Informationen zur Corona-Situation
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements informiert die Hochschule Esslingen ihre Studierenden und Mitglieder über Maßnahmen und Einschränkungen hinsichtlich der Corona-Pandemie. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Hinweise und Informationsquellen zusammengefasst.
Die Seite wird stetig aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 22. April 2021
Sommersemester 2021: Kombination aus Online-Lehre und Präsenz-Laborveranstaltungen

Für die Planungssicherheit hat die Task Force Corona der Hochschule Esslingen entschieden, dass die Lehrveranstaltungen zunächst weiterhin digital stattfinden werden und die Gebäude der Hochschule an allen drei Standorten nur eingeschränkt geöffnet werden können.
Unter Einhaltung der Hygieneregeln werden allerdings einzelne in Präsenz erforderliche Aktivitäten ermöglicht. An allen drei Standorten sind und bleiben Präsenzveranstaltungen in den Laboren möglich. Somit können Laborübungen und -experimente, Projektarbeiten in Forschungs- und Studienprojekten, u.ä. stattfinden.
Die aktuellen Informationen rund um die Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind, werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Stand: 4. März 2021
FAQ zu den Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie
Die Task Force Corona hat in Abstimmung mit den Fakultäten, internen und externen Einrichtungen einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zusammengestellt, der auf die wichtigsten Fragestellungen eingeht.
Da die Situation generell sehr dynamisch ist, erhalten die Antworten ein Update, sobald uns neue Informationen zu den einzelnen Punkten vorliegen.
Die Corona-Verordnungen und die Informationen des Landes Baden-Württemberg informieren über die landesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Sollte Ihre Frage in den FAQ's nicht beantwortet werden, senden Sie sie uns bitte eine E-Mail an taskforcecorona(at)hs-esslingen.de .
Allgemeine Informationen
UPDATE 11.03.: Welche Vorgehensweisen gelten für Erkrankte, Verdachtsfälle und Risikogruppen?
UPDATE 25.02.: Welche Quarantänebestimmungen gelten für Ein- und Rückreisende
UPDATE 26.03.: Was regelt die Corona-Satzung?
UPDATE 12.03.: Welche Regelungen enthält das Hygienekonzept?
Wo kann ich mich über die allgemeinen Corona-Bestimmungen informieren?
UPDATE 25.02.: Welche Quarantänebestimmungen gelten für Ein- und Rückreisende
Bei Einreise aus einem „normalen“ Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Somit kann nach Einreise aus einem „normalen“ Risikogebiet grundsätzlich zwischen einer 10 tägigen Quarantäne und einem weiteren Test ausgewählt werden, vorausgesetzt es liegen keine Symptome vor. Bei Symptomen verlängert sich die Quarantäne solange, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Wenn Sie aus einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, müssen Sie bereits einen Negativtest bei Einreise mitbringen. Zudem ist es nicht möglich, die Quarantänedauer zu verkürzen. Einreisende aus einem Hochinzidenzgebiet müssen sich ausnahmslos in eine 10-tägige Quarantäne begeben, Einreisende aus einem Virusvarianten-Gebiet sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.
Zudem müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über diese Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten sowie aus Virusvariantengebieten weitere Maßnahmen zu beachten sind. Informieren Sie sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes, des Robert Koch Instituts oder des Landes Baden-Württemberg.
Die weiteren Regelungen und Ausnahmen finden Sie in der Verordnung Einreise-Quarantäne des Sozialministeriums zu entnehmen.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht:
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Sollten Sie sich aufgrund der Ein-bzw. Rückreise nach Deutschland in Quarantäne begeben müssen, dann beachten Sie bitte die folgende Vorgehensweise:
- mit der Hochschule telefonisch Kontakt aufnehmen.
- Beschäftigte sowie Professorinnen und Professoren informieren die Abteilung Personalmanagement.
- Studierende informieren die Abteilung Studierendenservice und Studiengangmanagement
- Information des zuständigen Gesundheitsamtes
- Quarantänebestimmungen einhalten (auch ohne Symptome), (für Beschäftigte siehe "Arbeitsrechtliche Regelungen")
Neu überarbeitet: 25. Februar 2021
UPDATE 26.03.: Was regelt die Corona-Satzung?
Um die Folgen der Corona-Krise für Studienerfolg und Studienverlauf auch im Sommersemester 2021 abzumildern, wurde am 25. März 2021 eine neue Corona-Satzung vom Senat der Hochschule Esslingen einstimmig verabschiedet. Sie gilt für alle Bachelor‐ und Masterstudiengänge (mit Ausnahme der berufsbegleitenden Masterstudiengänge) der Hochschule Esslingen.
Download der Corona-Satzung vom 25. März 2021
Die FAQ zu den Regelungen im Detail finden Sie unter: Fragen zu Sonderregelungen im Sommersemester 2021
Stand: 26. März 2021
UPDATE 12.03.: Welche Regelungen enthält das Hygienekonzept?
Das Hygiene-Konzept der Hochschule Esslingen fasst die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen für die Hochschulangehörigen während der Corona-Pandemie zusammen.
Update 12.03.: Das Hygiene-Konzept enthält den von der Hochschule entwickelten Drei-Stufen-Plan, der eine abgestufte Öffnung der Hochschulgebäude und der damit möglichen Veranstaltungsform der Lehrveranstaltungen vorsieht. Er orientiert sich dabei am Infektionsgeschehen des Landkreises Esslingen und den Vorgaben des Landratsamtes. Die von der Hochschulleitung jeweils aktuell festgelegte gültige interne Stufe wird hochschulintern veröffentlicht.
Das Hygiene-Konzept umfasst folgende Bereiche:
- Zentrale Hygienemaßnahmen
- Raumhygiene
- Hygiene im Sanitärbereich
- Infektionsschutz in den Pausen
- Risikogruppen und Schwangere
- Wegeführung und Veranstaltungsorganisation
- Labor- und Werkstattveranstaltungen
- Vorlesungsbetrieb und Prüfungen
- Mündliche Prüfungen, Prüfungseinsicht, Besprechungen und sonstige Veranstaltungen
- Eingeschränkter Präsenzbetrieb von Bereichen der zentralen und dezentralen Verwaltung und Technik
- Meldepflicht
Hygienekonzept der Hochschule Esslingen PDF (neue Version vom 19.04.2021)
Update: 19. April 2021
Wo kann ich mich über die allgemeinen Corona-Bestimmungen informieren?
Weitere Informationen sind bei diesen Stellen erhältlich:
- Staatsministerium Baden-Württemberg
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Baden-Württemberg - World Health Organization (WHO) [en]
Hintergrundinformationen und FAQs zum Coronavirus - Robert Koch Institut
Aktuelle Risikoregionen - Robert Koch Institut
Übersichtsseite zur Infektionskrankheit COVID-19 - Sozialministerium Baden-Württemberg
Informationen zum Coronavirus - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Informationen des Gesundheitsamtes des Landes Baden-Württemberg: - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Wichtige Hygienehinweise wie Händewaschen, Husten- und Nies-Etikette, Abstandhalten - DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
Allgemeine Informationen zum Coronavirus von unserer Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Stand: 08. März 2021
Registrierung von Präsenzveranstaltungen
Warum ist eine Registrierung notwendig?
Wie stellt die Hochschule Esslingen die Rückverfolgung bei Präsenzveranstaltungen sicher?
Wie wird das Registrierungsportal verwendet?
Wer muss sich für eine Präsenzveranstaltung registrieren?
Wer hat Zugang auf meine Daten?
Was passiert mit meinen Daten?
Wo finde ich die QR-Codes falls ich meine Buchung vorab vergessen habe?
Was passiert, wenn ein Positivfall gemeldet wird?
Wie stellt die Hochschule Esslingen die Rückverfolgung bei Präsenzveranstaltungen sicher?
UPDATE 23.03.: Seit Montag, 22.03.2021 ist an der Hochschule Esslingen ein Buchungssystem verfügbar, mit dem sich die Studierenden für Präsenzveranstaltungen (z. B. Labortermine) registrieren müssen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht möglich.
