Informationen zur Corona-Situation
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements informiert die Hochschule Esslingen ihre Studierenden und Mitglieder über Maßnahmen und Einschränkungen hinsichtlich der Corona-Pandemie. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Hinweise und Informationsquellen zusammengefasst.
Die Seite wird stetig aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2021
Aktueller Hinweis: Vorlesungsbetrieb an der Hochschule weiterhin digital
Vor dem Hintergrund der momentan sehr hohen Infektionszahlen hat sich die Task Force Corona der Hochschule Esslingen entschieden, dass die Lehrveranstaltungen zunächst weiterhin digital stattfinden werden und die Gebäude der Hochschule an allen drei Standorten geschlossen bleiben.
Unter Einhaltung der Hygieneregeln werden allerdings einzelne in Präsenz erforderliche Aktivitäten ermöglicht. Seit dem 26. Oktober 2020 ist es an allen drei Standorten möglich, Präsenzveranstaltungen in den Laboren (z.B. Laborübungen und -experimente, Projektarbeiten in Forschungs- und Studienprojekten, u.ä.) durchzuführen.
Wichtig: Ab sofort müssen Studierende, um an Präsenzterminen (neben den Laborterminen auch Prüfungen sowie vorher vereinbarte Beratungsgespräche und Klausureinsichten) teilnehmen zu können, das Registrierungsformular ausgedruckt und vorausgefüllt mitbringen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht möglich.
Außerdem hat das Rektorat neben Hochschulangehörigen und -mitgliedern folgenden externen Gruppen den Aufenthalt an der Hochschule genehmigt: Mitarbeitende und Mitgliedern von Steinbeis(transferzentren), GründES-Gründerteams, FTAG, Rennstall, E.Stall, Rally-Stall, Forschungsstipendiaten sowie externe Firmen für den Betrieb, die Instandhaltung oder die Erneuerung von Gebäuden/Infrastruktur.
Ansonsten bleiben die Gebäude vorerst weiterhin für Studierende und Externe geschlossen. Studierende sollten im November jeglichen Aufenthalt auf den Hochschulgeländen vermeiden und nur in dringenden Fällen persönlich an die Hochschule kommen. Bitte nehmen Sie zu Lehrenden und Mitarbeitenden der Hochschule alternativ per E-Mail, Telefon oder Webex Kontakt auf.
Die Corona Task Force wird den weiteren Verlauf engmaschig beobachten.
Stand: 18. Dezember 2020
FAQ zu den Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie
Die Task Force Corona hat in Abstimmung mit den Fakultäten, internen und externen Einrichtungen einen umfangreichen Fragen-Antwort-Katalog zusammengestellt, der auf die wichtigsten Fragestellungen eingeht.
Da die Situation generell sehr dynamisch ist, erhalten die Antworten ein Update, sobald uns neue Informationen zu den einzelnen Punkten vorliegen.
Die Corona-Verordnungen und die Informationen des Landes Baden-Württemberg informieren über die landesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Sollte Ihre Frage in den FAQ's nicht beantwortet werden, senden Sie sie uns bitte eine E-Mail an taskforcecorona(at)hs-esslingen.de .
Allgemeine Informationen
UPDATE 11.12.: Welche Vorgehensweisen gelten für Erkrankte, Verdachtsfälle und Risikogruppen?
UPDATE 11.12.: Welche Quarantänebestimmungen gelten für Ein- und Rückreisende
UPDATE 11.1.: Was regelt die Corona-Satzung?
UPDATE 15.1.: Welche Regelungen enthält das Hygienekonzept?
Wo kann ich mich über die allgemeinen Corona-Bestimmungen informieren?
UPDATE 11.12.: Welche Quarantänebestimmungen gelten für Ein- und Rückreisende
Laut der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und
Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) "...sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind."
Die Quarantäne endet frühestens zehn Tage nach der Durchführung des Tests, wenn keine Krankheitssymptome auftreten. Bei Symptomen verlängert sich die Quarantäne solange, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Infektionszahlen einige Tage dauern kann, bis sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet. Für diesen Fall schlagen wir vor, sich bei Kontakt zu einer infizierten Person, die nicht im gleichen Haushalt wohnt, vorsichtshalber in Selbstisolation zu begeben, bis sich das Gesundheitsamt meldet.
Die weiteren Regelungen und Ausnahmen hiervon sind der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 zu entnehmen.
Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf der Seite des Sozialministeriums einzusehen, die auf Grundlage der Angaben des Robert-Koch-Instituts aktuell gehalten wird:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/
Hochschulangehörige, die von einer Reise zurückkehren, informieren sich bitte umgehend vor oder während ihrer Rückreise auf der Seite des Robert-Koch-Instituts und auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu Reise- und Sicherheitshinweisen über die momentane Situation , damit sie sich ggf. direkt in Quarantäne begeben und die Vorgaben des Reiselandes berücksichtigen können.
Sollte ein Fall, der unter die Quarantäne-Bestimmungen fällt, vorliegen, dann beachten Sie bitte die folgende Vorgehensweise:
- mit der Hochschule telefonisch Kontakt aufnehmen.
- Beschäftigte sowie Professorinnen und Professoren informieren die Abteilung Personalmanagement.
- Studierende informieren die Abteilung Studierendenservice und Studiengangmanagement
- Information des zuständigen Gesundheitsamtes
- Quarantänebestimmungen einhalten (auch ohne Symptome), (für Beschäftigte siehe "Arbeitsrechtliche Regelungen")
- Auswärtiges Amt: Reisewarnung
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
- Update 28.8.: Robert-Koch-Institut: Risikogebiete mit Zeitangaben
Stand: 11. Dezember 2020
UPDATE 11.1.: Was regelt die Corona-Satzung?
