Die Studienzeit kann ganz schön teuer werden. Wie hoch die monatlichen Kosten von Studierenden in etwa sind und wie sich diese zusammensetzen veröffentlicht das Deutsche Studierendenwerk. Wir möchten dir aufzeigen, welche Möglichkeiten für eine Studienfinanzierung in Frage kommen können. Auch bei unerwarteten Finanzierungsengpässen informieren wir dich und suchen mit dir nach geeigneten Lösungen.
Von Eigenfinanzierung spricht man dann, wenn die Eltern das Studium in finanzieller Hinsicht unterstützen. Eigenfinanziert ist dein Studium auch, wenn du jobbst, beziehungsweise wenn du Ersparnisse hast, die über die Zeit des Studiums für deinen Lebensunterhalt ausreichen.
Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihr Kind bis zum Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses finanziell zu unterstützen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn ein Studium in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer vorherigen beruflichen Ausbildung steht. Um die Höhe des Unterhalts zu verabreden sprechen Eltern und Studierende am besten frühzeitig über den zu erwartenden finanziellen Aufwand und die Möglichkeiten. Eine Orientierungshilfe zur Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle, in der aktuelle Bedarfssätze angegeben sind.
Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, kann eine Förderung nach dem BAföG in Betracht kommen.
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ermöglicht es dir, dein Studium auch dann zu finanzieren, wenn deine Eltern dich nicht ausreichend unterstützen können. Die Förderung gibt es für die Dauer der Regelstudienzeit, Studierende in besonderen Lebenslagen können auf Antrag länger gefördert werden. Auch im Master kann eine Förderung beantragt werden. Eine BAföG-Förderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und wird einkommensabhängig gestaltet.
Voraussetzungen und Antragstellung
Ob du während deines Studiums BAföG erhältst, hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Eine Rolle spielen dabei unter anderem Staatsangehörigkeit, Alter und finanzielle Situation. Auch dein bisheriger Bildungsweg kann entscheidend sein.
Für Studierende der Hochschule Esslingen ist das Studierendenwerk Stuttgart mit seinem Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Dort erhältst du Beratung, ob ein Antrag für dich sinnvoll ist.
Stipendien werden von Stiftungen vergeben, um Studierende sowohl ideell als auch finanziell bei der Erreichung ihres Studienziels zu unterstützen. Die finanzielle Förderung ist in aller Regel ein Zuschuss - das heißt, du musst nichts zurückzahlen. Um in den Vorteil einer solchen Förderung zu gelangen musst du eine zu deinem Profil passende Stiftung finden und erfolgreich ein Bewerbungsverfahren durchlaufen.
Für Studierende: Allgemeines zur Vergabe von Stipendien
Die Vergabe erfolgt in der Regel an Bewerberinnen und Bewerber mit guten fachlichen Leistungen sowie gesellschaftlichem Engagement. Je nach Stiftung gelten darüber hinaus weitere, spezifische Anforderungen. Auch ausländische Studierende haben die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
Die Bewerbung richtet sich nach den Vorgaben der einzelnen Stiftungen: Teilweise ist eine Eigenbewerbung möglich, in anderen Fällen ist ein Vorschlag durch die Hochschule – in der Regel durch eine Dozentin oder einen Dozenten – erforderlich.
Die Suche nach einem passenden Stipendium kann zwar mit Aufwand verbunden sein, bietet jedoch eine tolle Chance auf Förderung!
Möchten Sie Informationen zu Ihrem Stipendienprogramm veröffentlichen oder suchen Sie Kontakt zu den geeigneten Ansprechpersonen für Ihr Anliegen an der Hochschule Esslingen? Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in Kontakt zu kommen.
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium um die "Kasse aufzubessern". Nach geeigneten Stellen kannst du über Job-Portale suchen oder auf Aushänge und News an der Hochschule achten. Ein Job an der Hochschule als studentische Hilfskraft kann eine interessante Möglichkeit darstellen.
Wenn du neben dem Studium jobbst, plane deine Zeit sorgfältig und behalte wichtige Fristen im Blick, damit dein Studienverlauf nicht beeinträchtigt wird.
