So bewerben Sie sich Auf einen Blick

Bewerbung für das Wintersemester 2023/24

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung für das Wintersemester 2023/2024.
Die Bewerbungsphase beginnt am 2. Mai 2023.

Schon jetzt informieren.


Sie haben eine Hochschulzugangsberechtigung, also zum Beispiel Abitur oder eine andere entsprechende Qualifikation, und haben sich für einen oder mehrere Bachelor-Studiengänge an unserer Hochschule entschieden? Dann haben Sie den ersten Schritt schon gemacht. Prüfen Sie nun als erstes, ob es für den gewählten Studiengang spezielle Voraussetzungen gibt und ob diese für Sie relevant sind.

1. Voraussetzungen checken

Für einige Studiengänge brauchen Sie zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung zum Beispiel

Für eine Vielzahl der Studiengänge ist man aber direkt nach dem Abitur startklar und kann seine Bewerbungsunterlagen startklar machen. Wie zum Beispiel Praxiserfahrung oder Wartezeiten angerechnet werden können oder wie die Noten in Ihrem Abschlusszeugnis im Detail gewichtet werden erfahren Sie in unseren FAQs am Ende der Seite.

Vorpraktikum erforderlich

Das Vorpraktikum kann auch während des Studiums in den Semesterferien absolviert werden.
Weitere Hinweise erhalten Sie imZulassungsamt oder telefonisch unter 0711 397-3060.

Für diese Studiengänge benötigen Sie ein Praktikum:

  • Fahrzeugtechnik ( 8 Wochen)
  • Fahrzeugsysteme (8 Wochen)
  • Ingenieurpädagogik/ Fahrzeugtechnik-Maschinenbau (12 Wochen)
  • Maschinenbau (ausgesetzt im Sommersemester 2023)
  • Ingenieurpädagogik/Maschinenbau-Automatisierungstechnik (12 Wochen)
  • Ingenieurpädagogik Elektrotechnik-Informationstechnik (12 Wochen)
  • Gebäude-, Energie- und Umwelttechnik (12 Wochen)
  • Ingenieurpädagogik/Informationstechnik-Elektrotechnik (12 Wochen)
  • Ingenieurpädagogik/Versorgungstechnik-Maschinenbau (12 Wochen)

Hinweis

Das Vorpraktikum entfällt, wenn Sie 

  • ein Technisches Gymnasium oder eine Technische Fachoberschule besucht haben.
  • eine technische Berufsausbildung haben.

Weitere Informationen zum Vorpraktikum in den detaillierten Richtlinien.

Berufsausbildung erforderlich

Für die Studiengänge

  • Pflege/Pflegemanagement und
  • Pflegepädagogik

benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung als:

  • Altenpflegerin/Altenpfleger,
  • Hebamme/Geburtshelfer,
  • Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Krankenschwester/Krankenpfleger oder
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger (nur Pflege/Pflegemanagement)

Weitere Informationen, ob auch soziales Engagement und berufliche Erfahrung angerechnet werden können, erhalten Sie in den Informationen zu den detaillierten Bewerbungsrichtlinien.

2. Bewerben über hochschulstart.de

Sie registrieren sich bei Hochschulstart und bewerben sich dort für einen oder mehrere Studiengänge an der Hochschule Esslingen.

Jetzt bewerben über Hochschulstart

Video: Bewerbung-Priorisierung-Zulassung:
Unser Video-Tutorial führt sicher durch den Bewerbungsprozess auf hochschulstart.

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung über Hochschulstart

Tipp: Achten Sie bei Ihrer Bewerbung bitte auf die Wichtigkeit der Priorisierung:
Um sicher zu gehen, dass Sie den Studienplatz an der Hochschule Esslingen im Falle eines Zulassungsangebotes bekommen, setzen Sie die Hochschule Esslingen bitte auf Priorität 1.