Um die Folgen der Corona-Krise für Studienerfolg und Studienverlauf auch im Wintersemester 2020/21 abzumildern, wurde am 21. Dezember 2020 eine neue Corona-Satzung vom Senat der Hochschule Esslingen einstimmig verabschiedet. Sie gilt für alle Bachelor‐ und Masterstudiengänge (mit Ausnahme der berufsbegleitenden Masterstudiengänge) der Hochschule Esslingen.
Download der Corona-Satzung vom 8. Januar 2021
Die FAQ zu den Regelungen im Detail finden Sie unter: Fragen zu Sonderregelungen im Wintersemester 2020/21
Stand: 11. Januar 2021
UPDATE 15.1.: Welche Regelungen enthält das Hygienekonzept?
Das Hygiene-Konzept der Hochschule Esslingen fasst die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen für die Hochschulangehörigen während der Corona-Pandemie zusammen.
Es enthält Maßnahmen für die folgenden Aspekte:
- Zentrale Hygienemaßnahmen
- Raumhygiene: Vorlesungsräume, Seminarräume, PC-Pools, Labore, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume und Flure
- Hygiene im Sanitärbereich
- Infektionsschutz in den Pausen
- Risikogruppen
- Wegeführung und Veranstaltungsorganisation
- Labor- und Werkstattveranstaltungen
- Prüfungen
- Mündliche Prüfungen, Prüfungseinsicht, Besprechungen und sonstige Veranstaltungen
- Eingeschränkter Präsenzbetrieb von Bereichen der zentralen und dezentralen Verwaltung und Technik
- Meldepflicht
Hygienekonzept der Hochschule Esslingen PDF (neue Version vom 10.1.2021)
Stand: 15. Januar 2021
Wo kann ich mich über die allgemeinen Corona-Bestimmungen informieren?
Weitere Informationen sind bei diesen Stellen erhältlich:
- World Health Organization (WHO) [en]
Hintergrundinformationen und FAQs zum Coronavirus - Robert Koch Institut
Aktuelle Risikoregionen - Robert Koch Institut
Übersichtsseite zur Infektionskrankheit COVID-19 - Sozialministerium Baden-Württemberg
Informationen zum Coronavirus - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Informationen des Gesundheitsamtes des Landes Baden-Württemberg: - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Wichtige Hygienehinweise wie Händewaschen, Husten- und Nies-Etikette, Abstandhalten - DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
Allgemeine Informationen zum Coronavirus von unserer Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Stand: 28. August 2020
Fragen zum Verlauf des Wintersemesters 2020/21
UPDATE 19.1.: Finden die Prüfungen wie geplant in Präsenz statt?
Neu 16.12.: Was ändert sich durch den zweiten harten Lockdown am 16.12.2020?
Welche Semestertermine für das Wintersemester 2020/2021 wurden festgelegt?
Update 11.12.: Fallen nicht im Lehrplan verankerte Veranstaltungen, Sitzungen und Angebote aus?
Werden die internationalen Austauschprogramme der Hochschule im Wintersemester 2020/2021 stattfinden?
Gibt es hochschulseitig Angebote für Studierende in den Abschlusssemestern, die Probleme bei der Job- und Thesissuche haben?
Neu 16.12.: Was ändert sich durch den zweiten harten Lockdown am 16.12.2020?
Durch den neuen Lockdown am Mittwoch, 16. Dezember 2020, ergeben sich für Studierende keine neuen Änderungen. Die Präsenzveranstaltungen können unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie geplant stattfinden. Die Studierenden werden von den Lehrenden benachrichtigt, falls einzelne Veranstaltungen ausgesetzt werden.
Auch die Hochschulgebäude bleiben nur eingeschränkt zugänglich.
Stand: 16.12.2020
Welche Semestertermine für das Wintersemester 2020/2021 wurden festgelegt?
Folgende Semestertermine für das kommende Wintersemester 2020/2021 wurden festgelegt:
- 01.09.2020: Start Wintersemester 2020/21
- 12.10.2020: Vorlesungsstart für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, auch für die Studierenden des ersten Semesters
- 05.02.2021: Vorlesungsende
- 08.02.2021 bis 26.02.2021: Prüfungszeitraum
- 01.03.2021: Start Sommersemester 2021
- 15.03.2021: Vorlesungsstart Sommersemester 2021
Übersicht aller Semestertermine im Wintersemester 2020/2021
Stand: 7. September 2020
Update 11.12.: Fallen nicht im Lehrplan verankerte Veranstaltungen, Sitzungen und Angebote aus?
Die Taskforce Corona unter Leitung des Rektorats hat beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen alle nicht im Lehrplan aufgenommenen Präsenzveranstaltung an der Hochschule Esslingen bis einschließlich 28. Februar 2021 abgesagt werden. Grundlage dieser Entscheidung ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Nicht in Präsenz stattfinden können:
- Kurse und Aktivitäten des Hochschulsports,
Bis zum 28.02.20 gibt es ein Online-Kursprogramm über WebEx, zu dem sich die Hochschulmitglieder anmelden können. - die Hochschulmusik (Ausnahme: Online-Proben),
- Veranstaltungen und Partys der Fachschaften, der Verfassten Studierendenschaft, des AStA, der studentischen Gruppe CampusLeben e.V. (z.T. Online-Angebote)
- alle Veranstaltungen von externen Anbietern.
