Studienfinanzierung
BAfög
Mithilfe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) soll es allen jungen Menschen möglich sein, unabhängig von ihrer finanziellen und sozialen Situation, ein Studium zu absolvieren. Eine BAföG-Förderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Weitere Informationen auch unter www.bafög.de.
Voraussetzungen
- Finanzielle Situation: Ob und wie hoch die BAföG- Förderung ausfällt, hängt von der Höhe des eigenen Einkommens/Vermögens und des Einkommens der Eltern ab.
- Staatsangehörigkeit: Gefördert werden deutsche Studierende. Auch für ausländische Studierende ist eine Förderung möglich, wenn sie zu der nach § 8 BAföG benannten Gruppe gehören.
- Alter: Zu Beginn der Bachelorstudiums darf das 30. Lebensjahr, zu Beginn des Masterstudiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Ausnahmen gibt es in der Regelung z.B. für Studierende mit Kind.
Eignung und Einhaltung Förderungshöchstdauer: An der Hochschule Esslingen liegt die Förderungshöchstdauer für BAföG im Bachelor-Studium bei sieben Semestern, im Master-Studium bei 3 Semestern.
Antrag stellen und weitere Informationen zu baFÖG
Antrag über das bundesweit einheitliche Online-Tool www.bafoeg-digital.de
Weitere Informationen und Ansprechpersonen: Studierendenwerk Stuttgart
BAföG in der Corona-Pandemie
Sowohl das Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg haben zur Vermeidung von Härten für Studierende Änderungen beschlossen:
- Anpassung von Regelungen durch das BMBF: "Keine Nachteile beim BAföG durch Corona"
- Regelstudienzeitanpassung in BaWü für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/ 2021 um je ein Semester, demzufolge eine entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer (vgl. Punkt 4.2 Pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen - Landesrechtliche Regelstudienzeitverlängerung in "Keine Nachteile beim BAföG durch Corona")
Stipendien & Stiftungen
Stipendien und Stiftungen
Zur Finanzierung eines Studiums kommen verschiedene Ressourcen in Frage. Stipendien stellen hier eine tolle Möglichkeit dar.
Für Studierende: Grundsätzliches zur Vergabe von Stipendien
Stipendien werden von Stiftungen gewährt. Die Stipendiengeber erwarten von den Stipendiatinnen und Stipendiaten gute fachliche Leistungen, aber darüber hinaus fast durchweg gesellschaftliches Engagement. Je nach Stiftung spielen weitere, spezifische Anforderungsprofile an die Bewerberinnen und Bewerber eine Rolle. Auch ausländische Studierende können eine Förderung erhalten. Ziel der Stiftungen ist es, Studierende sowohl ideell als auch finanziell für einen vorher genau umrissenen Zweck zu unterstützen.
Bei einer Reihe von Stipendiengebern können sich die Studierenden selbst bewerben, bei anderen Stiftungen muss der Vorschlag für eine/-n Stipendiat/-in aus der Hochschule, in der Regel von einer Dozentin oder einem Dozenten, kommen.
Die Suche nach dem passenden Stipendium kann aufwendig sein, aber die Mühe lohnt sich! Informieren Sie sich und recherchieren über unsere
Für Stipendiengeber und Stiftungen
Haben Sie neue Informationen über Ihre Stipendienprogramme oder suchen Kontakt zu den geeigneten Ansprechpersonen für Ihr Anliegen an der Hochschule Esslingen? Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in Kontakt zu kommen.
Zentrale Studienberatung
E-Mail
0711 397 -3212
Eigenfinanzierung und Unterhalt
Eigenfinanzierung
Von Eigenfinanzierung spricht man, wenn die Ersparnisse genügen, die Eltern das Studium in finanzieller Hinsicht unterstützen oder wenn gejobbt wird, damit das Geld über die Zeit des Studiums reicht.
Unterhalt
Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihr Kind finanziell zu unterhalten bis es den ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat. Sie sind auch dann in der Pflicht, wenn ein Studium in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zu einer vorangegangenen Ausbildung steht.
Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, ist eine BAföG Förderung möglich. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes kommt es auf den Einzelfall an. Bitte informieren Sie sich.
Eine Orientierungshilfe zur Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle, in der aktuelle Bedarfssätze angegeben sind.
Jobben
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium um die "Kasse aufzubessern".
Studierendenjobs sind häufig durch Mund-zu-Mund-Propaganda, Kleinanzeigen oder Aushänge an der Hochschule zu finden. Auch die Hochschule Esslingen bietet immer wieder Jobs für Studentische Hilfskräfte an. Das Career Centre der Hochschule unterstützt auch bei Jobsuche und Bewerbungen. Es lohnt ein Blick auf das Jobportal "Career Link" der Hochschule Esslingen.
