Bewerben mit beruflicher Qualifikation Auf einen Blick

Bewerbung für das Wintersemester 2023/24

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung für das Wintersemester 2023/2024.
Die Bewerbungsphase beginnt am 2. Mai 2023.

Schon jetzt informieren.


Bereits startklar für das Studium?

Sie haben alle erforderlichen Qualifikationen und Dokumente vorliegen - und somit eine Hochschulzugangsberechtigung? Wunderbar, dann sind Sie startklar für Ihre Bewerbung.

Bewerben für einen Bachelor-Studiengang

Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Qualifikation

Die Voraussetzungen für ein Studium sind nicht nur mit der schulischen Hochschulzugangsberechtigung gegeben. Auch mit beruflicher Qualifikation - zum Beispiel mit einem Fortbildungsabschluss oder einer Berufsausbildung plus Berufserfahrung - können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen Studienplatz bewerben.

Welche Qualifikation haben Sie?

Ich habe einen Meisterabschluss oder eine Fortbildung als...

• Techniker
• Fachwirt
• Betriebswirt (IHK)
• Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
• Betriebswirt (VWA)
• Fachkrankenschwester/-pfleger (Fortbildungen nach § 19  Landespflegegesetz)


Mit Ihrer Aufstiegsfortbildung können Sie sich bei uns für alle Studiengänge bewerben.

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie als Ersatz für die schulische Hochschulzugangsberechtigung lediglich eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Fortbildung und einen Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch.

Bei der Beratung soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.) und welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen.

Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.

Bitte denken Sie daran, dass der Nachweis über das Beratungsgespräch fristgemäß vor Bewerbungsschluss vorliegen muss. Setzen Sie sich deshalb bei einer Bewerbung zum Sommersemester möglichst bis zum 1.Dezember und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. Juni mit dem Zulassungsamt in Verbindung. 

Anfrage Studienfachliches Beratungsgespräch

BEWERBUNGSVERFAHREN

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um sich für einen Bachelor-Studiengang zu bewerben, gilt für Sie das Bewerbungsverfahren wie bei schulisch Qualifizierten mit Hochschulzugangsberechtigung.

Ich habe eine andere Fortbildung

Sie haben eine länger dauernde Fortbildung absolviert, die Ihnen unter Umständen den Weg zum Studium ebnet (siehe Situation 1). Jetzt stellt sich die Frage, ob Ihre Fortbildung als eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung anerkannt werden kann.

Wenn Sie uns mitteilen, welche Fortbildung Sie absolviert haben, werden wir für Sie recherchieren. Am besten schicken Sie an das Zulassungsamt eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses oder den Link auf eine Webseite, auf der wir weitere Informationen finden können.

Für die Beurteilung, ob Ihre Fortbildung als eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung eingestuft werden kann, sind folgende Punkte für uns wichtig:

  • Baut die Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung auf?
  • Ist die Fortbildung öffentlich-rechtlich geregelt (insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Schulgesetz)?
  • Umfasst die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden?

Studienfachliches Beratungsgespräch

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie als Ersatz für die schulische Hochschulzugangsberechtigung eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Fortbildung und einen  Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch

Bei der Beratung soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.) und welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen.Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.

Anfrage Studienfachliches Beratungsgespräch

Bewerbungsverfahren

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um sich für einen Bachelor-Studiengang zu bewerben, gilt für Sie das Bewerbungsverfahren wie bei schulisch Qualifizierten mit Hochschulzugangsberechtigung.

Ich habe eine Berufsausbildung im sozialen Bereich als...

• ErzieherIn
• HeilpädagogIn
• Arbeitserzieher
• AltenpflegerIn
• Gesundheits- und KrankenpflegerIn
• Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn
• HeilerziehungspflegerIn
• Hebamme/Entbindungspfleger


Für Sie gibt es die Möglichkeit, sich für einen Ihrer Berufsausbildung fachlich entsprechenden Studiengang zu bewerben, wenn Sie eine Eignungsprüfung bestehen.