Dieses System „anny“ wird als digitale Alternative zur bisherigen händischen Erfassung der Teilnehmerdaten von Veranstaltungen genutzt, wobei eine effizientere Nachverfolgung und Benachrichtigung ermöglicht wird. Die Studierenden, welche an einer Präsenzveranstaltung vor Ort teilnehmen, müssen sich zu jedem Termin über die Plattform https://booking.hs-esslingen.de anmelden.
Stand: 01. April 2021
Wie wird das Registrierungsportal verwendet?
Über den Link https://booking.hs-esslingen.de gelangen Sie direkt zur Buchungsseite der Hochschule Esslingen. Dort können Sie über das Suchfeld den Raum, in welchem Ihre Präsenzveranstaltung stattfindet eingeben. Wenn Sie den Raum gefunden haben, können Sie sich in diesem über „Platz buchen“ registrieren. Danach gelangen Sie in eine Kalenderübersicht, in welcher Sie den gewünschten Zeitraum auswählen können. Bei der Buchung des Tickets müssen Sie bestätigen, dass Ihnen das Hygienekonzept der Hochschule Esslingen bekannt ist, insbesondere die Regelungen zum Zutritts- und Teilnahmeverbot gem. § 7 der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg bei Krankheitssymptomen oder bei wissentlichem Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Danach können Sie Ihre Daten eingeben oder sich mit Ihrem vorhandenen Konto anmelden. Es ist nicht notwendig, dass Sie sich ein Benutzerkonto anlegen. Sie können dies jedoch freiwillig tun.
Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Bestätigung der Buchung per E-Mail.
Wichtig: Dieses Ticket muss entweder in Papierform oder digital zur Präsenzveranstaltung mitgebracht werden. Es dient als Nachweis der Registrierung und ohne diese ist eine Teilnahme und ein Zugang zur Präsenzveranstaltung nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie in derAnleitung.
Bitte beachten Sie: Sie können sich frühestens 10 Tage vor einer Präsenzveranstaltung für eine Veranstaltung registrieren. Vorher sind die Veranstaltungen nicht freigeschaltet. Falls Sie an einer Präsenzveranstaltung nicht teilnehmen können, stornieren Sie die Buchung bitte wieder.
Prüfen Sie zudem am Tag der Veranstaltung, die Bedingungen, dass Sie weder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, noch dass Sie Krankheitssymptome aufzeigen.
Falls es Schwierigkeiten mit dem Buchungssystem geben sollte, kann notfalls dasRegistrierungsformular ausgedruckt und vorausgefüllt mitgebracht werden, um an der Präsenzveranstaltung teilnehmen zu können. Zudem kann man sich vor Ort über QR-Codes registrieren, siehe Frage „Wo finde ich die QR-Codes falls ich meine Buchung vorab vergessen habe?“.
Stand: 01. April 2021
Wer muss sich für eine Präsenzveranstaltung registrieren?
Alle Studierenden, welche an jeglichen Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Hochschule teilnehmen, die Bibliothek besuchen oder einen Lernplatz nutzen möchten, müssen sich zu diesem Termin über die Booking-Plattform anmelden. Die Information (Zeit und Raumnummer), welche Präsenzveranstaltungen Sie besuchen müssen, erhalten Sie von Ihrer Fakultät (z.B. Moodle, Mail, etc.).
Stand: 01. April 2021
Wer hat Zugang auf meine Daten?
Das System wird vom Rechenzentrum der Hochschule gehostet. Das Portal wird ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung gemäß der aktuellen Corona Verordnung verwendet. Im Falle einer Infektion hat die Task Force Corona Zugriff auf Ihre Daten, welche ggf. an das Gesundheitsamt weitergegeben werden.
Stand: 01. April 2021
Was passiert mit meinen Daten?
Die Daten, die über das System erfasst werden, werden zur Buchung/Reservierung von Ressourcen der Hochschule Esslingen (z.B. Laborplätze, Lernplätze) sowie zur Kontaktdatenerfassung gemäß der Corona-Verordnung des Landes BW und der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde verarbeitet.
Die erfassten Kontaktdaten werden auf Anfrage an das Gesundheitsamt übermittelt, damit Infektionsketten nachverfolgt werden können. Es werden durch das System keine Anwesenheitslisten für die Lehrveranstaltungen generiert.
Da die Hochschule eine besondere Fürsorgepflicht für Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt, wird sie die E-Mail-Adressen der betroffenen Personen nutzen, um diese umgehend über einen ihr bekannt gewordenen Infektionsfall im Zusammenhang mit der besuchten Veranstaltung zu informieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Stand: 01. April 2021
Wo finde ich die QR-Codes falls ich meine Buchung vorab vergessen habe?
Falls die Buchung im Vorfeld vergessen wurde, kann diese vor Ort nachgeholt werden, z.B. über den QR-Code im Labor.
Der jeweilige QR-Code ist in den Räumen/Laboren zu finden oder über den jeweiligen Direktlink (https://booking.hs-esslingen.de/book/labors15101 für das Labor in Gebäude 15 Raum 101).
Stand: 01. April 2021
Was passiert, wenn ein Positivfall gemeldet wird?
Falls der Task Force Corona ein Positivfall gemeldet wird, sind über das System alle Personen, die zur selben Zeit im selben Raum anwesend waren und dementsprechend mögliche Kontaktpersonen waren, identifizierbar. Die entsprechenden Kontaktdaten werden aus der separaten Stammdatenbank ermittelt und gemäß § 6 der Corona Verordnung des Landes BW an das Gesundheitsamt weitergegeben. Den Prozess koordiniert die Task Force Corona der Hochschule Esslingen.
Stand: 01. April 2021
Informationen für Erstsemester im Sommersemester 2021
Update 04.03.: Wird der Vorlesungsbetrieb in Präsenz stattfinden können?
Für Planungssicherheit hat die Task Force Corona der Hochschule Esslingen entschieden, dass die Lehrveranstaltungen zunächst weiterhin digital stattfinden werden und die Gebäude der Hochschule an allen drei Standorten nur eingeschränkt geöffnet werden können.
Unter Einhaltung der Hygieneregeln werden allerdings einzelne in Präsenz erforderliche Aktivitäten ermöglicht. An allen drei Standorten sind und bleiben Präsenzveranstaltungen in den Laboren möglich. Somit können Laborübungen und -experimente, Projektarbeiten in Forschungs- und Studienprojekten, u.ä. stattfinden.
Update: 4. März 2021
UPDATE 4.2.: Wie erhalte ich meinen Studierendenausweis?
Den Studierendenausweis erhalten Sie postalisch zugesendet.
Update: 4. Februar 2021
Fragen zum Verlauf des Sommersemesters 2021
UPDATE 11.03.: Welche Semestertermine für das Sommersemester 2021 wurden festgelegt?
Update 08.03.: Fallen nicht im Lehrplan verankerte Veranstaltungen, Sitzungen und Angebote aus?
UPDATE 04.03.: Finden die internationalen Austauschprogramme der Hochschule statt?
UPDATE 05.02.: Gibt es hochschulseitig Angebote für Studierende in den Abschlusssemestern, die Probleme bei der Job- und Thesissuche haben?
Update 08.03.: Fallen nicht im Lehrplan verankerte Veranstaltungen, Sitzungen und Angebote aus?
Die Taskforce Corona unter Leitung des Rektorats hat beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen alle nicht im Lehrplan aufgenommenen Präsenzveranstaltung an der Hochschule Esslingen weiterhin abgesagt werden. Grundlage dieser Entscheidung ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Nicht in Präsenz stattfinden können:
- Kurse und Aktivitäten des Hochschulsports,
Im Sommersemester 2021 gibt es wieder ein Online-Kursprogramm über WebEx, zu dem sich die Hochschulmitglieder anmelden können. - die Hochschulmusik (Ausnahme: Online-Proben),
- Veranstaltungen und Partys der Fachschaften, der Verfassten Studierendenschaft, des AStA, der studentischen Gruppe CampusLeben e.V. (z.T. Online-Angebote)
- alle Veranstaltungen von externen Anbietern.