3. Unterlagen an die Hochschule Esslingen senden

Drucken Sie das Bewerbungsformular aus, das Sie auf der Plattform "hochschulstart.de" in der Bewerbungsübersicht downloaden können („Antragsformular erstellen“), und senden Sie es mit den weiteren geforderten Dokumenten per Post an die Hochschule Esslingen.

Checkliste Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge der Hochschule Esslingen bewerben, legen Sie bitte pro Antragsformular die jeweiligen Bewerbungsunterlagen bei.

Die vollständigen Unterlagen müssen pünktlich bis zum Bewerbungsschluss (15. Januar für das Sommersemester, 15. Juli für das Wintersemester) beim Zulassungsamt der Hochschule Esslingen eingegangen sein. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Eingangsdatum Ihrer Unterlagen an der Hochschule (nicht der Poststempel), auch wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt. Eine Ausnahme von dieser Frist ist leider nicht möglich.

Adresse:
Hochschule Esslingen
S 5200
- Zulassungsamt -
Kanalstraße 33
73728 Esslingen am Neckar

4. Geschafft: Warten Sie nun auf Ihre Zulassung

Über das Portal Hochschulstart können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung jederzeit ansehen. Bewahren Sie diese Zugangsdaten darum sorgfältig auf.

Tipp: Je früher Sie uns die Unterlagen per Post zusenden, desto schneller können wir sie bearbeiten und noch fehlende Dokumente rechtzeitig nachfordern, wenn Sie diese vergessen haben sollten.

 

Auf den zweiten Blick

Detaillierte Informationen zur Bewerbung, Zulassungsbeschränkungen, Härtefallregelungen und rechtlichen Grundlagen.

FAQs zur Bachelorbewerbung

Wie und wo kann ich am Studienorientierungstest teilnehmen?

Wie und wo kann ich am Studienorientierungstest teilnehmen?

Auf was-studiere-ich können Sie an einem Studienorientierungstest teilnehmen. Ihrer Bewerbung müssen Sie nur die Teilnahmebescheinigung ohne das Resultat des Tests beilegen.

Für die Ingenieur-Pädagogischen Studiengänge benötigen Sie den Lehramtsorientierungstest.

Wie wird meine Note für die Bewerbung gewertet?

Wie wird meine Note für die Bewerbung gewertet?

Die Berechnung der Auswahlnote ist je nach Studiengang unterschiedlich. Die Gewichtung ist in der Zulassungsordnung des  Studiengangs hinterlegt.

Kann ich mich bewerben, obwohl ich noch kein Zeugnis habe?

Kann ich mich bewerben, obwohl ich noch kein Zeugnis habe?

Ja. Reichen Sie das Zeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung jedoch innerhalb der Bewerbungsfrist nach.

Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren
(Bewerbung über "hochschulstart")?

Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren?

Die Zulassung für alle Bachelorstudiengänge der Hochschule Esslingen erfolgt bei Bewerbungen für das erste Fachsemester über das bundesweite Bewerberportal Hochschulstart im "Dialogorientierten Serviceverfahren - DoSV". Sie können sich dort auf maximal 12 Studienplätze bewerben.

Achten Sie bei Ihrer Bewerbung bitte auf die Wichtigkeit der Priorisierung:
Um sicher zu gehen, dass Sie den Studienplatz an der Hochschule Esslingen im Falle eines Zulassungsangebotes bekommen, setzen Sie die Hochschule Esslingen bitte auf Priorität 1.

So geht's im Detail:

  • Zunächst müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren.
  • Dort erhalten Sie die Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und die dazugehörige Bewerber-Autorisierungsnummer (BAN).
  • Führen Sie die Online-Bewerbung auf Hochschulstart durch.
  • Drucken Sie anschließend das Antragsformular aus.
  • Schicken es zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post an das Zulassungsamt der Hochschule Esslingen.
  • Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge der Hochschule Esslingen bewerben, legen Sie bitte jedem Antragsformular alle Bewerbungsunterlagen bei. Wenn Sie sich auf mehrere Studiengänge bewerben, können Sie mehrere Bewerbungen in einem Kuvert schicken.

