Eignungsprüfung
Für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung gibt es die Möglichkeit, an einer Eignungsprüfung teilzunehmen. Nach bestandener Eignungsprüfung und absolviertem Beratungsgespräch können Sie sich für Studiengänge bewerben, die ihrer Ausbildung fachlich entsprechen (s.u.).
Zulassungsvoraussetzungen für die Eignungsprüfung:
- abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung
- in der Regel drei Jahre Berufserfahrung
Inhalte/Niveau der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich an der Hochschule Konstanz statt und besteht aus folgenden Teilen:
- Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz)
- Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache), eine Befreiung ist bei Nachweis englischer Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen möglich
- eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit
- mündliche Prüfung über allgemeine Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen.
Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine Gebühr von 80 Euro erhoben.
Die Prüfung richtet sich an Personen, die den Hochschulzugang nicht über die Schule erlangen möchten. Die Prüfung bestehen Sie, wenn Sie die Kenntnisse anderswo erworben haben. Ob Ihnen nötige Qulifikationen fehlen, erfahren Sie bei der Hochschule Konstanz.
Erfahrungsgemäß bestehen die meisten Teilnehmer die Prüfung. Allerdings haben nur wenige Kandidaten gute oder sehr gute Ergebnisse erzielt.
Fachliche Entsprechung
Die fachliche Entsprechung liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der beruflichen Fortbildung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.
Beispiele:
- Kfz-Mechatroniker - Fahrzeugtechnik: Fachliche Entsprechung ist gegeben.
- Arzthelferin - Soziale Arbeit: Fachliche Entsprechung ist nicht gegeben.
Studienfachliches Beratungsgespräch
Im studienfachlichen Beratungsgespräch soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.), welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen.
Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.
Anfrage Studienfachliches Beratungsgespräch
Fristen und Antragsverfahren
Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn bis zum 1. März bei uns ein.
Wir prüfen Ihren Antrag und vermitteln den Kontakt zur zuständigen Studiengangleitung für das Beratungsgespräch. Sobald wir den Nachweis über die Beratung von der Studiengangleitung erhalten, bekommen Sie von uns einen Bescheid über die Zulassung zur Eignungsprüfung und wir melden Sie zur Prüfung in Konstanz an.
Das Zeugnis der Eigungsprüfung erhalten wir direkt von der Hochschule Konstanz und stellen nach erfolgreicher Prüfung dann eine Bescheinigung über die Studienberechtigung aus.
Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann zum Studium bewerben.
Übrigens: Wenn Sie sich bei anderen Hochschulen für denselben oder einen Studiengang mit im wesentlichen gleichen Inhalt bewerben, erkennen Hochschulen in Baden-Württemberg die von uns ausgestellte Bescheinigung über die Studienberechtigung an.