Der § 9 der Corona-Satzung sieht vor, dass Gremien‐, Kommissions‐ und Ausschusssitzungen der Fakultäten wie auch der Hochschule im Format einer Webkonferenz stattfinden können. Beschlüsse werden in offenen Abstimmungen per Handzeichen im Konferenztool, per Chat oder in Einzelabfrage gefasst. Geheime Abstimmungen werden im Nachgang der Gremiensitzung im Briefwahlverfahren durchgeführt. Umlaufbeschlüsse sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Stand: 08. März 2021
UPDATE 04.03.: Finden die internationalen Austauschprogramme der Hochschule statt?
Das Bewerbungsverfahren für Auslandssemester findet regulär statt und Bewerbungen für das Hochschuljahr 2021/22 sind möglich. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Studierendenaustausch weiterhin durch die Pandemie beeinträchtigt wird. Durch Reisewarnungen, Absage von Präsenzveranstaltungen und Verschiebung der Semesterzeiten könnte das Auslandssemester erschwert oder gar verhindert werden. Zusätzlich müssen Einschränkungen wie Pflichttests und Quarantäneregelungen berücksichtigt werden.
Studierende, die im Wintersemester 2021/22 einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen sich bis spätestens 5 Tage nach ihrer Ankunft im Gastland beim International Office mit einem Online-Arrival-Check registrieren.
Sollte zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise eine aktuelle Reisewarnung für das Zielland bestehen, rät die Hochschule dringend von der Ausreise ab. In diesem Fall sollte mit der Partnerhochschule abgestimmt werden, ob das Semester virtuell gestartet und die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen zum Rücktritt oder möglichen Verschiebung Ihres Auslandssemesters.
Für weitere Details kontaktieren Sie bitte das International Office per Mail. Individuelle Fragen können jeden Mittwoch von 12 bis 13 Uhr in der WebEx-Sprechstunde des International Office geklärt werden.
Stand: 04.03.2021
UPDATE 05.02.: Gibt es hochschulseitig Angebote für Studierende in den Abschlusssemestern, die Probleme bei der Job- und Thesissuche haben?
Mit dem Angebot "Zeit für Plan B: Machen wir das Beste draus – gemeinsam" bietet die Hochschule vielfältige Unterstützungsangebote für Studierende in den Abschlusssemestern und für Absolventinnen und Absolventen an. Das Projekt entstand zum WS 20/21 unter Federführung des Career Centre und wird auch im Sommersemester 2021 fortgeführt.
"Zeit für Plan B" bietet Ihnen interessante, alternative Angebote der weiterführenden, fachlichen Qualifizierung durch Ihre Teilnahmemöglichkeit an Lehrveranstaltungen aus allen Fakultäten. Auch Ihre Kompetenzen bezüglich Sprache, Bewerbung und Beruf und diverse Soft-Skills professionalisieren Sie durch die Teilnahme an Workshops und Kursen zur überfachlichen Kompetenzentwicklung.
Die ausführlichen Informationen zu den Überbrückungsangeboten, den Teilnahmevoraussetzungen für Immatrikulierte und Exmatrikulierte, zur Registrierung und zur Anmeldung hat das Career Centre für Sie unter Zeit für Plan B zusammengestellt.
Stand: 5. Februar 2021
Fragen zu Sonderregelungen im Sommersemester 2021
UPDATE 26.03.: Was regelt die Corona-Satzung?
UPDATE 22.04.: Welche Regelungen gibt es bzgl. der Studien- und Prüfungsleistungen?
UPDATE 22.04.: Welche Hygienemaßnahmen und sonstigen Vorgaben sind bei der Teilnahme an den Präsenzprüfungen zu beachten?
UPDATE 01.04.: Gilt auch das Sommersemester 2021 als Zusatzsemester?
Welche Erleichterungen werden durch die „Neue Corona-Satzung“ vom 25. März 2021 ermöglicht?
Sind alternative Lehrformate, Lehrinhalte und Studienverläufe erlaubt?
In welchen Fällen kann ich mich im Sommersemester 2021 beurlauben lassen?
Kann ich mich beurlauben lassen, wenn ich mein Kind aufgrund der Corona-Krise zu Hause betreuen muss?
Kann ich trotz Beurlaubung an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen?
Was ist mit Exkursionen?
UPDATE 22.04.: Können Studierende, die einer Risikogruppe angehören, einen Nachteilsausgleich stellen?
Welche Folgen gibt es für die Studium Plus Modelle?
Update 7.12.: Welche Sonderregelungen gibt es für Studierende im Praxissemester?
Was ist mit den Auslandssemestern?
Haben Sie weitere studiengangbezogene Fragen?
UPDATE 22.04.: Ist es für Erstsemester möglich, den Studienbeginn auf das Wintersemester zu verschieben ohne exmatrikuliert zu werden?
Hat das Aussetzen des Lehrbetriebs Auswirkungen auf Bachelor- oder Masterarbeiten?
UPDATE 22.04.: Welche Regelungen gibt es bzgl. der Studien- und Prüfungsleistungen?
Die Prüfungszeit im Sommersemester ist für 5. bis 30. Juli geplant.
Die neue Corona-Satzung der Hochschule Esslingen vom 25. März 2021 regelt in §3 folgende Ausnahmen für die Studien- und Prüfungsleistungen im Sommersemester 2021:
- Elektronische Abgabe von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien‐ und Prüfungsleistungen können ganz oder teilweise in elektronischer Form abgegeben werden. - Änderung der Art der Studien- und Prüfungsleistungen
- Auf Beschluss von Fakultätsrat und Studienkommission können die Art der festgelegten Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der ersten drei Wochen der vom Rektorat kommunizierten Vorlesungszeit (15.03.2021 bis 30.06.2021) des Semesters auf Beschluss von Fakultätsrat und Studienkommission für das laufende Semester geändert werden. (z.B. Umwandlung einer Klausur in eine Hausarbeit).
- Im laufenden Semester kann die Art der festgelegten Studien- oder Prüfungsleistung insbesondere bei der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung sowie bei Studierenden im Mutterschutz, mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen durch Beschluss des entsprechenden Prüfungsausschusses geändert werden. Auf die Bestimmungen zum Nachteilsausgleich wird hingewiesen.
- Die in einer SPO der Hochschule Esslingen aufgenommene Art der Studien- oder Prüfungsleistungen kann im Sommersemester 2021 für sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Esslingen verwendet werden. (Siehe Corona-Satzung § 4 Abs. 2 in Verbindung mit der Kommentierung der Corona-Satzung)
- Für alle Studiengänge kann auf Beschluss der Fakultät bis zu einem Viertel einer Prüfungsleistung bereits während der Vorlesungszeit abgenommen werden (Midterms). Entsprechende Beschlüsse müssen innerhalb der ersten fünf Wochen der Vorlesungszeit (15.03.2021 bis 30.06.2021) hochschulöffentlich bekannt gemacht werden. (Siehe Corona-Satzung § 4 Abs. 5)
- Vorziehen von Prüfungen
Die Lehrenden können einzelne Prüfungsleistungen zeitlich vor den oben genannten Prüfungswochen terminieren. Voraussetzung ist hier die Genehmigung des Prüfungsausschusses.
Nachteilausgleich
- UPDATE 25.1.: Zugehörige zu einer Risikogruppe gemäß RKI können einen Nachteilsausgleich stellen.
-
UPDATE 22.04.: Es gibt eine neue LHG Regelung, nach der auch Studierende in besonderen Lebenslagen, insbesondere Studierende im Mutterschutz, mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen ein Anspruch auf entsprechenden Nachteilsausgleich haben.
Rücktritt von Prüfungen
Wer sich am Tag der Prüfung oder bereits im Zeitraum davor gesundheitlich nicht wohl fühlt oder sogar Krankheitssymptome aufweist, meldet dies bitte so früh wie möglich, jedoch spätestens am Tag der Prüfung per Mail im Prüfungsamt (pruefungsamt(at)hs-esslingen.de). Eine schriftliche Anzeige nach § 16 Abs. 2 Satz 1 der SPO Bachelor ist hierfür mit Verweis auf die Corona-Pandemie ausreichend. Ein Attest ist in diesem Fall nicht erforderlich, da es sich nicht um eine zu attestierende Prüfungsunfähigkeit handelt, sondern um eine Vorsichtsmaßnahme im Rahmen der Infektionsvorbeugung anderer. Die Prüfung gilt in einem solchen Fall als nicht unternommen.