Die vollständigen Unterlagen müssen per Post bis zum Bewerbungsschluss beim Zulassungsamt der Hochschule Esslingen eingegangen sein, auch wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt.

Gerne können Sie Ihre Unterlagen zu unseren Öffnungszeiten (Mo, Di, Mi, Fr von 9:00 bis 11:30, Di von 12:30 bis 15:00) persönlich beim Zulassungsamt der Hochschule Esslingen abgeben. Oder Sie nutzen die Möglichkeit, die Unterlagen in unseren Hausbriefkasten in der Kanalstr. 33, Gebäude 1 einzuwerfen.

Adresse:
Hochschule Esslingen, S 5200, Zulassungsamt, Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar

Kann ich Dokumente auch digital einsenden?

Kann ich Dokumente auch digital einsenden?

Nein. Nur Dokumente in Papierform werden beim Bewerbungsverfahren berücksichtigt.

Was ist die Wartezeit?

Was ist die Wartezeit?

Die Wartezeit ist die Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bereits verstrichen ist und während der Sie nicht an einer Hochschule studiert haben. Die Wartezeit wird zu jedem Vergabeverfahren neu berechnet. 10% der Bachelorstudienplätze werden nach Wartezeit vergeben.
 

Ich habe mich schon einmal an der Hochschule Esslingen beworben

Ich habe mich schon einmal an der Hochschule Esslingen beworben.
Muss ich noch einmal alle Unterlagen einsenden?

Ja. Aus rechtlichen Gründen bewahren wir die Daten unserer Bewerber nicht auf.

Worauf muss ich achten, wenn ich von einer anderen Hochschule an die Hochschule Esslingen wechseln möchte?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Zulassungsamt, um sich über die Details rund um einen Hochschulwechsel zu informieren.

Zulassungsamt

Kann ich nach Erhalt der Zulassung ein Parallelstudium an der Hochschule Esslingen aufnehmen?

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, ein zweiter nicht konsekutiver Studienabschluss aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist, können Sie eine Einschreibung in ein Parallelstudium beantragen.

Bitte füllen sie hierzu den entsprechenden Antrag aus und reichen Sie ihn gemeinsam mit allen angegebenen Dokumenten zur Einschreibung ein.

Formular Parallelstudium

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise

Schulische Zugangsvoraussetzungen

Schulische Zugangsvoraussetzungen

Damit Sie sich bei uns bewerben können, benötigen Sie eine in Baden-Württemberg gültige Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife).

Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreifezeugnissen, die nur in bestimmten Bundesländern gültig sind, benötigen eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung des Schulabschlusses mit Angabe der Durchschnittsnote vom Regierungspräsidium Stuttgart.


Sie haben einen Abschluss im AUsland gemacht?

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Zeugnis müssen dies mit Angabe der Durchschnittsnote beim Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.

Zum Regierungspräsidium Stuttgart


Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Zeugnis müssen ihren Abschluss beim Studienkolleg Konstanz anerkennen lassen. Dort wird geprüft, ob die ausländischen Nachweise mit einem deutschen Hochschulzugang vergleichbar sind und es wird eine deutsche Note errechnet. 

Zum Studienkolleg Konstanz (Bewerber aus dem Ausland)

Auswahlverfahren

Auswahlverfahren

Aufgrund der Tatsache, dass es jedes Semester mehr Bewerbungen als freie Studienplätze gibt, können nicht alle Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen werden. Die Studienplätze werden daher nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.

Die Auswahlverfahren sind je nach Richtung des Studienganges unterschiedlich:

Technische und betriebswirtschaftliche Studiengänge

Details können Sie der Auswahlsatzung Bachelor Technik und Wirtschaft (aktuellste Fassung am Ende dieser Seite) entnehmen.

Studiengänge der Fakultät SP

Details können Sie der Auswahlsatzung Bachelor Soziales (aktuellste Fassung am Ende dieser Seite) entnehmen.


