Neben den gesetzlichen Befreiungsgründen haben besonders begabte internationale Studierende die Möglichkeit, sich um eine Befreiung von den Studiengebühren zu bewerben. Die Befreiung erfolgt gemäß der entsprechenden Satzung. Bewerbungen müssen dafür fristgerecht über das Bewerbungsformular eingereicht werden: Befreiungsdauer: Wintersemester 2025/26 Bewerbungsfrist: 30.09.2025 Erforderliche Unterlagen:
Internationale Studierende die gemäß §3 LHGebG gebührenpflichtig sind, können gemäß § 6 Absatz 4 und 5 LHGebG von diesen befreit werden. Hinweis: Bei den Studiengebühren des Studiengangs International Industrial Management (MBA) handelt es sich nicht um Studiengebühren im Sinne des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG §3). Bewerbungen von Studierenden dieses Studiengangs können somit nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Befreiung wird aufgrund der besonderen Begabung, der Staatsangehörigkeit, sowie sozialer Kriterien festgestellt. Vorrangiges und entscheidendes Kriterium ist dabei die besondere Begabung der Studierenden. Entscheidungsgrundlage sind die dafür eingereichten Unterlagen. Die besondere Begabung kann nachgewiesen werden durch Prüfungsergebnisse im jeweilig eingeschriebenen Studiengang. Als besonders begabt kann gelten, wer nach Ansicht der Auswahlkommission deutlich überdurchschnittliche, herausragende Prüfungsergebnisse bezogen auf einzelne Noten wie auch auf die Durchschnittsnote erzielt hat. Die Prüfungsergebnisse sind dabei in Relation zu dem vorgesehenen Studienfortschritt in ECTS-Leistungspunkten zu setzen. Zur unterstützenden Beurteilung der besonderen Begabung können nachrangig folgende Punkte in die Entscheidung miteinbezogen werden
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