Der § 9 der Corona-Satzung sieht vor, dass Gremien‐, Kommissions‐ und Ausschusssitzungen der Fakultäten wie auch der Hochschule im Format einer Webkonferenz stattfinden können. Beschlüsse werden in offenen Abstimmungen per Handzeichen im Konferenztool, per Chat oder in Einzelabfrage gefasst. Geheime Abstimmungen werden im Nachgang der Gremiensitzung im Briefwahlverfahren durchgeführt. Umlaufbeschlüsse sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Stand: 11. Dezember 2020
Werden die internationalen Austauschprogramme der Hochschule im Wintersemester 2020/2021 stattfinden?
Die Hochschule Esslingen hat entschieden, die internationalen Austauschprogramme für das Wintersemester 2020/2021 nicht abzusagen. Studierende, die bereits an Partnerhochschulen nominiert sind, können ihr geplantes Auslandssemester antreten. Selbstverständlich müssen die aktuellen Einschränkungen wie Reisewarnungen, Kontakteinschränkungen und Quarantäneregelungen berücksichtigt werden. Studierende, die im Wintersemester 2020/21 einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen sich bis spätestens 5 Tage nach ihrer Ankunft im Gastland beim International Office mit einem Online-Arrival-Check registrieren.
Sollte zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise eine aktuelle Reisewarnung für das Zielland bestehen, rät die Hochschule dringend von der Ausreise ab. In dem Fall sollte mit der Partnerhochschule abgestimmt werden, ob das Semester virtuell gestartet und die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Alle weiteren Details kommuniziert das International Office direkt per Mail. Fragen können jeden Mittwoch von 13 bis 14 Uhr in der WebEx-Sprechstunde des International Office geklärt werden.
Stand: 7. Juli 2020
Gibt es hochschulseitig Angebote für Studierende in den Abschlusssemestern, die Probleme bei der Job- und Thesissuche haben?
Mit dem Angebot "Zeit für Plan B: Machen wir das Beste draus – gemeinsam" bietet die Hochschule vielfältige Unterstützungsangebote für Studierende in den Abschlusssemestern an. Unter der Federführung des Career Centers sind folgende Angebote für das Wintersemester 2020/2021 entstanden:
Überbrückungsangebote im Einzelnen
- Modulhandbuch Lehrangebote und neue Überbrückungsmodule
- Modulhandbuch Kurse und Workshops zur überfachlichen Kompetenzentwicklung
- Mitarbeit bei Forschungsprojekten an der Hochschule
- Unterstützung bei der Suche nach Abschlussarbeiten, Berufseinstieg oder Praktika
- Themen für Abschlussarbeiten hochschulintern
- Angebote: Unternehmen reagieren auf „Zeit für Plan B“
- Career Link, Jobportal der Hochschule Esslingen
Die ausführlichen Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen für Immatrikulierte und Exmatrikulierte, zur Registrierung und Anmeldung hat das Career Center für Sie unter Zeit für Plan B zusammengestellt.
Stand: 7. August 2020
Fragen zu Sonderregelungen im Wintersemester 2020/21
UPDATE 18.1.: Welche Hygienemaßnahmen und sonstigen Vorgaben sind bei der Teilnahme an den Präsenzprüfungen zu beachten?
Welche Erleichterungen werden durch die „Neue Corona-Satzung“ vom 8. Januar 2021 ermöglicht?
Sind alternative Lehrformate, Lehrinhalte und Studienverläufe erlaubt?
Welche Regelungen gibt es bzgl. der Studien- und Prüfungsleistungen?
In welchen Fällen kann ich mich im Wintersemester 2020/21 beurlauben lassen?
Kann ich mich beurlauben lassen, wenn ich mein Kind aufgrund der Corona-Krise zu Hause betreuen muss?
Kann ich trotz Beurlaubung an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen?
Was ist mit Exkursionen?
NEU 23.10.: Können Studierende, die einer Risikogruppe angehören, einen Nachteilsausgleich stellen?
Welche Folgen gibt es für die Studium Plus Modelle?
Update 7.12.: Welche Sonderregelungen gibt es für Studierende im Praxissemester?
Was ist mit den Auslandssemestern?
Haben Sie weitere studiengangbezogene Fragen?
Welche Erleichterungen werden durch die „Neue Corona-Satzung“ vom 8. Januar 2021 ermöglicht?
Mithilfe der Satzung sollen die Folgen der Corona‐Krise für Studienerfolg und Studienverlauf weitgehend abgemildert werden, so dass möglichst alle im Wintersemester 2020/21 vorgesehenen Studien‐ und Prüfungsleistungen erbracht werden können und die Studierbarkeit gewährleistet ist.
In diesem Sinn regelt die „Corona-Satzung“ während ihrer Geltungsdauer Ausnahmen und Erweiterungen zu den geltenden Zulassungs‐ und Immatrikulationsordnungen und Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Esslingen in den folgenden Bereichen:
- Beurlaubung
- Studien- und Prüfungsleistungen
- Mündliche Studien- und Prüfungsleistungen als Videokonferenz
- Online-Kurse
- Praktisches Studiensemester
- Auslandsaufenthalt
- Alternative Lehrformate, Lehrinhalte und Studienverläufe
- Sitzung und Beschlussfassung in Gremien, Kommissionen und Ausschüssen
- Gasthörerstudium als Brückenangebot
Sie gilt für alle Bachelor‐ und Masterstudiengänge mit Ausnahme der berufsbegleitenden Masterstudiengänge der Hochschule Esslingen.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 11. Januar 2021
Sind alternative Lehrformate, Lehrinhalte und Studienverläufe erlaubt?
Wenn einzelne Module oder Teilmodule nicht wie in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Form angeboten werden können, können diese durch alternative Formate oder Inhalte ersetzt werden, soweit diese zum Erreichen des vorgesehenen Kompetenzerwerbs geeignet sind. Über die Anerkennung alternativer Formate und Inhalte entscheidet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit der Studienkommission auf Empfehlung des Studiendekans / der Studiendekanin.