Nicht bestandene Prüfungen und Härtefallregelung
- UPDATE 29.1.: Sollten Studierende an einer Prüfung teilnehmen und diese nicht bestehen, wird diese Note hinterlegt. Eine Freischussregelung ist für dieses Semester nicht vorgesehen.
- Update 25.1.: Härtefallregelung - Studierende, die in einer pflegerischen oder medizinischen Einrichtung oder anderen systemrelevanten Bereichen beschäftigt sind und aufgrund dieser starken Beanspruchung einzelne Prüfungen nicht bestehen, können gemäß §4 Abs. 5 der Corona-Satzung der Hochschule Esslingen einen Härtefallantrag beim entsprechenden Prüfungsausschuss einreichen.
Besondere Regelungen zu mündlichen Studien- und Prüfungsleistungen
- Eine mündliche Studien- oder Prüfungsleistung kann auf Antrag des Studierenden als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn sich die/der Studierende dabei an einem anderen Ort als in den Räumlichkeiten der Hochschule Esslingen befindet.
- Es besteht allerdings kein Anspruch des/der Studierenden auf diese Art der Durchführung. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ablehnung für die Studierende/den Studierenden eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, zum Beispiel aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Update 4.2.: Alle Informationen und Regelungen zum Prüfungsablauf sind im Intranet veröffentlicht:
Informationen zum Prüfungsablauf im Sommersemester 2021
Stand: 22. April 2021
UPDATE 22.04.: Welche Hygienemaßnahmen und sonstigen Vorgaben sind bei der Teilnahme an den Präsenzprüfungen zu beachten?
In der Zeit vom 05. bis 30. Juli 2021 finden an der Hochschule Esslingen die schriftlichen Präsenzprüfungen statt.
Darüber hinaus werden einige Prüfungen als vorgezogene Prüfungen stattfinden.
Für die Hochschule Esslingen gilt dasHygienekonzept. Kapitel 8 regelt den konkreten Ablauf der Prüfungen. Darüber hinaus gilt:
- Update: 21.1.: Für alle Personen besteht die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske, KN95/N95 oder FFP2) zu tragen.
- Pflicht: Bestätigung über die Gesundheit bei Präsenzprüfungen und Verhaltensregeln
- Abstandsgebot
- Räume werden so belegt, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 m jederzeit eingehalten werden kann. Die konkreten räumlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
- Die Prüflinge werden aufgefordert auch nach der Prüfung die Abstände einzuhalten und das Gelände zügig zu verlassen.
- Vor dem Betreten der Räume müssen die Hände gereinigt (gewaschen) oder, falls dies nicht möglich ist, desinfiziert sein. Die Hochschule stellt dazu Handdesinfektionsmittel an geeigneten Stellen zur Verfügung (Eingangsbereich der Gebäude, ggf. in den Räumen).
- Prüfungsablauf
- Die Teilnehmer*innen nehmen sich ein Klausurexemplar am Eingangstisch vom Stapel (Hinweis: nicht aufblättern)
- Die Studierendenausweise werden an die Außenseite des Tisches gelegt.
- Zur Abgabe werden die Klausuren an die Außenseite des Tisches gelegt.
- Es müssen eigene Stifte mitgebracht werden.
- Bitte denken Sie an Ihren Studierendenausweis. Ohne Ihren Ausweis können Sie NICHT an der Prüfung teilnehmen.
- Vor der ersten Prüfung (morgens) werden die Tische und Stühle vom Reinigungsdienst geputzt. Für die Reinigung zwischen den Prüfungen werden tensidhaltige Feuchttücher zur Verfügung gestellt. Die Prüflinge müssen ihre Tische selbst abwischen. Diese Reinigung ist durch die Prüfungsaufsicht anzuweisen.
- Prüfungen, die über 90 Minuten dauern, können nur durchgeführt werden, wenn die Fenster des Prüfungsraumes permanent zugfrei gekippt sind.
- Dokumentation:
- Bestätigung über die Gesundheit bei Präsenzprüfungen und Verhaltensregeln
- Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette sind die Anwesenheitslisten mindestens fünf Wochen aufzubewahren.
Während der Prüfungszeit sind die Gebäude der Hochschule nur zu diesem Zweck und ausschließlich für Prüflinge geöffnet. Die Prüflinge dürfen jeweils eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn in die Gebäude, um sich auf direktem Weg in Ihren Prüfungsraum zu begeben. Die Toiletten dürfen benutzt werden. Unbefugten Personen ist das Betreten nach wie vor untersagt.
Die Gebäude dürfen also ausschließlich nur zum Ablegen der terminierten Prüfungen betreten werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Hochschule rechtliche Schritte vor.
Die Studierenden sollten sich im Vorfeld der Prüfungen über das Gebäude und die Raumnummer Ihrer Prüfung informieren. Dabei muss beachtet werden, dass jede Prüfung über mehrere Räume verteilt geschrieben werden muss.
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Prüfung kommt, sollte ausreichend Zeit einplanen, da der ÖPNV die Transportmittel ggf. an die rückläufigen Fahrgastzahlen angepasst hat. An- und Abreisen zu Prüfungen werden als „triftiger Grund“ anerkannt und unterliegen damit NICHT den derzeit gültigen Ausgangssperren.
Update 4.2.: Alle Informationen und Regelungen zum Prüfungsablauf sind im Intranet veröffentlicht:
Informationen zum Prüfungsablauf im Sommersemester 2021
Update: 22. April 2021
UPDATE 01.04.: Gilt auch das Sommersemester 2021 als Zusatzsemester?
Die am 01.01.2021 in Kraft getretene Änderung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg sieht in §32 Absatz 5a auch für das Sommersemester 2021 die Behandlung als Zusatzsemester vor.
Dementsprechend wird das Sommersemester 2021 also nicht auf die Fristen zum Erreichen des zweiten Studienabschnitts und der Studienhöchstdauer angerechnet. Die Anpassung der Fristen erfolgt automatisiert.
Update 9.2.: Auch die 19-CP-Regelung einzelner Fakultäten wird entsprechend verlängert.
Zur Erklärung: Für einzelne Studiengänge sieht die geltende Studien- und Prüfungsordnungen vor, "dass der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang erlöschen, wenn nicht spätestens nach dem zweiten Fachsemester Studien‐ und oder Prüfungsleistungen des ersten Studienabschnitts im Umfang von mehr als 19 Modul Creditpunkten erbracht sind, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von den Studierenden nicht zu vertreten". Diese Regelung ist im Wintersemester 2020/2021 ausgesetzt.
Update 26.1.: Wegen der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem baden-württembergischen Hochschulrecht, wird mit der Verlängerung der Regelstudienzeit zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG erhöht.
- Für diejenigen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 im BAföG Bezug waren ist eine Verlängerung um 2 Semester möglich.
- Für diejenigen, die jetzt erst ab Wintersemester 2020/2021 BAföG erhalten dann natürlich nur ein Semester Verlängerung.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre jeweiligen Sachbearbeiter beim Studierendenwerk Stuttgart.
Update: 9. Februar 2021
Welche Erleichterungen werden durch die „Neue Corona-Satzung“ vom 25. März 2021 ermöglicht?
Mithilfe der Satzung sollen die Folgen der Corona‐Krise für Studienerfolg und Studienverlauf weitgehend abgemildert werden, so dass möglichst alle im Sommersemester 2021 vorgesehenen Studien‐ und Prüfungsleistungen erbracht werden können und die Studierbarkeit gewährleistet ist.
