Deine Master-Bewerbung Auf einen Blick

Wir freuen uns über Deine Bewerbung für einen Master-Studiengang an der Hochschule Esslingen.
Die Studiengänge sind größtenteils zulassungsbeschränkt, es findet ein örtliches Auswahlverfahren statt.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsprozess findest Du auf dieser Seite.

1. Voraussetzungen checken

Die Voraussetzungen und Anforderungen für die Masterstudiengänge sind je nach Studiengang sehr verschieden.
In der Übersicht wählst Du Deinen gewünschten Studiengang, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Master-Studiengänge: Übersicht und Informationen

STUDIENGANGSTARTBEWERBEN BISCAMPUS
Angewandte InformatikWiSe/SoSe15.07./15.01.ES-Flandernstraße
Angewandte Sozialpädagogische BildungsforschungWiSe/SoSe15.07./29.02.ES-Flandernstraße
Automotive Systems WiSe31.03.ES-Stadtmitte
Design and Development in Automotive and Mechanical EngineeringWiSe31.03.ES-Stadtmitte
Fahrzeugtechnik SoSe15.01.ES-Stadtmitte
Innovationsmanagement WiSe/SoSe15.07./15.01.ES-Flandernstraße
International Industrial Management WiSe31.03.ES-Flandernstraße
Mechatronik/Systems Engineering WiSe/SoSe15.07./15.01.Göppingen (u.a.)
Ressourceneffizienz im Maschinenbau  SoSe29.02.ES-Stadtmitte
Smart Factory WiSe/SoSe15.07./29.02.Göppingen
UmweltschutzWiSe/SoSe31.08./29.02.ES-Stadtmitte (u.a.)
Wasserstoffwirtschaft und TechnologiemanagementWiSe/SoSe15.07./15.01.Göppingen (u.a.)

 

Direkt einschreiben kannst Du Dich für folgende zulassungsfreie Master-Studiengänge

Direkt einschreiben

Die Hochschule Esslingen bietet außerdem weitere berufsbegleitende Master-Studiengänge.

2. Bewerben

Je nach Master-Studiengang gibt es unterschiedliche Online-Plattformen oder andere Anforderungen für Deine Bewerbung.
Hier findest Du eine Übersicht:

Onlineportale für die Masterbewerbung

3. Unterlagen hochladen

Prüfe , ob Du alle Unterlagen hast:

Checkliste Master-Studiengang

Bitte denke daran, die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig hochzuladen und die Bewerbung abzusenden.  Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Bewerbungsfrist ist das Eingangsdatum Deiner Unterlagen an der Hochschule, auch wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt. Eine Ausnahme von dieser Frist ist leider nicht möglich.

4. Geschafft: Warte nun auf Deine Zulassung

Wenn Du alle Unterlagen fristgerecht hochgeladen hast, wird Deine Bewerbung bearbeitet und Du erhältst von uns so schnell wie möglich eine Nachricht.
Tipp: Je früher Du die Bewerbung abgibst, desto schneller können wir sie bearbeiten und noch fehlende Dokumente rechtzeitig nachfordern, wenn Du diese vergessen haben solltest.

Auf den zweiten Blick Weitere Infos zu Deiner Master-Bewerbung

Ich habe im Ausland studiert. Kann ich mich mit meinem Bachelor/Diplom-Abschluss auf einen Master an der Hochschule Esslingen bewerben?

Ja, Du musst Deinen ausländischen Abschluss jedoch anerkennen lassen und ggf. Deine Deutschkenntnisse nachweisen.

Ausländisches Zeugnis anerkennen lassen

Bitte beantrage die Anerkennung rechtzeitig, da diese Deinen Bewerbungsunterlagen an die Hochschule Esslingen beigefügt werden muss.

  • Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Bachelor/Diplom-Abschluss fragen bitte beim Studierendenservice / Bewerbung und Zulassung nach.
  • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Bachelor/Diplom-Abschluss müssen ihren Abschluss beim Studienkolleg Konstanz anerkennen lassen. Dort wird für Deinen ausländischen Bachelor- bzw. Diplomabschluss eine deutsche Note errechnet.