Konkret bedeutet das:

  • Wenn Sie einen Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/er, Heilpädagogin/e, Arbeitserzieherin/er, Heilerziehungspflegerin/er und Erzieherin/er der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung besitzen, können Sie sich mit der bestandenen Eignungsprüfung für den Studiengang Soziale Arbeit bewerben.
  • Staatlich anerkannte/r Erzieherin/er können sich zusätzlich für den Studiengang Kindheitspädagogik bewerben.
  • Mit Ihrem Berufsabschluss als Altenpflegerin/er mit staatlicher Anerkennung, Gesundheits- und Krankenpflegerin/er, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/er sowie Entbindungspflegerin/er und Hebamme, können Sie sich nach bestandener Eignungsprüfung für die Studiengänge Pflege/Pflegemanagement oder Pflegepädagogik bewerben.
    Heilerziehungspflegerinnen/er können sich zusätzlich nach bestandener Eignungsprüfung für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement bewerben.
Ich habe eine andere Berufsausbildung abgeschlossen, mindestens drei Jahre Berufstätigkeit und keine Fortbildung absolviert

Eignungsprüfung

Für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung gibt es die Möglichkeit, an einer Eignungsprüfung teilzunehmen. Nach bestandener Eignungsprüfung und absolviertem Beratungsgespräch können Sie sich für Studiengänge bewerben, die ihrer Ausbildung fachlich entsprechen (s.u.).

Zulassungsvoraussetzungen für die Eignungsprüfung:

  • abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung
  • in der Regel drei Jahre Berufserfahrung

Inhalte/Niveau der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich an der Hochschule Konstanz statt und besteht aus folgenden Teilen:

  • Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz)
  • Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache), eine Befreiung ist bei Nachweis englischer Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen möglich
  • eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit
  • mündliche Prüfung über allgemeine Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen.

Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine Gebühr von 80 Euro erhoben.

Die Prüfung richtet sich an Personen, die den Hochschulzugang nicht über die Schule erlangen möchten. Die Prüfung bestehen Sie, wenn Sie die Kenntnisse anderswo erworben haben. Ob Ihnen nötige Qulifikationen fehlen, erfahren Sie bei der Hochschule Konstanz.
Erfahrungsgemäß bestehen die meisten Teilnehmer die Prüfung. Allerdings haben nur wenige Kandidaten gute oder sehr gute Ergebnisse erzielt.
 

Fachliche Entsprechung

Die fachliche Entsprechung liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der beruflichen Fortbildung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.

Beispiele:

  • Kfz-Mechatroniker - Fahrzeugtechnik: Fachliche Entsprechung ist gegeben.
  • Arzthelferin - Soziale Arbeit: Fachliche Entsprechung ist nicht gegeben.
     

Studienfachliches Beratungsgespräch

Im studienfachlichen Beratungsgespräch soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.), welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen.

Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.

Anfrage Studienfachliches Beratungsgespräch

Fristen und Antragsverfahren

Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn bis zum 1. März bei uns ein.
Wir prüfen Ihren Antrag und vermitteln den Kontakt zur zuständigen Studiengangleitung für das Beratungsgespräch. Sobald wir den Nachweis über die Beratung von der Studiengangleitung erhalten, bekommen Sie von uns einen Bescheid über die Zulassung zur Eignungsprüfung und wir melden Sie zur Prüfung in Konstanz an.
Das Zeugnis der Eigungsprüfung erhalten wir direkt von der Hochschule Konstanz und stellen nach erfolgreicher Prüfung dann eine Bescheinigung über die Studienberechtigung aus.
Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann zum Studium bewerben.

Übrigens: Wenn Sie sich bei anderen Hochschulen für denselben oder einen Studiengang mit im wesentlichen gleichen Inhalt bewerben, erkennen Hochschulen in Baden-Württemberg die von uns ausgestellte Bescheinigung über die Studienberechtigung an.