Können keine alternativen Formate oder Inhalte gefunden werden, kann der Studienverlaufsplan für die betroffenen Studierendenkohorten angepasst werden, sodass jedes Studiensemester 30 Creditpunkte umfasst und ein Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit möglich ist. Über die Veränderung des Studienverlaufsplans entscheidet der Fakultätsrat
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 11. Januar 2021
Welche Regelungen gibt es bzgl. der Studien- und Prüfungsleistungen?
Die Prüfungszeit im Wintersemester ist für 8. bis 26. Februar geplant.
Die neue Corona-Satzung der Hochschule Esslingen vom 18. August 2020 regelt in §3 folgende Ausnahmen für die Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020/21:
- Elektronische Abgabe von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien‐ und Prüfungsleistungen können ganz oder teilweise in elektronischer Form abgegeben werden. - Änderung der Art der Studien- und Prüfungsleistungen
- Auf Beschluss von Fakultätsrat und Studienkommission können die Art der festgelegten Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der ersten drei Wochen der vom Rektorat kommunizierten Vorlesungszeit (12.10.2020 bis 05.02.2021) des Semesters auf Beschluss von Fakultätsrat und Studienkommission für das laufende Semester geändert werden. (z.B. Umwandlung einer Klausur in eine Hausarbeit).
- Im laufenden Semester kann die Art der festgelegten Studien- oder Prüfungsleistung insbesondere bei der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung durch Beschluss des entsprechenden Prüfungsausschusses geändert werden. Auf die Bestimmungen zum sogenannten Nachteilsausgleich wird hingewiesen
- Vorziehen von Prüfungen
Die Lehrenden können einzelne Prüfungsleistungen zeitlich vor den oben genannten Prüfungswochen terminieren. Voraussetzung ist hier die Genehmigung des Prüfungsausschusses.
Besondere Regelungen zu mündlichen Studien- und Prüfungsleistungen
- Eine mündliche Studien- oder Prüfungsleistung kann auf Antrag des Studierenden als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn sich die/der Studierende dabei an einem anderen Ort als in den Räumlichkeiten der Hochschule Esslingen befindet.
- Es besteht allerdings kein Anspruch des/der Studierenden auf diese Art der Durchführung. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ablehnung für die Studierende/den Studierenden eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, zum Beispiel aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 11. Januar 2021
In welchen Fällen kann ich mich im Wintersemester 2020/21 beurlauben lassen?
In allen Bachelor- und Masterstudiengängen (mit Ausnahme der weiterbildenden Masterstudiengänge) kann gemäß der Corona-Satzung vom 18. August 2020 der Hochschule Esslingen eine Beurlaubung zusätzlich aus folgenden wichtigen Gründen auf Nachweis gewährt werden.
- Tätigkeit in einer pflegerischen oder medizinischen Einrichtung oder in einer Einrichtung, die maßgeblich für die fachgerechte Betreuung von hilfebedürftigen Menschen ausgelegt ist.
- Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einem Betrieb, der maßgeblich auf die Grund-versorgung der Allgemeinbevölkerung ausgelegt oder in anderer Hinsicht systemrelevant ist.
- Erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infizierung mit dem Corona-Virus (insbesondere bei der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, bei einer chronischen Erkrankung oder einer. Behinderung ) bei Präsenzveranstaltungen und -prüfungen.
- Betreuung von Angehörigen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infizierung mit dem Corona-Virus haben.
- Aufenthalt ausländischer Studierender in deren Heimatland, sofern eine Reise nach Deutschland nicht möglich oder zumutbar ist.
- bei einer durch die Corona-Pandemie bedingt eingetretene unvorhersehbare finanzielle Notlage, die die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einem größeren Umfang erfordert.Dies ist auch für Erst- und Neuimmatrikulierte möglich.
Eine Beurlaubung aus den oben genannten Gründen soll drei Semester nicht übersteigen.
Stand: 7. September 2020
Kann ich mich beurlauben lassen, wenn ich mein Kind aufgrund der Corona-Krise zu Hause betreuen muss?
Studierende Eltern, die Ihr Kind zu Hause betreuen müssen, da aufgrund der Corona-Krise die Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, Kindergarten) oder Schule geschlossen ist, können sich aufgrund von § 10 Abs. 2 Nr. 5 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO) beurlauben lassen, wenn die betreuende Einrichtung für maßgebliche Teile der Vorlesungszeit geschlossen bleibt.
Nach § 10 Abs. 8 ZIO dürfen in dieser Zeit Prüfungen abgelegt werden.
Stand: 7. September 2020
Kann ich trotz Beurlaubung an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen?
Beurlaubte Studierende nach §2 Abs. 3 Corona-Satzung sind im Wintersemester 2020/21 berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Stand: 11. Januar 2021
Was ist mit Exkursionen?
Exkursionen entfallen im Wintersemester 2020/21.
Stand: 7. September 2020
NEU 23.10.: Können Studierende, die einer Risikogruppe angehören, einen Nachteilsausgleich stellen?
Studierende, die einer Risikogruppe angehören und daher nicht an Präsenzveranstaltungen und –prüfungen teilnehmen können, können einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss der Fakultät beantragen.
Das Formblatt und weitere Informationen sind im Intrnaet veröffentlicht.
Stand: 23.10.2020
Welche Folgen gibt es für die Studium Plus Modelle?
Bitte klären Sie diese Frage in Ihrer Fakultät und mit Ihrem Betrieb. Sicherlich finden sich hier gute Lösungen in dieser Sondersituation.
Sie finden die Ansprechpersonen in den Fakultäten weiter unten aufgelistet.
Stand: 7. September 2020
Update 7.12.: Welche Sonderregelungen gibt es für Studierende im Praxissemester?