Eine Übersicht über die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Aspekte, die Sie beim Jobben beachten müssen, finden Sie beim Deutschen Studentenwerk. Weitere Auskünfte finden Sie unter students at work. Wer jobbt, sollte darauf achten, das Studium zeitlich nicht zu gefährden, gut zu planen und alle relevanten Fristen im Blick zu haben.
Wohngeld
Voraussetzung für Wohngeld
Ein Antrag auf Wohngeld kann dann möglich und erfolgreich sein, wenn "dem Grunde nach" kein Anspruch auf BAföG besteht (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz). Ebenso kann ein Anspruch bestehen, wenn im Haushalt der Studierenden auch Personen leben, die nicht einer Ausbildung nachgehen (z.B. Kinder der Studierenden, Lebenspartner/in oder auch Eltern). Wer hingegen kein BAföG erhält, weil das Einkommen der Eltern/EhepartnerIn/LebenspartnerIn oder das eigene Einkommen/Vermögen zu hoch ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Unterhaltspflicht der Eltern und Ehegatten/Lebenspartner tritt dann ein.
Informationen und Beantragung
Um Wohngeld zu erhalten, müssen ein Antrag gestellt und die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Die örtliche zuständige Stelle finden Sie über das Service-Portal-bw. Auch das Studierendenwerk Stuttgart informiert zu Wohngeldfragen.
Studienkredit & Studienfonds
Studienkredite
Wenn Sie Ihr Studium nicht (komplett) aus eigener Tasche finanzieren können, gibt es die Möglichkeit, einen Studienkredit in Betracht zu ziehen. Bevor Sie jedoch ein Darlehen aufnehmen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob es noch andere Wege gibt, denn einen Studienkredit müssen Sie verzinst zurückbezahlen. Ein Studien- oder Bildungsfonds ist eine Art Studienkredit. Anders als bei einem Studienkredit bei einer Bank, ist die Rückzahlung bei dieser Studienförderung an das zukünftige Gehalt gekoppelt und nicht an einen Zinssatz. Zudem bieten die Förderer eine finanzielle, wie eine ideelle Unterstützung während des Studiums.
Die Angebotspalette ist groß: manche Kredite unterstützen Sie bei der Bezahlung der Studiengebühren, andere wiederum decken auch Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums ab. Zu Kreditformen und Angeboten finden Sie Informationen beim Studierendenwerk Stuttgart. Das Deutsche Studentenwerk stellt ebenfalls Informationen bereit. Lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie Angebote.
UnterCHE-Studienkredit-Test 2019 finden Sie Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich.
Studiengebühren
Studiengebühren
In Baden-Württemberg werden für Bachelor-Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge in der Regel keine Studiengebühren erhoben. Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen sogenannte Zweitstudiengebühren von 650,- Euro pro Semester entrichten.
Für unsere berufsbegleitenden Masterprogramme, insbesondere auch für Studiengänge, die gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Trägern angeboten werden, können ebenfalls Studiengebühren anfallen. Informieren sie sich hierzu bei den entsprechenden Studiengängen.
Gebühren für Internationale Studierende
Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, müssen grundsätzlich in Baden-Württemberg Studiengebühren zahlen. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500,- Euro pro Semester.
Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllen Sie diese und weisen und dies rechtzeitig vor der Immatrikulation oder Rückmeldung durch entsprechende Unterlagen nach, müssen Sie die Studiengebühren für internationale Studierende nicht entrichten.
Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden
Neben den gesetzlichen Befreiungsgründen haben besonders begabte internationale Studierende die Möglichkeit, sich um eine Befreiung von den Studiengebühren zu bewerben. Die Befreiung erfolgt gemäß der entsprechenden Satzung. Bewerbungen müssen dafür fristgerecht über das Bewerbungsformular eingereicht werden:
- Befreiungsdauer: Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023
- Bewerbungsfrist: 30.09.2022 (voraussichtliche Bewerbungsbeginn 01.09.2022)
- Anzahl möglicher Befreiungen: maximal 6 Studierende
- Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Aktueller Notenspiegel (für Studienanfänger:innen: (anerkannte) Zeugnisse der Hochschulzulassungsberechtigung)
- Immatrikulationsbescheinigung für das beantragte Semester
- Passkopie
- Optional: Empfehlungs-/Beurteilungsschreiben
- Optional: Zeugnis eines vorherigen Studiums (bspw. Bachelor)
- Optional: Weitere relevante und wichtige Dokumente in Bezug auf die Vergabekriterien