In diesem Sinn regelt die „Corona-Satzung“ während ihrer Geltungsdauer Ausnahmen und Erweiterungen zu den geltenden Zulassungs‐ und Immatrikulationsordnungen und Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Esslingen in den folgenden Bereichen:
- Beurlaubung
- Studien- und Prüfungsleistungen
- Mündliche Studien- und Prüfungsleistungen als Videokonferenz
- Online-Kurse
- Praktisches Studiensemester
- Auslandsaufenthalt
- Alternative Lehrformate, Lehrinhalte und Studienverläufe
- Sitzung und Beschlussfassung in Gremien, Kommissionen und Ausschüssen
- Gasthörerstudium als Brückenangebot
Sie gilt für alle Bachelor‐ und Masterstudiengänge mit Ausnahme der berufsbegleitenden Masterstudiengänge der Hochschule Esslingen.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 22. April 2021
Sind alternative Lehrformate, Lehrinhalte und Studienverläufe erlaubt?
Wenn einzelne Module oder Teilmodule nicht wie in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Form angeboten werden können, können diese durch alternative Formate oder Inhalte ersetzt werden, soweit diese zum Erreichen des vorgesehenen Kompetenzerwerbs geeignet sind. Über die Anerkennung alternativer Formate und Inhalte entscheidet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit der Studienkommission auf Empfehlung des Studiendekans / der Studiendekanin.
Können keine alternativen Formate oder Inhalte gefunden werden, kann der Studienverlaufsplan für die betroffenen Studierendenkohorten angepasst werden, sodass jedes Studiensemester 30 Creditpunkte umfasst und ein Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit möglich ist. Über die Veränderung des Studienverlaufsplans entscheidet der Fakultätsrat
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 22. April 2021
In welchen Fällen kann ich mich im Sommersemester 2021 beurlauben lassen?
In allen Bachelor- und Masterstudiengängen (mit Ausnahme der weiterbildenden Masterstudiengänge) kann gemäß der Corona-Satzung vom 25. März 2021 der Hochschule Esslingen eine Beurlaubung zusätzlich aus folgenden wichtigen Gründen auf Nachweis gewährt werden.
- Tätigkeit in einer pflegerischen oder medizinischen Einrichtung oder in einer Einrichtung, die maßgeblich für die fachgerechte Betreuung von hilfebedürftigen Menschen ausgelegt ist.
- Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einem Betrieb, der maßgeblich auf die Grund-versorgung der Allgemeinbevölkerung ausgelegt oder in anderer Hinsicht systemrelevant ist.
- Erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infizierung mit dem Corona-Virus (insbesondere bei der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, bei einer chronischen Erkrankung oder einer. Behinderung ) bei Präsenzveranstaltungen und -prüfungen.
- Betreuung von Angehörigen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infizierung mit dem Corona-Virus haben.
- Aufenthalt ausländischer Studierender in deren Heimatland, sofern eine Reise nach Deutschland nicht möglich oder zumutbar ist.
- bei einer durch die Corona-Pandemie bedingt eingetretene unvorhersehbare finanzielle Notlage, die die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einem größeren Umfang erfordert.Dies ist auch für Erst- und Neuimmatrikulierte möglich.
Eine Beurlaubung aus den oben genannten Gründen soll drei Semester nicht übersteigen.
Stand: 22. April 2021
Kann ich mich beurlauben lassen, wenn ich mein Kind aufgrund der Corona-Krise zu Hause betreuen muss?
Studierende Eltern, die Ihr Kind zu Hause betreuen müssen, da aufgrund der Corona-Krise die Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, Kindergarten) oder Schule geschlossen ist, können sich aufgrund von § 10 Abs. 2 Nr. 5 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO) beurlauben lassen, wenn die betreuende Einrichtung für maßgebliche Teile der Vorlesungszeit geschlossen bleibt.
Nach § 10 Abs. 8 ZIO dürfen in dieser Zeit Prüfungen abgelegt werden.
Stand: 22. April 2021
Kann ich trotz Beurlaubung an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen?
Beurlaubte Studierende nach §2 Abs. 3 Corona-Satzung sind im Sommersemester 2021 berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 22. April 2021
Was ist mit Exkursionen?
Exkursionen entfallen im Sommersemester 2021.
Stand: 22. April 2021
UPDATE 22.04.: Können Studierende, die einer Risikogruppe angehören, einen Nachteilsausgleich stellen?
Studierende, die einer Risikogruppe angehören und daher nicht an Präsenzveranstaltungen und –prüfungen teilnehmen können, können einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss der Fakultät beantragen.
Update 25.1.: Anträge zum Nachteilsausgleich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe gemäß RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) können beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden.
Update 22.04.: Es gibt eine neue LHG Regelung, nach der auch Studierende in besonderen Lebenslagen, insbesondere Studierende im Mutterschutz, mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen ein Anspruch auf entsprechenden Nachteilsausgleich haben.
Ein Nachteilsausgleich kann gemäß §10 Abs. 3 SPO Bachelor auch von Studierenden der Bachelorstudiengänge, die minderjährige Kinder erziehen, beantragt werden.
Das Formblatt und weitere Informationen sind im Intranet veröffentlicht.
Update: 22. April 2021
Welche Folgen gibt es für die Studium Plus Modelle?
Bitte klären Sie diese Frage in Ihrer Fakultät und mit Ihrem Betrieb. Sicherlich finden sich hier gute Lösungen in dieser Sondersituation.
Sie finden die Ansprechpersonen in den Fakultäten weiter unten aufgelistet.
Stand: 22. April 2021
Update 7.12.: Welche Sonderregelungen gibt es für Studierende im Praxissemester?
Die neue Corona-Satzung der Hochschule Esslingen vom 25. März 2021 sieht folgende, zusätzliche Optionen für die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters im Sommersemester 2021 vor:
Vorziehen Theoriesemester oder einzelner Module
Studierende, die das Praktische Studiensemester aufgrund der Corona‐Krise nicht wie geplant antreten können, können stattdessen Studien‐ und Prüfungsleistungen aus nachfolgenden Theoriesemestern erbringen, also ein nachfolgendes Theoriesemester bzw. einzelner Module vorziehen.
Anrechnung Telearbeit
Telearbeitstage im Umfang der tarifüblichen Arbeitszeit können als Präsenztage angerechnet werden. Über die Anerkennung entscheidet die Leitung des zuständigen Praxisamtes.
Reduzierung der vorgeschriebenen Präsenztage
Wenn der zu erreichende Kompetenzerwerb nachgewiesen werden kann, ist es möglich, die Anzahl der Präsenztage auf 50 Tage im Umfang tarifüblicher Arbeitszeit zu reduzieren. Die Entscheidung, ob das praktische Studiensemester erfolgreich absolviert wurde, wird in diesem Fall am erreichten Kompetenzerwerb festgemacht, den die Leitung des zuständigen Praxisamtes anhand der angeforderten und eingereichten Unterlagen ermittelt. Über die Anerkennung entscheidet die Leitung des zuständigen Praxisamtes.
Update 7. Dezember 2020
Für die Studierenden der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege gilt folgende Ausnahme:
Für Studiengänge in SAGP ist eine Reduzierung Präsenztage nicht möglich, da dies nicht mit den Anforderungen für die Verleihung der Staatlichen Anerkennung vereinbar ist. Praxistage, die im Home-Office erbracht werden, können als Praxiszeiten anerkannt werden.
Aktuelle Informationen und weitere FAQs sind in den jeweiligen Moodle-Kursen zum praktischen Studiensemester veröffentlicht (Schlagwörter für Suche nach Kursen: Praxisamt Praxissemester)
Aufteilung des Praxissemesters in Abschnitte
Das Praktische Studiensemester kann in unterschiedliche Abschnitte mit wechselnden Praxisstellen untergliedert werden. Die einzelnen Abschnitte können bis einschl. im Wintersemester 2021/22 absolviert werden. Über den Mindestumfang der einzelnen Abschnitte und deren Anerkennung entscheidet die Leitung des zuständigen Praxisamtes.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Update: 22. April 2021
Was ist mit den Auslandssemestern?
Die neue Corona-Satzung der Hochschule Esslingen vom 25. März 2021 sieht folgende Regelungen vor:
- Studierende, die während der Corona‐Pandemie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt geplant hatten, können stattdessen regulär an der Hochschule Esslingen weiterstudieren.