Der sog. Numerus Clausus (NC) steht immer erst nach Ende eines Vergabeverfahrens fest. Er gibt die Auswahlnote bzw. die Wartehalbjahre des letzten Ranglistenplatzes wieder, der zugelassen worden ist. Der NC ist somit abhängig von der Anzahl der Bewerber/innen, deren Auswahlnoten/Wartezeiten und der Zahl der zu vergebenden Studienplätze. Über den Numerus Clausus und Ihre Chance, einen Studienplatz zu erhalten, ist daher für kommende Zulassungsverfahren leider keine Aussage möglich.

Vergabeverfahren

Vergabeverfahren

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach den Bestimmungen der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) vergeben:

1. Von den Zulassungszahlen werden zuerst abgezogen:

  • 5 % (mind. 1 Platz) für außergewöhnliche Härtefälle
  • 8 % (mind. 1 Platz) für ausländische Bewerber/innen, die nicht Bildungsinländer oder Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten sind, und staatenlose Bewerber
  • 2 % (mind. 1 Platz) für Zweitstudienbewerber/innen (Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist ein Studium abgeschlossen haben)
  • 1 % (mind. 1 Platz) für Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse (betrifft nur Angehörige eines Olympiakaders, Perspektivkaders, Ergänzungskaders, Teamsportkaders oder Nachwuchskaders 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes)

2. Die verbleibenden Studienplätze werden zunächst an die nach der HZVO vorweg auszuwählenden Bewerber/innen vergeben.

3. Alle dann noch verfügbaren Studienplätze werden zu

  • 90 % nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens (s.o.)
  • 10 % nach Wartezeit vergeben.

Der sog. „Numerus Clausus“ (NC) steht immer erst nach Ende eines Vergabeverfahrens fest. Er gibt die Auswahlnote bzw. die Wartehalbjahre des letzten Ranglistenplatzes wider, der zugelassen worden ist. Der NC ist somit abhängig von der Anzahl der Bewerber/innen, deren Auswahlnoten/Wartezeiten und der Zahl der zu vergebenden Studienplätze. Über den NC und Ihre Chance, einen Studienplatz zu erhalten, ist daher für kommende Zulassungsverfahren leider keine Aussage möglich.

Härtefallantrag/Antrag auf Nachteilsausgleich

1. Härtefallantrag

Ein Härtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium kann formlos gestellt werden und ist mit

  • Begründung und
  • Nachweisen (z.B. fachärztliches Gutachten)

spätestens bis Bewerbungsschluss beim Zulassungsamt einzureichen.

Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt nur dann vor, wenn in der Person der Bewerberin/des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, dass ihr/ihm auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Finanzielle Gründe oder Krankheit der Eltern sind keine ausreichende Begründung für einen Härtefallantrag!

Ein Härtefall kann unter folgenden Voraussetzungen bejaht werden: 

Gesundheitliche Gründe

  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können.
  • Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist
  • Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich
  • Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege
  • Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit

Spätaussiedlung

Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme eines Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland).

Frühere Zulassung konnte nicht angenommen werden

Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unmöglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulassungsbescheid).

Für die Bewertung der Anträge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt. Sie sind im Internet unter Hochschulstart erhältlich.

2. Antrag auf Nachteilsausgleich

Im Rahmen des Nachteilsausgleiches werden Umstände, welche die Bewerberin/den Bewerber gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen, berücksichtigt. Diese Umstände darf der/die Antragsteller/in jedoch nicht selbst zu vertreten haben. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen z.B. Schulgutachten/ärztliches Gutachten aus dem hervorgeht, dass die Bewerberin/der Bewerber durch Krankheit längere Zeit vom Schulunterricht abwesend war.

Eine Verbesserung der HZB-Note per Nachteilsausgleich ist nicht möglich.

Für die Bewertung der Anträge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt. Sie sind im Internet unter Hochschulstart erhältlich.

Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse

Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse

Unter die Vorabquote fallen Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören. Die Zugehörigkeit zu einem dieser Kader muss durch eine Bescheinigung eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes nachgewiesen sein.