Ich habe einen Fachschulabschluss

Sie haben einen Fachschulabschluss und in Ihrem Abschlusszeugnis wird darauf verwiesen, dass Ihr Abschluss der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 entspricht?

Dann können Sie sich bei uns für alle Studiengänge bewerben.

Studienfachliches Beratungsgespräch

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie als Ersatz für die schulische Hochschulzugangsberechtigung eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Ausbildung und einen  Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch

Bei der Beratung soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.) und welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen.Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.

Anfrage Studienfachliches Beratungsgespräch

Bewerbungsverfahren

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um sich für einen Bachelor-Studiengang zu bewerben, gilt für Sie das Bewerbungsverfahren wie bei schulisch Qualifizierten mit Hochschulzugangsberechtigung.

Keine der Auswahlmöglichkeiten trifft auf mich zu

Keine der Auswahlmöglichkeiten trifft auf mich zu

Wenn keine der genannten beruflichen Situationen auf Sie passt, dürfen Sie sich gerne persönlich an dasZulassungsamt wenden.
Informationen darüber, welche Möglichkeiten es gibt, die schulische Fachhochschulreife nachzuholen, finden Sie im Portal Kursnet der Arbeitsagentur.

FAQs und weitere Informationen für Berufserfahrene

Wie kann ich mich auf die Eignungsprüfung vorbereiten?

Allgemeine Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie bei der Hochschule Konstanz.

Spezielle Vorbereitungsmaterialien für die Eignungsprüfung gibt es nicht. Sie können die Prüfung bestehen, wenn Sie die entsprechenden Kenntnisse anderswo bereits erworben haben. Wenn Sie Ihre Kenntnisse z.B. in Mathematik oder Englisch nach dem Abschluss der 10. Klasse nicht mehr erweitert haben, gehören Sie eigentlich nicht zu den Personen, die die Prüfung machen sollten.

Erfahrungsgemäß bestehen viele Teilnehmer die Prüfung. Allerdings haben nur wenige Kandidaten gute oder sehr gute Ergebnisse erzielt. Entsprechend schwierig ist es dann auch einen Studienplatz zu bekommen.

Wie anspruchsvoll ist die Eignungsprüfung? Gibt es Erfahrungswerte zum Erfolg der Studieninteressierten bei der Eignungsprüfung?

An der Eignungsprüfung im Mai 2011 nahmen 21 Personen teil, die von 12 Hochschulen angemeldet worden sind. Fünf Personen haben die Prüfung nicht bestanden.Die Mathematikprüfung deckte große Lücken auf. Das betraf auch Themen, die normalerweise bis zum Abschluss der zehnten Klasse vermittelt werden (z. B. Umgang mit Brüchen). Einige Kandidatinnen und Kandidaten hatten versucht, Themen aus der Oberstufenmathematik in kurzer Zeit zu lernen, was nur in Ausnahmefällen erfolgreich war. So erzielte nur ein Kandidat in der Mathematikprüfung eine Note mit einer 1 vor dem Komma. Im Prüfungsteil Deutsch wurde deutlich, dass viele Kandidatinnen und Kandidaten Schwierigkeiten im Umgang mit Schriftsprache haben. Der Prüfungsteil Englisch zeigte, dass viele Kandidatinnen und Kandidaten aus der Übung sind, dass sie aber noch mit dem Wortschatz und der englischen Idiomatik vertraut sind.

Welche Alternativen zur Teilnahme an der Eignungsprüfung gibt es, um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen?

Sie können zum einen eine Weiterbildung zum Meister oder eine dem Meister gleichwertige Fortbildung absolvieren. Mit einer solchen Weiterbildung und einem studienfachlichen Beratungsgespräch an einer Hochschule in Baden-Württemberg können Sie sich direkt auf einen Studienplatz bewerben.

Bei Fragen zum Hochschulzugang durch eine Fortbildung zum Meister oder eine dem Meister gleichwertige Fortbildung dürfen Sie sich gerne andas Zulassungsamt wenden.

