Studieren mit Beeinträchtigung

Nachteilsausgleiche

Damit behinderte und chronisch erkrankte Studierende im Studium nicht benachteiligt sind können sie sogenannte Nachteilsausgleiche beantragen. Diese beziehen sich zum einen auf die Möglichkeit der barrierearmen Teilhabe im Studienalltag, also auf Organisation und Durchführung des Studiums. Auch für das chancengerechte Ablegen von Prüfungen und Leistungsnachweisen können Nachteilsausgleiche erforderlich sein, wenn Studierende beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen die Prüfung absolvieren können. Für die Beantragung müssen betroffene Studierende geeignete fachärztliche Atteste oder Gutachten vorlegen. Die Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen besprochen und vom Prüfungsausschuss der Fakultät genehmigt werden. In der Zentralen Studienberatung informieren wir dich über das Verfahren der Antragstellung.

Anhaltspunkte zur Vorgehensweise und Umsetzung gibt das Deutsche Studentenwerk auf den folgenden Seiten:

Beachte: Bei akuten Erkrankungen wird kein Nachteilsausgleich gewährt. In diesem Fall haben die Studierenden die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten.

Finanzierung für Studierende mit Beeinträchtigung

Auch für Studierende mit Beeinträchtigungen ohne genügend Eigenmittel steht BAföG zur Finanzierung des Studiums und Lebensunterhalts an erster Stelle. Deshalb ist es wichtig, sich ausführlich über die allgemeinen Bedingungen zu informieren und beraten zu lassen. Zusätzlich sollten beeinträchtigte Studierende aber auch wissen, wie sich Beeinträchtigungen auf den BAföG-Anspruch auswirken können, welche Kosten das BAföG (nicht) deckt und was im Krankheitsfall zu tun ist. Einige Stipendien und Stiftungen fördern speziell das Studium von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Informiere dich:

Beeinträchtigt studieren

Bei den untenstehenden Quellen und Institutionen kannst du dich allgemein zum Thema Studieren mit Behinderung informieren:

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