Nutze das Jobportal für Studierende der Hochschule Esslingen, es bietet eine große Zahl an Stellenangeboten:
Bei der Wahl des Jobs spielen auch steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle: So gibt es zum Beispiel Minijobs, Werkstudentenjobs, Semesterferien-Jobs oder sogenannte Midi-Jobs (Teilzeitstellen). Informiere dich über die unterschiedlichen Regelungen:
Nur in besonderen Fällen können Studierende Wohngeld erhalten. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann möglich und erfolgreich sein, wenn"dem Grunde nach"kein Anspruch auf BAföG besteht. Ebenso kann ein Anspruch bestehen, wenn im Haushalt der Studierenden auch Personen leben, die nicht einer Ausbildung nachgehen (z.B. Kinder der Studierenden, Lebenspartner/in oder auch Eltern). Wer hingegen kein BAföG erhält, weil das Einkommen der Eltern/EhepartnerIn/LebenspartnerIn oder das eigene Einkommen/Vermögen zu hoch ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Unterhaltspflicht der Eltern und Ehegatten/Lebenspartner tritt dann ein.
Informationen und Beantragung
Um Wohngeld zu erhalten, müssen ein Antrag gestellt und die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Antragsformulare erhältst Du bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Die örtliche zuständige Stelle findest du über das Service-Portal-bw. Auch das Studierendenwerk Stuttgart informiert zu Wohngeldfragen.
Wenn du dein Studium nicht (komplett) aus eigener Tasche finanzieren kannst, kannst du einen Studienkredit in Betracht ziehen. Bevor du ein Darlehen aufnimmst, solltest du unbedingt sorgfältig prüfen, wie groß die Finanzierungslücke genau ist und ob es noch andere Wege gibt, diese zu schließen. Einen Studienkredit musst du letztendlich verzinst zurückbezahlen.
Bei einem Studien- oder Bildungsfonds ist ist die Rückzahlung häufig an das zukünftige Gehalt gekoppelt und nicht an einen Zinssatz. Zudem bieten die Förderer eine finanzielle, wie eine ideelle Unterstützung während des Studiums.
Da es eine Vielzahl von Angeboten gibt, solltest du dich genau informieren, um herauszufinden, welche am besten zu deiner Situation passen.
Im Folgenden stellen wir dir die unterschiedlichen Beiträge und Gebühren vor, die für Studierende an der Hochschule Esslingen fällig werden (können):
Semesterbeitrag: Alle Studierenden müssen jedes Semester vor Beginn einen Semesterbeitrag leisten. Dieser ist obligatorisch und die rechtzeitige Zahlung an die Hochschule ist Bedingung dafür, dass du (weiterhin) immatrikuliert wirst.
Studiengebühren: In Baden-Württemberg werden in der Regel keine Studiengebühren erhoben. Dies betrifft Studierende mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft, sowie internationale Studierende, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erwoben haben.
Für einige Studierendengruppen und Studiengänge werden ungeachtet dessen Gebühren fällig.
Zweitstudium: Studierende in Baden-Württemberg, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor) oder ein zweites oder weiteres konsekutives Masterstudium nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen sogenannte Zweitstudiengebühren von 650,- Euro pro Semester entrichten.
Internationale Studierende: Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU Landes besitzen müssen Gebühren von 1500,-€ pro Semester bezahlen. Das Gesetz sieht in einigen Fällen Ausnahmeregelungen vor. Wenn diese zutreffen kannst du bei der Hochschule einen Antrag stellen, informiere dich rechtzeitig.
berufsbegleitenden Masterprogramme: Für die weiterbildenden Masterstudiengänge, insbesondere auch solche, die gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Trägern angeboten werden, können Studiengebühren anfallen. Auch für das englischsprachige Masterprogramm International Industrial Managment werden Gebühren fällig. Informiere dich bitte bei den entsprechenden Studiengängen.
Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden
Neben den gesetzlichen Befreiungsgründen haben besonders begabte internationale Studierende die Möglichkeit, sich um eine Befreiung von den Studiengebühren zu bewerben. Die Befreiung erfolgt gemäß der entsprechenden Satzung. Bewerbungen müssen dafür fristgerecht über das Bewerbungsformular eingereicht werden:
Aktueller Notenspiegel (für Studienanfänger:innen: (anerkannte) Zeugnisse der Hochschulzulassungsberechtigung)
Aktuelle Studienbescheinigung
Passkopie
Optional: Empfehlungs-/Beurteilungsschreiben
Optional: Zeugnis eines vorherigen Studiums (bspw. Bachelor)
Optional: Weitere relevante und wichtige Dokumente in Bezug auf die Vergabekriterien
Hinweis: Bei den Studiengebühren des Studiengangs International Industrial Management (MBA) handelt es sich nicht um Studiengebühren im Sinne des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG §3). Bewerbungen von Studierenden dieses Studiengangs können somit nicht berücksichtigt werden.