Die neue Corona-Satzung der Hochschule Esslingen vom 18. August 2020 sieht folgende, zusätzliche Optionen für die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters im Wintersemester 2020/21 vor:
Vorziehen Theoriesemester oder einzelner Module
Studierende, die das Praktische Studiensemester aufgrund der Corona‐Krise nicht wie geplant antreten können, können stattdessen Studien‐ und Prüfungsleistungen aus nachfolgenden Theoriesemestern erbringen, also ein nachfolgendes Theoriesemester bzw. einzelner Module vorziehen.
Anrechnung Telearbeit
Telearbeitstage im Umfang der tarifüblichen Arbeitszeit können als Präsenztage angerechnet werden. Über die Anerkennung entscheidet die Leitung des zuständigen Praxisamtes.
Reduzierung der vorgeschriebenen Präsenztage
Wenn der zu erreichende Kompetenzerwerb nachgewiesen werden kann, ist es möglich, die Anzahl der Präsenztage auf 50 Tage im Umfang tarifüblicher Arbeitszeit zu reduzieren. Die Entscheidung, ob das praktische Studiensemester erfolgreich absolviert wurde, wird in diesem Fall am erreichten Kompetenzerwerb festgemacht, den die Leitung des zuständigen Praxisamtes anhand der angeforderten und eingereichten Unterlagen ermittelt. Über die Anerkennung entscheidet die Leitung des zuständigen Praxisamtes.
Update 7. Dezember 2020
Für die Studierenden der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege gilt folgende Ausnahme:
Für Studiengänge in SAGP ist eine Reduzierung Präsenztage nicht möglich, da dies nicht mit den Anforderungen für die Verleihung der Staatlichen Anerkennung vereinbar ist. Praxistage, die im Home-Office erbracht werden, können als Praxiszeiten anerkannt werden.
Aktuelle Informationen und weitere FAQs sind in den jeweiligen Moodle-Kursen zum praktischen Studiensemester veröffentlicht (Schlagwörter für Suche nach Kursen: Praxisamt Praxissemester)
Aufteilung des Praxissemesters in Abschnitte
Das Praktische Studiensemester kann in unterschiedliche Abschnitte mit wechselnden Praxisstellen untergliedert werden. Die einzelnen Abschnitte können bis einschl. im Wintersemester 2021/22 absolviert werden. Über den Mindestumfang der einzelnen Abschnitte und deren Anerkennung entscheidet die Leitung des zuständigen Praxisamtes.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Update: 7. Dezember 2020
Was ist mit den Auslandssemestern?
Die neue Corona-Satzung der Hochschule Esslingen vom 18. August 2020 sieht folgende Regelungen vor:
- Studierende, die während der Corona‐Pandemie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt geplant hatten, können stattdessen regulär an der Hochschule Esslingen weiterstudieren.
- Studierende des Studiengangs Internationale Technische Betriebswirtschaft, die während der Corona-Krise einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt geplant hatten, sind gehalten diesen in einem späteren Semester nachzuholen. Ist dies ohne eine Studienzeitverlängerung oder ohne eine andere besondere Härte nicht möglich, kann der Prüfungsausschuss der Fakultät in Abweichung von § 34 Nr. 2.1 Abs. 5 SPO Bachelor eine Ersatzleistung festlegen.
Download der aktuellen Corona-Satzung
Das Bewerbungsverfahren für zukünftige Auslandssemester findet weiterhin regulär statt. Die Bewerbung für das Sommersemester 2021 ist je nach Wunschhochschule bis Ende November möglich.
Stand: 7. September 2020
Haben Sie weitere studiengangbezogene Fragen?
Ansprechpersonen
Wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät, wenn Sie studiengangsbezogene Fragen haben. Sie finden die Ansprechpersonen in unten stehender FAQ aufgelistet.
Corona-Informationsseiten der Fakultäten
- Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege
- Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
- Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Zugangsschlüssel WNB - Master-Studiengang Smart Factory
- Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Stand: 7. September 2020
Nutzung von Einrichtungen und Gebäuden
UPDATE 16.12.: Sind die Gebäude der Hochschule zur Zeit geöffnet?
UPDATE 19.1.: Müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?
UPDATE 1.9..: Welche Maßnahmen sieht das Hygienekonzept der Hochschule vor?
UPDATE 9.10.: Ist das Studierendensekretariat geöffnet?
UPDATE 13.01.: Hat die Bibliothek zur Zeit geöffnet?
UPDATE 30.10.: Sind die Labore derzeit geöffnet?
NEU 30.10.: Muss ich mich bei Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung registrieren?
Wie kann ich die Zentrale Studienberatung kontaktieren?
UPDATE 4.11.: Hat die Mensa derzeit geöffnet?
NEU 5.11.: Findet der Hochschulsport statt?
Was muss in den Studierendenwohnheimen beachtet werden?
Sind die Beschäftigten der Hochschule weiter ansprechbar?
UPDATE 19.1.: Müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?
In allen Hochschulgebäuden sowie auf sämtlichen Verkehrswegen und –flächen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Wir bitten Sie, dies unbedingt zu beachten.
Diese Vorschrift gilt für Studierende auch für den Lernplatz und während der Teilnahme an Prüfungen.
Beschäftigte können am Arbeitsplatz nur dann auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, wenn der notwendige Abstand gewahrt ist.
Stand: 19. Januar 2021
UPDATE 1.9..: Welche Maßnahmen sieht das Hygienekonzept der Hochschule vor?
Die Hochschule hat für die Hochschulmitglieder, die Zugang zur Hochschule haben, bzw. für vorübergehende Präsenzzeiten wie Laborübungen und Prüfungszeiten ein Hygienekonzept erarbeitet.