- Studierende des Studiengangs Internationale Technische Betriebswirtschaft, die während der Corona-Krise einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt geplant hatten, sind gehalten diesen in einem späteren Semester nachzuholen. Ist dies ohne eine Studienzeitverlängerung oder ohne eine andere besondere Härte nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss der Fakultät in Abweichung von § 34 Nr. 2.1 Abs. 5 SPO Bachelor eine Ersatzleistung festlegen. Entsprechende Anträge und Entscheidungen können auch noch nach Ablauf des Sommersemesters 2021 gestellt werden bzw. ergehen. (Siehe Corona-Satzung § 12 Abs. 1 S. 3)
Download der aktuellen Corona-Satzung
Das Bewerbungsverfahren für zukünftige Auslandssemester findet weiterhin regulär statt. Die Bewerbung für das Sommersemester 2021 ist je nach Wunschhochschule bis Ende November möglich.
Stand: 22. April 2021
Haben Sie weitere studiengangbezogene Fragen?
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät, wenn Sie studiengangsbezogene Fragen haben. Sie finden die Ansprechpersonen in unten stehender FAQ aufgelistet.
Corona-Informationsseiten der Fakultäten
- Fakultät Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
- Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
- Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Zugangsschlüssel WNB - Master-Studiengang Smart Factory
- Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Stand: 22. April 2021
UPDATE 22.04.: Ist es für Erstsemester möglich, den Studienbeginn auf das Wintersemester zu verschieben ohne exmatrikuliert zu werden?
Sie können das Studium prinzipiell auch erst im Wintersemester 21/22 aufnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Corona Satzung vom 25. März 2021 wird das Sommersemester 2021 fristneutral behandelt. Sie bekommen für alle Fristen ein Semester Bonus und es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.
Genauere Sonderregelungen für das Sommersemester entnehmen Sie bitte der Corona Satzung, um Ihre Optionen gut abwägen zu können.
Update: 22. April 2021
Hat das Aussetzen des Lehrbetriebs Auswirkungen auf Bachelor- oder Masterarbeiten?
Die Anmeldefristen für Ihre Bachelor- oder Masterarbeiten bleiben bestehen. Auch die Abgabetermine gelten unverändert und müssen eingehalten werden. Natürlich können Sie weiterhin Rücksprache mit Ihren Professorinnen und Professoren halten.
In den einzelnen Fakultäten gibt es hierzu möglicherweise Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich hierzu über die Fakultätsseiten.
Update: 22. April 2021
Fragen zu Sonderregelungen im Wintersemester 2021
Nutzung von Einrichtungen und Gebäuden
Wie ist die Maskenpflicht an der Hochschule geregelt?
UPDATE 23.03.: Sind die Gebäude der Hochschule zur Zeit geöffnet?
Besteht eine Testpflicht vor dem Betreten der Gebäude?
UPDATE 11.03.: Ist das Studierendensekretariat geöffnet?
UPDATE 08.03.: Hat die Bibliothek zur Zeit geöffnet?
UPDATE 01.04.: Sind die Labore derzeit geöffnet?
Wie kann ich die Zentrale Studienberatung kontaktieren?
UPDATE 11.03.: Hat die Mensa derzeit geöffnet?
UPDATE 08.03.: Findet der Hochschulsport statt?
Was muss in den Studierendenwohnheimen beachtet werden?
Sind die Beschäftigten der Hochschule weiter ansprechbar?
UPDATE 23.03.: Sind die Gebäude der Hochschule zur Zeit geöffnet?
Vor dem Hintergrund der momentan sehr hohen Infektionszahlen hat sich die Task Force Corona der Hochschule Esslingen entschieden, dass die Lehrveranstaltungen zunächst weiterhin digital stattfinden werden und die Gebäude der Hochschule an allen drei Standorten geschlossen bleiben.
Ausnahmen:
Unter Einhaltung der Hygieneregeln werden dringend in Präsenz erforderliche Aktivitäten ermöglicht. Es ist an allen drei Standorten möglich, Präsenzveranstaltungen in den Laboren (z.B. Laborübungen und -experimente, Projektarbeiten in Forschungs- und Studienprojekten, u.ä.) durchzuführen.
UPDATE 23.03.: Seit Montag, 22.03.2021 ist an der Hochschule Esslingen ein Buchungssystem verfügbar, mit dem sich die Studierenden für Präsenzveranstaltungen (neben den Laborterminen auch Prüfungen sowie vorher vereinbarte Beratungsgespräche und Klausureinsichten) registrieren müssen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht möglich.
Das Portal für die Registrierung von Präsenzveranstaltungen finden Sie unter folgendem Link: https://booking.hs-esslingen.de/esslingen
Eine kurze Einführung sowie weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter folgenden Links:
- Einführung zum Buchungsportal
- FAQ Portal zur Registrierung von Präsenzveranstaltung
- Informationen zum Datenschutz
Hinweis: Falls es Schwierigkeiten mit dem Buchungssystem geben sollte, kann notfalls das Registrierungsformular ausgedruckt und vorausgefüllt mitgebracht werden, um an der Präsenzveranstaltung teilnehmen zu können.
Die Bibliotheken an beiden Standorten sind geschlossen. Eine Medienversorgung ist durch den Postversand gewährleitstet. Das Lernen vor Ort ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Bibliothekshomepage: https://www.hs-esslingen.de/hochschule/service/bibliothek/
Außerdem hat das Rektorat neben Hochschulangehörigen und -mitgliedern folgenden externen Gruppen den Aufenthalt an der Hochschule genehmigt: Mitarbeitende und Mitgliedern von Steinbeis(transferzentren), GründES-Gründerteams, FTAG, Rennstall, E.Stall, Rally-Stall, Forschungsstipendiaten sowie externe Firmen für den Betrieb, die Instandhaltung oder die Erneuerung von Gebäuden/Infrastruktur.
Ansonsten bleiben die Gebäude vorerst weiterhin für Studierende und Externe geschlossen. Studierende sollten jeglichen Aufenthalt auf den Hochschulgeländen vermeiden und nur in dringenden Fällen persönlich an die Hochschule kommen. Bitte nehmen Sie zu Lehrenden und Mitarbeitenden der Hochschule alternativ per E-Mail, Telefon oder Webex Kontakt auf.
Die Corona Task Force wird den weiteren Verlauf engmaschig beobachten.
Stand: 23. März 2021
Besteht eine Testpflicht vor dem Betreten der Gebäude?
Vermehrtes Testen wird in den kommenden Monaten ein wichtiger Schritt sein in der Bekämpfung der Pandemie.
Bisher besteht vor dem Betreten der Hochschulgebäude noch keine Testpflicht, dennoch empfehlen wir Ihnen, die kostenlosen Antigen-Schnelltests in Apotheken, Arztpraxen und in Testzentren in Anspruch zu nehmen, nutzen Sie diese Angebote!
Zudem wird aktuell geprüft, ob die Hochschule Schnelltests für Studierende, Professor*Innen sowie Beschäftigte anbieten kann.
Trotz der vermehrten Testungen bleiben natürlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln (AHA+L) ein weiterer entscheidender Beitrag zum Infektionsschutz, den jede*r von uns leisten kann.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Gesundheitsmanagementannika.pfiz(at)hs-esslingen.de oder die Task Force Coronataskforcecorona(at)hs-esslingen.de wenden.
UPDATE 11.03.: Ist das Studierendensekretariat geöffnet?
Das Studierendensekretariat ist nur per E-Mail studierendensekretariat(at)hs-esslingen.de erreichbar.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Intranet: https://intranetportal.hs-esslingen.de/de/he-portal/mein-studium/informationenformulare-fuer-studierende.html
Kontakt
Zusätzlich ist das Amt Montags, Mittwochs, Freitags (9:00 – 11:30 Uhr) sowie Dienstags (9:00 – 15:00 Uhr) unter der Telefonnummer 0711 397 – 3050 erreichbar.
Update: 11. März 2021
UPDATE 08.03.: Hat die Bibliothek zur Zeit geöffnet?
Die Bibliotheken an beiden Standorten sind geschlossen. Eine Medienversorgung ist durch den Postversand und die Buchabholung gewährleistet. Das Lernen vor Ort ist aktuell noch nicht möglich.
