Bewerbungsformular ZSB: Befreiung Internationale Studiengebühren

Allgemeine Informationen

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Neben den gesetzlichen Befreiungsgründen haben besonders begabte internationale Studierende die Möglichkeit, sich um eine Befreiung von den Studiengebühren zu bewerben. Die Befreiung erfolgt gemäß der entsprechenden Satzung. Bewerbungen müssen dafür fristgerecht über das Bewerbungsformular eingereicht werden:

Befreiungsdauer: Wintersemester 2025/26
Bewerbungsfrist: 30.09.2025

Erforderliche Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Aktuelle Notenspiegel (für Studienanfänger:innen: (anerkannte) Zeugnisse der Hochschulzulassungsberechtigung)
  • Studienbescheinigung
  • Passkopie
  • Optional: Empfehlungs-/Beurteilungsschreiben
  • Optional: Zeugnis eines vorheriges Studiums (bspw. Bachelor)
  • Optional: Weitere relevante und wichtige Dokumente in Bezug auf die Vergabekritierien

Bei Fragen oder Unklarheiten können sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung (zentralestudienberatung@hs-esslingen.de, 0711 397 3446) wenden.

Vergabekriterien

Internationale Studierende die gemäß §3 LHGebG gebührenpflichtig sind, können gemäß § 6 Absatz 4 und 5 LHGebG von diesen befreit werden.

Hinweis: Bei den Studiengebühren des Studiengangs International Industrial Management (MBA) handelt es sich nicht um Studiengebühren im Sinne des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG §3). Bewerbungen von Studierenden dieses Studiengangs können somit nicht berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über die Befreiung wird aufgrund der besonderen Begabung, der Staatsangehörigkeit, sowie sozialer Kriterien festgestellt. Vorrangiges und entscheidendes Kriterium ist dabei die besondere Begabung der Studierenden. Entscheidungsgrundlage sind die dafür eingereichten Unterlagen.

Die besondere Begabung kann nachgewiesen werden durch Prüfungsergebnisse im jeweilig eingeschriebenen Studiengang. Als besonders begabt kann gelten, wer nach Ansicht der Auswahlkommission deutlich überdurchschnittliche, herausragende Prüfungsergebnisse bezogen auf einzelne Noten wie auch auf die Durchschnittsnote erzielt hat. Die Prüfungsergebnisse sind dabei in Relation zu dem vorgesehenen Studienfortschritt in ECTS-Leistungspunkten zu setzen.

Zur unterstützenden Beurteilung der besonderen Begabung können nachrangig folgende Punkte in die Entscheidung miteinbezogen werden

  • Beurteilungsschreiben einer zur Beurteilung befähigten Lehrperson
  • Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • Die relative Abschlussnote eines vorherigen grundständigen Studiums


Neben der besonderen Begabung können weitere Kriterien entsprechend berücksichtigt werden

  • Die Staatsangehörigkeit der beantragenden Person. Insbesondere wenn diese einem Unterzeichnerstaat des Partnerschaftsabkommens der Europäischen Union 2000/483/EG vom 23. Juni 2000 mit Staaten aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum zugehörig ist oder eines Staates zugehört, der nach der Feststellung der Vereinten Nationen zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählt
  • Gesundheitliche Einschränkungen
  • Soziale Kriterien, die insgesamt auf besondere oder schwierige Bedingungen schließen lassen (bspw. Selbstfinanzierung des Studiums, ehrenamtliche Tätigkeit)
  • Besondere persönliche Umstände
Persönliche Daten
Angaben zum Studium
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