Es enthält Maßnahmen für die folgenden Aspekte:
- Zentrale Hygienemaßnahmen
- Raumhygiene: Vorlesungsräume, Seminarräume, PC-Pools, Labore, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume und Flure
- Hygiene im Sanitärbereich
- Infektionsschutz in den Pausen
- Risikogruppen
- Wegeführung und Veranstaltungsorganisation
- Labor- und Werkstattveranstaltungen
- Prüfungen
- Mündliche Prüfungen, Prüfungseinsicht, Besprechungen und sonstige Veranstaltungen
- Eingeschränkter Präsenzbetrieb von Bereichen der zentralen und dezentralen Verwaltung und Technik
- Meldepflicht
Hygienekonzept der Hochschule Esslingen
Stand: 1. September 2020
UPDATE 9.10.: Ist das Studierendensekretariat geöffnet?
Bedingt durch die aktuelle Entwicklung sind die Ämter der Abteilung geschlossen. Sollte Ihr Anliegen per E-Mail oder postalisch nicht geklärt worden sein, besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Intranet: https://intranetportal.hs-esslingen.de/de/he-portal/mein-studium/informationenformulare-fuer-studierende.html
Kontakt
studierendensekretariat(at)hs-esslingen.de oder Tel 0711 397 - 3050
Update: 9. Oktober 2020
UPDATE 13.01.: Hat die Bibliothek zur Zeit geöffnet?
Die Bibliotheken an beiden Standorten sind geschlossen. Eine Medienversorgung ist durch den Postversand gewährleitstet.
Außerdem bieten die Bibliotheken ab dem 14. Januar 2021 an beiden Standorten eine Abholung von bestellten Medien an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bibliotheken: https://www.hs-esslingen.de/hochschule/service/bibliothek/aktuelle-services/
Update: 13. Januar 2021
UPDATE 30.10.: Sind die Labore derzeit geöffnet?
Seit 26. Oktober 2020, ist die Hochschule an allen Standorten wieder für Präsenzveranstaltungen in den Laboren (z.B. Laborübungen und -experimente, Projektarbeiten in Forschungs- und Studienprojekten, u.ä.) geöffnet.
Wichtig: Ab sofort müssen Studierende, um an Präsenzterminen teilnehmen zu können, das Registrierungsformular ausgedruckt und vorausgefüllt mitbringen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht möglich.
Die Übungen und Arbeiten sollen so organisiert werden, dass die Teilnehmerzahl von 10 Personen pro Raum möglichst nicht überschritten wird. Des Weiteren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung in dem Labor bzw. in dem Veranstaltungsraum, auf dem Hochschulgelände sowie in den Gängen und Toiletten erforderlich.
Die Labor- bzw. Projektleiter werden die Studierenden an einem fest vereinbarten Treffpunkt, wie bereits im Sommersemester 2020, abholen und zu dem Veranstaltungsraum bringen. Ein sonstiger Aufenthalt in den Gebäuden, auch auf den Fluren, ist untersagt.
Update: 30. Oktober 2020
NEU 30.10.: Muss ich mich bei Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung registrieren?
Die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten spielt bei der Bekämpfung der Pandemie eine herausragende Rolle. Die Hochschule ist gefordert, hier jede nur mögliche Sorgfalt walten zu lassen. Deshalb gilt für alle Präsenzveranstaltungen (wie z.B. Laborveranstaltungen, Beratungsgespräche, Klausureinsichten, Prüfungen, etc.) an der Hochschule Esslingen: Im Fall einer nachgewiesenen Infektion muss unmittelbar nach deren Bekanntwerden eine lückenlose Kontaktnachverfolgung eingeleitet werden und die Hochschule muss unverzüglich und vollständig die Daten aller an der Veranstaltung Teilnehmenden dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen. Dies gilt auch an Wochenenden und außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung.
Deshalb sind alle Studierenden verpflichtet, für jede Präsenzveranstaltung das Registrierungsformular ausgedruckt und vorausgefüllt mitzubringen. Andernfalls werden sie von der Präsenzveranstaltung ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die originalen Registrierungsbögen und die bearbeiteten Excel-Listen werden absolut vertraulich behandelt. Sie müssen aus Gründen der Nachweisbarkeit von den Lehrenden vier Wochen sicher aufbewahrt werden. Nach Ablauf der vier Wochen werden die Registrierungsbögen datenschutzkonform entsorgt (gesicherte Dokumentenbehälter der Hochschule oder Schredder). Die Excel-Listen (auch etwaige Kopien auf den Rechnern der Lehrenden) werden nach Ablauf der vier Wochen ebenfalls sicher gelöscht. Im Falle einer nachgewiesenen Infektion eines Studierenden oder Lehrenden wird das Gesundheitsamt das Rektorat und andere zuvor festgelegte Personen kontaktieren. Ausschließlich dieser Personenkreis wird dann auf die Daten Zugriff haben und die Studierenden identifizieren können.
Stand: 30. Oktober 2020
Wie kann ich die Zentrale Studienberatung kontaktieren?
Die Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung (ZSB) bestehen auch während der Zeit der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus. Das ZSB-Team informiert und berät gerne online über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
Zentrale Studienberatung
E-Mail: zentralestudienberatung(at)hs-esslingen.de
Tel: 0711 397 3212
Online-Beratung
Stand: 10.09.2020
UPDATE 4.11.: Hat die Mensa derzeit geöffnet?
Da der Vorlesungsbetrieb an Hochschule Esslingen momentan digital stattfindet, hat sich das Studierendenwerk Stuttgart entschieden, wegen der damit einhergehenden geringen Auslastung, die Mensen an allen drei Standorten ab sofort und bis auf weiteres leider zu schließen.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Update: 4. November 2020
NEU 5.11.: Findet der Hochschulsport statt?