Die neusten Informationen finden Sie auf der Seite der Bibliotheken: https://www.hs-esslingen.de/hochschule/service/bibliothek/aktuelle-services/
Update: 08. März 2021
UPDATE 01.04.: Sind die Labore derzeit geöffnet?
Seit 26. Oktober 2020, ist die Hochschule an allen Standorten wieder für Präsenzveranstaltungen in den Laboren (z.B. Laborübungen und -experimente, Projektarbeiten in Forschungs- und Studienprojekten, u.ä.) geöffnet.
UPDATE 23.03: Seit Montag, 22.03.2021 ist an der Hochschule Esslingen ein Buchungssystem verfügbar, mit dem sich die Studierenden für Präsenzveranstaltungen (z. B. Labortermine) registrieren müssen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht möglich.
Das Portal für die Registrierung von Präsenzveranstaltungen finden Sie unter folgendem Link: https://booking.hs-esslingen.de/esslingen
Weitere Informationen zum Registrierungsportal
FAQ Portal zur Registrierung von Präsenzveranstaltung
Im Fall eines positiven Corona-Tests ist von allen Hochschulangehörigen (Studierende, Lehrende und Beschäftigte) die Ansprechpartnerin der Task-Force Corona (bevorzugt per E-Mail) zu informieren:
Annika Pfiz
Telefon 0711 397-3602
taskforcecorona(at)hs-esslingen.de
Die Übungen und Arbeiten sollen so organisiert werden, dass die Teilnehmerzahl von 10 Personen pro Raum möglichst nicht überschritten wird. Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung in dem Labor bzw. in dem Veranstaltungsraum, auf dem Hochschulgelände sowie in den Gängen und Toiletten erforderlich.
Die Labor- bzw. Projektleiter werden die Studierenden an einem fest vereinbarten Treffpunkt, wie bereits im Sommersemester 2020, abholen und zu dem Veranstaltungsraum bringen. Ein sonstiger Aufenthalt in den Gebäuden, auch auf den Fluren, ist untersagt.
Stand: 01. April 2021
Wie kann ich die Zentrale Studienberatung kontaktieren?
Das ZSB-Team informiert und berät gerne über unser Online-Kontaktformular, per E-Mail, über Videomeetings oder telefonisch. Unsere virtuellen offenen Sprechstunden über WebEx Meetings Montag und Mittwoch von 13 – 14 Uhr während des Vorlesungszeitraums können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung besuchen.
Zentrale Studienberatung
E-Mail: zentralestudienberatung(at)hs-esslingen.de
Tel: 0711 397 3212
Online-Beratung
Stand: 08. März 2021
UPDATE 11.03.: Hat die Mensa derzeit geöffnet?
Da der Vorlesungsbetrieb an der Hochschule Esslingen momentan digital stattfindet, hat sich das Studierendenwerk Stuttgart entschieden, wegen der damit einhergehenden geringen Auslastung, die Mensen bis auf weiteres leider zu schließen. Geöffnet sind derzeit lediglich die Mensa Stuttgart-Vaihingen und die neue Mensa Central in Stuttgart-Mitte. Dort wird ausschließlich Essen zum Mitnehmen angeboten.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Update: 11. März 2020
UPDATE 08.03.: Findet der Hochschulsport statt?
Wegen der nach wie vor geltenden Einschränkungen des Hochschulbetriebes durch die aktuelle Corona Verordnung Studienbetrieb und Kunst, bleiben die Sportstätten am Campus Flandernstraße weiterhin geschlossen und es findet kein Sportbetrieb in Präsenz statt. Damit die Gesundheit und Bewegung trotz der aktuellen Lage nicht zu kurz kommen, bietet der Hochschulsport auch im Sommersemester ein umfassendes digitales Kursangebot für unsere Studierenden, Lehrenden sowie Beschäftigten an.
Zusätzlich wird es je nach Lage, weitere Aktivitäten und Angebote im Rahmen des Hochschulsports geben.
Sobald es die Inzidenzwerte sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zulassen, finden auch wieder unsere Präsenzkurse statt.
Das Kursprogramm startet ab Mitte März und wird über WebEx durchgeführt.
Eine Anmeldung ist über das Intranet möglich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Zugangslink zu den WebEx-Kursräumen.
Stand: 08. März 2021
Was muss in den Studierendenwohnheimen beachtet werden?
Das Studierendenwerk Stuttgart hat auf einer Sonderseite zum Corona-Virus alle Informationen rund um die speziellen Fragen zu den Wohnheimen veröffentlicht.
Studierendenwerk Stuttgart: Wohnheime und Corona
Stand: 11. März 2021
Sind die Beschäftigten der Hochschule weiter ansprechbar?
Da die Gebäude der Hochschule Esslingen weiterhin für Studierende und Externe geschlossen bleiben, sind derzeit keine öffentlichen Sprechstunden möglich. Alle Servicestellen und Einrichtungen sind aber weiterhin per E-Mail oder Telefon erreichbar.
Stand: 08. März 2021
Fragen zur Digitalen Lehre
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für die Teilnahme an den Online-Angeboten?
Welche Regeln sollte ich bei der Teilnahme an Online-Vorlesungen beachten?
Welche Maßnahmen werden für einen barrierereduzierten Zugang der digitalen Lehre getroffen?
UPDATE 08.03.: Wie kann ich meinen Online-Studienalltag gut organisieren und effektiv lernen?
Welche Regeln sollte ich bei der Teilnahme an Online-Vorlesungen beachten?
Die Corona-Pandemie macht es notwendig, auch im Sommersemester 2021 die gewohnte Präsenzlehre überwiegend als Online-Angebot zu gestalten.
Damit das digitale Studieren gut gelingt, hat das Referat Lehre und Weiterbildung zusammen mit der ZSB einige Hinweise u.a. zu folgenden Themen zusammengestellt:
- Schutzrechte
- Verhaltensweisen in Online-Vorlesungen
- Das notwendige "Etwas"
- Netiquette
Diese und weitere Informationen behandelt der Moodle-Kurs "Digitale Lehre an der Hochschule Esslingen für Studierende".
Stand: 1. März 2021
Welche Maßnahmen werden für einen barrierereduzierten Zugang der digitalen Lehre getroffen?
Barrierereduzierte Lehre: Damit alle Studierenden gleichberechtigt an der digitalen Lehre teilnehmen können, sind die Lehrenden der Hochschule Esslingen zur Einhaltung der folgenden Grundvoraussetzungen aufgefordert:
- Gute Ton- und Bildqualität der Online-Formate
- Bereitstellen von zusätzlichen barrierereduzierten, übersichtlichen, schriftlichen Ausarbeitungen zu den aufgezeichneten Lehrveranstaltungen in Moodle, wie beispielsweise Vorlesungsnotizen, ein schriftlich entwickeltes „Tafelbild“, PowerPoint-Präsentation, Skripte o.ä..
- Die schriftlichen Ausarbeitungen bleiben mindestens bis zur Prüfung und Nachprüfung auf der Lernplattform.
- Angebot von Gelegenheiten zu Rückfragen zu den Lehrveranstaltungen und Materialien.
Hinweis: Studierende mit Behinderung und Studierende mit chronischer Erkrankung können über den Prüfungsausschuss ihrer Fakultät einen Nachteilsausgleich beantragen.
Stand: 01. März 2021
UPDATE 08.03.: Wie kann ich meinen Online-Studienalltag gut organisieren und effektiv lernen?
Corona zwingt zum Studieren von zu Hause aus und große Teile des Studiums sind im auch im Sommersemester 21 an der Hochschule Esslingen in virtuelle Räume verlegt. Das Studieren und Lernen hat sich ganz wesentlich verändert und das kann ganz schön herausfordernd- manchmal auch schwierig sein. Gerade im Onlinestudium sind die Themen Zeitmanagement, Tagesstruktur und Motivation von großer Bedeutung für das Vorankommen im Studium.
Mit umfangreichen Tipps, Informationen und Materialien und Lernberatung/ Lerncoaching stehen Ihnen die kompetenten Beraterinnen und Berater der der Zentralen Studienberatung beim Studium vom eigenen Desktop aus zur Seite, damit Sie trotz Corona einen guten Start ins Studium haben.