Weiterhin können Sie die allgemeine und fachgebundene Hochschulreife im Rahmen des „Zweiten Bildungsweges“ erlangen. Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten:
 

1. Abendgymnasium

Das Abendgymnasium eröffnet für gut begabte, berufstätige junge Menschen einen Weg zur Hochschulreife, der anfangs neben der Berufsarbeit gegangen werden muss. Über die verschiedenen Aufnahmetermine informiert die Schulleitung.

Das Abendgymnasium dauert in der Regel vier Jahre. Der Unterricht findet in der Regel abends, in Ausnahmefällen je nach örtlichen Gegebenheiten auch am Wochenende statt.

Das Ausbildungsziel ist die allgemeine Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird am Abendgymnasium abgenommen.
 

2. Kolleg

Das Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) führt in einem geschlossenen Bildungsgang von drei Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife.

Der Unterricht wird an den Kollegs – anders als am Abendgymnasium – tagsüber erteilt. Eine gleichzeitige regelmäßige Berufstätigkeit ist daher nicht möglich. Die Lehrgangsteilnehmer können elternunabhängiges BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss.

Der Bildungsgang an den Kollegs gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und die nachfolgende Kursphase mit vier Schulhalbjahren.
 

3. Oberstufe der Berufsoberschule
(Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)

Die Ausbildung in der Oberstufe der Berufsoberschule befähigt durch einen vertieften allgemeinen und fachrichtungsbezogenen Unterricht zum Studium an einer Hochschule.

Der Unterricht dauert zwei Jahre in Vollzeitform. Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die fachgebundene Hochschulreife oder mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife erworben.

Wie wird die Note für den Hochschulzugang berechnet?

Die Durchschnittsnote/Abschlussnote Ihrer Weiterbildung zum Meister oder einer dem Meister gleichwertigen Fortbildung zählt wie die Abschlussnote der Fachhochschulreife/des Abiturs.
Durch das Absolvieren einer studienförderliche Ausbildung, kann Ihre Abschlussnote um 0,1 – 0,2 verbessert werden.

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch eine Ausbildung und eine bestandene Eignungsprüfung erlangt haben, ist die Abschlussnote der Eignungsprüfung die Note, mit der Sie sich um einen Studienplatz bewerben.

Bei weiteren Fragen zur Berechnung der Note für die Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt.

Müssen Studierende, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch die berufliche Qualifikation/Eignungsprüfung erlangt haben, mit besonderen Schwierigkeiten im Studium rechnen?

Erfahrungsgemäß stehen Studierende, die auf diesem Weg ihr Studium begonnen haben, vor einigen Herausforderungen. Zum einen stellt für viele die Aufgabe des Berufs eine finanzielle Schwierigkeit da. Zum anderen haben manche Kinder, die betreut werden müssen.

Sie sollten sich als beruflich qualifizierte/r Studienbewerber darüber im Klaren sein, dass Ihnen viel Unterrichtsstoff aus der Schule fehlen wird und sie entsprechend sehr viel Zeit und Energie in Ihr Studium investieren müssen, um zum einen den Stoff aufzuholen und zum anderen bei den Vorlesungen mithalten zu können.

Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt es?

Im Folgenden eine Auflistung der geläufigsten Finanzierungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte:

Gibt es an der Hochschule Esslingen Möglichkeiten der Kinderbetreuung?
Kann ich nach Erhalt der Zulassung ein Parallelstudium an der Hochschule Esslingen aufnehmen?

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, ein zweiter nicht konsekutiver Studienabschluss aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist, können Sie eine Einschreibung in ein Parallelstudium beantragen.

Bitte füllen sie hierzu den entsprechenden Antrag aus und reichen Sie ihn gemeinsam mit allen angegebenen Dokumenten zur Einschreibung ein.

Formular Parallelstudium

 

Zulassungs- und Auswahlverfahren

Die Zulassungs- und Auswahlverfahren der Hochschule Esslingen sind in den folgenden Satzungen geregelt:

apply

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