Wegen der nach wie vor geltenden Einschränkungen des Hochschulbetriebes durch die Corona-Pandemie sowie aufgrund der steigenden Infektionszahlen, haben die Sporthalle, der Gymnastikraum sowie der Kraftraum am Campus Flandernstraße weiterhin geschlossen.
Der Hochschulsport hat aber auch für das Wintersemester einOnline Kursprogramm für alle Studierenden, Lehrenden sowie Beschäftigten der Hochschule Esslingen auf die Beine gestellt.
Das Kursprogramm startet ab dem 09.11.2020 und wird über WebEx durchgeführt.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Zugangslink zu den WebEx-Kursräumen.
Stand: 5. November 2020
Was muss in den Studierendenwohnheimen beachtet werden?
Das Studierendenwerk Stuttgart hat auf einer Sonderseite zum Corona-Virus alle Informationen rund um die speziellen Fragen zu den Wohnheimen veröffentlicht.
Studierendenwerk Stuttgart: Wohnheime und Corona
Stand: 16. April 2020
Sind die Beschäftigten der Hochschule weiter ansprechbar?
Alle Servicestellen und Einrichtungen der Hochschule Esslingen sind weiterhin per Telefon und E-Mail erreichbar.
Stand: 13. März 2020
Fragen zur Digitalen Lehre
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für die Teilnahme an den Online-Angeboten?
Welche Regeln sollte ich bei der Teilnahme an Online-Vorlesungen beachten?
Welche Maßnahmen werden für einen barrierereduzierten Zugang der digitalen Lehre getroffen?
UPDATE 20.10.: Wie kann ich meinen Online-Studienalltag gut organisieren und effektiv lernen?
Welche Regeln sollte ich bei der Teilnahme an Online-Vorlesungen beachten?
Die Corona-Pandemie macht es notwendig, auch im Wintersemester 2020/21 die gewohnte Präsenzlehre überwiegend als Online-Angebot zu gestalten.
Damit das digitale Studieren gut gelingt, hat das Referat Lehre und Weiterbildung ein Hinweise zu folgenden Themen zusammengestellt:
- Schutzrechte
- Verhaltensweisen in Online-Vorlesungen
- Das notwendige "Etwas"
- Netiquette
Download Präsentation "Digital studieren - Do's und Dont's
Diese und weitere Informationen behandelt der Moodle-Kurs "Digitale Lehre an der Hochschule Esslingen für Studierende".
Stand: 9. September 2020
Welche Maßnahmen werden für einen barrierereduzierten Zugang der digitalen Lehre getroffen?
Barrierereduzierte Lehre: Damit alle Studierenden gleichberechtigt an der digitalen Lehre teilnehmen können, sind die Lehrenden der Hochschule Esslingen zur Einhaltung der folgenden Grundvoraussetzungen aufgefordert:
- Gute Ton- und Bildqualität der Online-Formate
- Bereitstellen von zusätzlichen barrierereduzierten, übersichtlichen, schriftlichen Ausarbeitungen zu den aufgezeichneten Lehrveranstaltungen in Moodle, wie beispielsweise Vorlesungsnotizen, ein schriftlich entwickeltes „Tafelbild“, PowerPoint-Präsentation, Skripte o.ä..
- Die schriftlichen Ausarbeitungen bleiben mindestens bis zur Prüfung und Nachprüfung auf der Lernplattform.
- Angebot von Gelegenheiten zu Rückfragen zu den Lehrveranstaltungen und Materialien.
Hinweis: Studierende mit Behinderung und Studierende mit chronischer Erkrankung können über den Prüfungsausschuss ihrer Fakultät einen Nachteilsausgleich beantragen.
Stand: 21. April 2020 (Die Inhalte dieser FAQ werden zur Zeit überarbeitet.)
UPDATE 20.10.: Wie kann ich meinen Online-Studienalltag gut organisieren und effektiv lernen?
Corona zwingt zum Studieren von zu Hause aus und große Teile des Studiums sind im auch im Wintersemester 2020/21 an der Hochschule Esslingen in virtuelle Räume verlegt. Das Studieren und Lernen hat sich ganz wesentlich verändert und das kann ganz schön herausfordernd- manchmal auch schwierig sein. Gerade im Onlinestudium sind die Themen Zeitmanagement, Tagesstruktur und Motivation von großer Bedeutung für das Vorankommen im Studium.
Mit umfangreichen Tipps, Informationen und Materialien und Lernberatung/ Lerncoaching stehen Ihnen die kompetenten Beraterinnen und Berater der der Zentralen Studienberatung beim Studium vom eigenen Desktop aus zur Seite, damit es trotz Corona gut vorangehen kann.
Moodlekurs „Studieren und Vernetzen“
Kompetenzkursreihe „Erfolgreich Studieren“
Leitfaden "Strukturiert und motiviert Lernen"
Beratungs- und Unterstützungsangebote auf einen Blick
Update: 20. Oktober 2020
Informationen für Erstsemester im Wintersemester 2020 / 2021
UPDATE 8.10.: Wie erhalte ich meinen Studierendenausweis?
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Abholung des Studierendenausweises an den vorgesehenen Abholstellen nicht möglich.
Deshalb wird das Studierendensekretariat in den kommenden Wochen (ab KW 42) nach und nach die Studierendenausweise per Postversand versenden.
Hierzu bittet das Studierendensekretarait, die Adressdaten unter LSF zu überprüfen und ggfs. bis spätestens Sonntag, den 11.10.2020 zu aktualisieren.