Moodlekurs „Studieren und Vernetzen“
Leitfaden "Strukturiert und motiviert Lernen"
Update: 08. März 2021
Weitere Fragen
UPDATE 24.3.: Was ist mit den Bewerbungen für das Wintersemester?
Welche Sonderregelungen gelten für BAföG-Empfänger?
UPDATE 29.03.: Kann ich trotz fehlender Validierung mit meinem Studierendenausweis den öffentlichen Nahverkehr nutzen?
UPDATE 11.03.: Gibt es ein flexibles Angebot, mit dem die VVS auf die Ungewissheit bzgl. der Präsenzzeiten reagiert?
Wer kann mich unterstützen, wenn ich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise in finanzielle oder persönliche Schwierigkeiten komme?
Können sich Studierende bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einbringen?
Welche Sonderregelungen gelten für BAföG-Empfänger?
Für alle Studierenden, die BAföG-Leistungen erhalten gilt:
- Studierende, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Unterrichts-/Lehrangebote an Ihrer Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie eingeschränkt sind.
- Für Studierende in Baden-Württemberg, die in den abgelaufenen Sommersemestern 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 eingeschrieben waren, wurde eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Die Regelstudienzeit wurde also für alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 20/21 eingeschrieben waren um zwei Semester verlängert. Für Studierende, die im Wintersemester 20/21 ihr Studium begonnen haben, wurde die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert. Sie profitieren damit auch von einer verlängerten Förderungshöchstdauer. Auch die mit einer Regelstudienzeitverlängerung verbundene Verschiebung von Terminen, bspw. für die Vorlage eines Leistungsnachweises, wird entsprechend im BAföG nachvollzogen.
Quelle und weitere Informationen
Wer kann bei Fragen Weiterhelfen?
Studierendenwerk Stuttgart
Studierende der Hochschule Esslingen wenden sich bei individuellen Fragen an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Stuttgart: https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/ueber-uns/aktuelles/nachricht/studien-finanzierung-bafoeg-und-corona
Zentrale Studienberatung
Beratend steht Ihnen aber auch immer das Team der Zentralen Studienberatung der Hochschule Esslingen zur Seite.
Kontakt Zentrale Studienberatung der Hochschule Esslingen
E-Mail: zentralestudienberatung(at)hs-esslingen.de
Telefon: 0711 397 3212
Stand: 08. März 2021
UPDATE 29.03.: Kann ich trotz fehlender Validierung mit meinem Studierendenausweis den öffentlichen Nahverkehr nutzen?
Wenn die Hochschulgebäude aufgrund der jeweils aktuellen Coronavirus-Situation geschlossen sind, haben Studierende keine Möglichkeit ihren Studierendenausweis zu validieren. Bei einer Fahrkartenkontrolle können sie somit nicht über den Ausweis nachweisen, dass sie immatrikuliert sind.
Das Studierendenwerk Stuttgart hat mit der VVS und dem NALDO eine Alternativregelung getroffen, die auch im Sommersemester 2021 gilt:
Studierende können die öffentlichen Verkehrsmittel bei Bedarf weiter nutzen. Für Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 5:00 Uhr des Folgetages sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen, können Studierende ihren Studierendenausweis in Kombination mit ihrer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2021 nutzen, um sich auszuweisen. Damit kann bei Bedarf auch ein VVS-StudiTicket gekauft werden.
Ein gültiger Studierendenausweis ist außerdem erforderlich, um in den Mensen den vergünstigten Studierendenpreis zu erhalten. Studierende können ihren Ausweis daher weiterhin an den Info-Points in den Mensen verlängern lassen, gegen Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Update: 29. März 2021
UPDATE 11.03.: Gibt es ein flexibles Angebot, mit dem die VVS auf die Ungewissheit bzgl. der Präsenzzeiten reagiert?
Laut Information des Studierenwerks Stuttgart gilt ab 1. August 2020 generell ein flexibler Gültigkeitsbeginn bei StudiTicket und Anschluss-StudiTicket. Das bedeutet konkret, dass diese Tickets mit Gültigkeitsbeginn ab dem Ersten eines jeden Monats für eine Laufzeit von sechs Monaten gekauft werden können. Sie sind nicht mehr an die Semesterlaufzeit gebunden.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Stand: 11. März 2021
Wer kann mich unterstützen, wenn ich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise in finanzielle oder persönliche Schwierigkeiten komme?
Die Corona-Krise bringt viele Unsicherheiten mit sich und wirft Fragen in unterschiedlichsten Lebensbereichen auch über das Studium hinaus auf. Wenn Sie sich Beratung und Hilfe bei der Klärung von schwierigen Situationen und Planung der nächsten Schritte wünschen, ist das Team der Zentralen Studienberatung für Sie da. Die Beratung ist vertraulich!
Kontakt
E-Mail: zentralestudienberatung(at)hs-esslingen.de
Telefon: 0711 397 3212
Weitere Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie unter: www.hs-esslingen.de/zentralestudienberatung
Weitere Anlaufstellen bei finanziellen Engpässen und Sorgen
- Überbrückungshilfe des Bundes
Zuschuss für Studierende in pandemiebedingten Notlagen noch bis zum Ende des Sommersemesters 21 (monatsweise Beantragung möglich) - KfW-Studienkredit
In der aktuellen Corona-Situation wird der KfW-Studienkredit in der Auszahlungsphase für den Zeitraum von Mai 2020 bis Ende des Jahres 2021 zinsfrei gestellt - Informationen zum Thema BAföG finden Sie in der Frage: Welche Sonderregelungen gelten für BAföG-Empfänger?
Bei persönlichen Anliegen und Themen
-
Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks Stuttgart: Videoberatung
- Hochschulseelsorge
Stand: 08. März 2021
Können sich Studierende bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einbringen?
Eine effektive Kontaktpersonennachverfolgung durch das Land im Rahmen der Corona-Pandemie ist nur mit ausreichendem Personal in den Gesundheitsämtern möglich. Das Ministerium für Soziales und Integration bittet dringend um Ihre personelle Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung.
Die Entwicklung des Infektionsgeschehens fordert unser gemeinsames Handeln, daher geben wir als Hochschule diese wichtige Bitte an Sie weiter.
Gesucht werden Studierende für eine Gesamteinsatzdauer von mindestens zwei bis drei Monaten mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 20 Stunden pro Woche. Bereitschaft zur Flexibilität in Bezug auf Einsatz und Wochenenddienste nach Plan ist erforderlich. Die Mitarbeit wird in der Regel nach E 3 vergütet.
Studierende folgender Studienrichtungen werden bei Interesse gebeten, sich über die Plattform „Studis4ÖGD“ anzumelden:
- Informatik bzw. IT-Studiengänge
- Soziale Arbeit
- Sozialpädagogik
Studierende anderer Fachrichtungen werden bei einem weiteren Bedarf direkt über die Hochschulen informiert.
Die Gesundheitsämter des gewünschten Einsatzbereichs kommen bei Bedarf auf Sie zu und besprechen mit Ihnen den konkreten Einsatz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Interessentinnen und Interessenten kontaktiert werden können. Das Pandemiegeschehen ist aktuell regional sehr unterschiedlich und spiegelt sich auch in dem Personalbedarf wieder.
Weitere Informationen zur Möglichkeit der Tätigkeit in den Gesundheitsämtern
Fragen für Beschäftigte
Arbeitsrechtliche Regelungen
Aufgrund der vorliegenden Gesundheitslage werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen an der Hochschule Esslingen erweitert und ergänzt. Ziele sind, so vielen Beschäftigten wie möglich die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen und, falls dies nicht geht, die Kontakte zu anderen Menschen zu minimieren. Wir bitten alle Vorgesetzten und alle Beschäftigten, diese Ziele im Sinne unserer Hochschulgemeinschaft zu unterstützen.
Die genannten Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und zunächst bis 28. Februar 2021.
Alle Informationen zu den Ausnahmeregelungen sind im Intranet veröffentlicht.
Stand: 24.9.2020