Vorwegauswahl

Vorwegauswahl

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst (Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer, freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen) erfüllt haben, werden bei der Zulassung im Rahmen der Vorwegauswahl vorrangig berücksichtigt, wenn vor oder nach Beginn des Dienstes eine Zulassung beantragt und ausgesprochen wurde und diese wegen des Dienstes nicht angetreten werden konnte.

Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss die Zulassung für denselben Studiengang erneut beantragt werden, ein Nachweis über den erbrachten Dienst (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Familienmeldebescheinigung) und eine Kopie des Zulassungsbescheides sind beizufügen. Der Einberufungsbescheid gilt nicht als Nachweis über einen abgeleisteten Dienst. Die Vorwegauswahl ist nur eingeschränkt bis zum 2. Vergabeverfahren nach Dienstende möglich.

Das Dienstende muss, bei einer Wiederbewerbung zum Sommersemester spätestens der 28. Februar, zum Wintersemester spätestens der 31. August sein.

Wartezeit

Wartezeit

Für die Auswahl nach Wartezeit sind die Wartehalbjahre maßgebend. Jedes voll vergangene Halbjahr nach Abschluss Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wird Ihnen automatisch als Wartehalbjahr angerechnet, wenn Sie während dieser Zeit nicht bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren.

Die höchste anrechenbare Wartezeit beträgt (ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2020/21) 7 Halbjahre.
 

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Datenerhebung im Bewerbungsverfahren

Die Pflichtangaben im Bewerbungsformular sind auf Grund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen (Hochschulvergabeverordnung) notwendig.

Die einzelnen Daten werden nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber/innen, Studierenden und Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen für Verwaltungszwecke der Hochschulen in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesdatenschutzgesetz erhoben.

Datenschutzhinweise für Studienbewerber/Innen, Studierende und Ehemalige

Obligatorische Beiträge

Verwaltungs- und Studierendenwerksbeiträge

In der Regel sind für die Studiengänge an der Hochschule Esslingen folgende Beiträge obligatorisch, die in jedem Semester rechtzeitig bezahlt werden müssen:

  • Studierendenwerksbeitrag
  • Studierendenschaftsbeitrag
  • Verwaltungskostenbeitrag

Details zu Höhe und Bezahlung erhalten Sie mit Ihren Einschreibeunterlagen.


Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag

Schwerbehinderte Studierende können anteilig vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird Ihnen auf Antrag der Beitragsanteil zur Finanzierung des StudiTickets erstattet. Bitte bezahlen Sie bei der Einschreibung/Rückmeldung zunächst den vollen Studierendenwerksbeitrag und richten Sie dann einen formlosen Antrag mit Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Studierendenwerk Stuttgart, Rosenbergstr. 18, 70174 Stuttgart.

Studiengebühren

Keine Studiengebühren

In Baden-Württemberg werden keine Studiengebühren erhoben

  • für deutsche Studierende
  • für Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen
  • für Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Zweitstudienbewerber

Für Studierende, die bereits ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Masterstudium absolviert haben, beträgt die Gebühr 650 Euro pro Semester.


Ausländische Studierende

Für Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, werden grundsätzlich Studiengebühren fällig. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500 Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllen Sie diese und weisen uns dies rechtzeitig vor der Immatrikulation durch entsprechende Unterlagen nach, müssen Sie die Studiengebühr für internationale Studierende nicht bezahlen.

Antragsformular zur Befreiung von Studiengebühren

Formular zur Befreiung von der Studiengebührenfplicht

Bitte reichen Sie zur Prüfung der Befreiungsmöglichkeit das Formular und die entsprechenden Nachweise bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Diese müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.


Hinweis: Eine Befreiung während eines Urlaubssemesters, eines praktischen Pflicht-Studiensemesters und für Studierende mit Behinderung kann ggf. möglich sein. Weiter Befreiungen aufgrund verschiedener Voraussetzungen sind in Ausnahmefällen für internationale Studierende möglich. Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

 

Zulassungs- und Auswahlverfahren

Die Zulassungs- und Auswahlverfahren der Hochschule Esslingen sind in den folgenden Satzungen geregelt:

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