Die Adressänderungsfunktion finden Sie im Intranet unter unter dem Reiter „LSF“ unter „Meine Funktionen“ - „Allgemeine Verwaltung“ - „Kontaktdaten“.
Update: 8. Oktober 2020
Weitere Fragen
Welche Sonderregelungen gelten für BAföG-Empfänger?
Kann ich trotz fehlender Validierung mit meinem Studierendenausweis den öffentlichen Nahverkehr nutzen?
NEU 28.7.: Verlängert sich die Gültigkeit die VVS-Studierendenangebote im Sommersemester 2020?
NEU 28.7.: Gibt es ein flexibles Angebot, mit dem die VVS auf die Ungewissheit bzgl. der Präsenzzeiten im Wintersemester reagiert?
Wer kann mich unterstützen, wenn ich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise in finanzielle oder persönliche Schwierigkeiten komme?
Kann ich trotz fehlender Validierung mit meinem Studierendenausweis den öffentlichen Nahverkehr nutzen?
Wenn die Hochschulgebäude aufgrund der jeweils aktuellen Coronavirus-Situation geschlossen sind, haben Studierende keine Möglichkeit ihren Studierendenausweis zu validieren. Bei einer Fahrkartenkontrolle können sie somit nicht über den Ausweis nachweisen, dass sie immatrikuliert sind.
Das Studierendenwerk Stuttgart hat mit der VVS und dem NALDO eine Alternativregelung getroffen, die auch im Wintersemester 2020/2021 gilt:
Studierende können die öffentlichen Verkehrsmittel bei Bedarf weiter nutzen. Für Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 5:00 Uhr des Folgetages sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen, können Studierende ihren Studierendenausweis in Kombination mit ihrer gültigen Immatrikulationsbescheinigung nutzen, um sich auszuweisen. Damit kann bei Bedarf auch ein VVS-StudiTicket gekauft werden.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Update: 1.12.2020
NEU 28.7.: Verlängert sich die Gültigkeit die VVS-Studierendenangebote im Sommersemester 2020?
Laut einer Information des Studierendenwerks Stuttgart wird die Laufzeit des Sommersemester 2020 für alle Studierendenangeboten der VVS und für alle Hochschulen einheitlich auf den 31. Oktober 2020 verlängert.
Damit verlängert sich also die Gültigkeit für folgende Studierendenangebote bis zum 31. Oktober 2020:
-
Das StudiTicket
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Das Anschluss-StudiTicket
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Die Freizeitreglung mit dem Studierendenausweis (für Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 05:00 Uhr des Folgetages sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen).
Hinweis: Da Studierende Ihren Studierendenausweis aufgrund der Zutrittsbeschränkungen der Hochschulgebäude zur Zeit nicht oder nur bedingt verlängern können, sollten Sie immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit sich führen. Diese können Sie sich über LSF ausdrucken. Damit kann bei Bedarf auch ein VVS-StudiTicket gekauft werden.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Stand: 28. Juli 2020
NEU 28.7.: Gibt es ein flexibles Angebot, mit dem die VVS auf die Ungewissheit bzgl. der Präsenzzeiten im Wintersemester reagiert?
Laut Information des Studierenwerks Stuttgart gilt ab 1. August 2020 generell ein flexibler Gültigkeitsbeginn bei StudiTicket und Anschluss-StudiTicket. Das bedeutet konkret, dass diese Tickets mit Gültigkeitsbeginn ab dem Ersten eines jeden Monats für eine Laufzeit von sechs Monaten gekauft werden können. Sie sind nicht mehr an die Semesterlaufzeit gebunden.
Weitere Informationen des Studierendenwerks Stuttgart
Stand: 28.7.2020
Wer kann mich unterstützen, wenn ich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise in finanzielle oder persönliche Schwierigkeiten komme?
Die Corona-Krise bringt viele Unsicherheiten mit sich und wirft Fragen in unterschiedlichsten Lebensbereichen auch über das Studium hinaus auf. Wenn Sie sich Beratung und Hilfe bei der Klärung von schwierigen Situationen und Planung der nächsten Schritte wünschen, ist das Team der Zentralen Studienberatung für Sie da. Sie erreichen uns derzeit über die folgenden Wege:
Kontakt
E-Mail: zentralestudienberatung(at)hs-esslingen.de
Telefon: 0711 397 3212
Die Beratung ist vertraulich! Weitere Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie unter: www.hs-esslingen.de/zentralestudienberatung
Weitere Informationen
- Überbrückungshilfe des Bundes für Corona-Härtefälle (noch im September!)
- KfW-Studienkredit
Seit dem 1.7.20 auch für internationale Studierende möglich / zinsfrei bei Beantragung vor dem 15.02.21 - Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart
- Notfonds des Studierendenwerk Stuttgart
-
Studien-Finanzierung, BAföG und Corona: FAQ-Seite des Studierendenwerks Stuttgart
-
Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks Stuttgart: Videoberatung
- Hochschulseelsorge
Informationen zum Thema BAföG finden Sie in der Frage: Welche Sonderregelungen gelten für BAföG-Empfänger?
Stand: 10.09.2020
Fragen für Beschäftigte
Arbeitsrechtliche Regelungen
Aufgrund der vorliegenden Gesundheitslage werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen an der Hochschule Esslingen erweitert und ergänzt. Ziele sind, so vielen Beschäftigten wie möglich die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen und, falls dies nicht geht, die Kontakte zu anderen Menschen zu minimieren. Wir bitten alle Vorgesetzten und alle Beschäftigten, diese Ziele im Sinne unserer Hochschulgemeinschaft zu unterstützen.
Die genannten Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und zunächst bis 28. Februar 2021.
Alle Informationen zu den Ausnahmeregelungen sind im Intranet veröffentlicht.
Stand: 24.9.2020