Zum Studienkolleg Konstanz (Bewerber aus dem Ausland)


Sprachkenntnisse/Deutschprüfung

Unsere Studiengänge werden hauptsächlich in deutscher Sprache unterrichtet. Aus diesem Grund müssen Ausländer mit ausländischen Zeugnissen spätestens bei der Einschreibung an der Hochschule Esslingen eine Deutschprüfung nachweisen. Wir akzeptieren folgende Nachweise:

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

In der Checkliste findest Du eine Auflistung aller Dokumente, die Du für die Bewerbung benötigst.

Checkliste Master-Studiengang

Zudem findest Du auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs (siehe Tabelle oben) Informationen zu Dokumenten und Nachweisen, die Du einreichen musst.

 

Kann ich mich zum Winter- und zum Sommersemester bewerben?

Nicht bei allen Masterstudiengängen kannst Du zu jedem Semester beginnen.

Eine Auflistung der Bewerbungsfristen und Studienstarts findest Du oben in der Übersichtstabelle der Masterstudiengänge.

Ich schließe mein Studium erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist ab. Kann ich mich dennoch bewerben?

Du kannst Dich mit einer Bescheinigung über Deine aktuelle vorläufige Gesamtnote des Bachelor/Diplom-Abschlusses bewerben.

Bei der Immatrikulation muss dann die Bescheinigung über den endgültigen Abschluss erbracht werden.

Obligatorische Beiträge

Verwaltungs- und Studierendenwerkbeiträge

In der Regel sind für die Studiengänge an der Hochschule Esslingen folgende Beiträge obligatorisch, die in jedem Semester rechtzeitig bezahlt werden müssen:

  • Studierendenwerksbeitrag
  • Studierendenschaftsbeitrag
  • Verwaltungskostenbeitrag

Details zu Höhe und Bezahlung erhältst Du zu gegebener Zeit im Campusmanagement-System HEonline der Hochschule Esslingen.


Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag

Schwerbehinderte Studierende, die für den Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften eingeschrieben sind, können anteilig vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden.

Wenn Du aufgrund Deiner Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird Dir auf Antrag der Beitragsanteil zur Finanzierung des SemesterTickets erstattet. Bitte bezahle bei der Einschreibung/Rückmeldung zunächst den vollen Studierendenwerksbeitrag und richte dann einen formlosen Antrag mit Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Studierendenwerk Ulm, James Franck-Ring 8, 89081 Ulm mit folgenden Angaben: Kopie des Schwerbehindertenausweises, Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszug als Nachweis für Zahlung des Semesterbeitrags, Angabe der Bankverbindung (für die Beitragserstattung)

Hinweis: Die anteilige Beitragsbefreiung gilt nur für schwerbehinderte Studierende des Studiengangs Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften, der in Kooperation mit der Hochschule Aalen im Ostalb Mobil-Verkehrsverbund stattfindet. Der VVS Stuttgart bietet diese Regelung nicht mehr an.

Studiengebühren

Keine Studiengebühren

In Baden-Württemberg werden für konsekutive Master-Studiengänge, die an einen Bachelor-Studiengang anschließen, in der Regel keine Studiengebühren erhoben.

Diese Regelung gilt

  • für deutsche Studierende
  • für Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen
  • für internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Zweitstudienbewerber

Für Studierende, die bereits ein konsekutives Masterstudium absolviert haben, beträgt die Gebühr 650 Euro pro Semester.


 Studiengebühren für weiterbildende Masterstudiengänge

Für weiterbildende Master-Studiengänge werden folgende Studiengebühren erhoben:

  • Studiengang International Industrial Management: 1.200,- Euro pro Semester

Die Informationen zu den Studiengebühren der berufsbegleitenden Master-Studiengängen, die die Hochschule Esslingen als Partner mit anderen Einrichtungen anbietet, sind auf der jeweiligen Studiengangseite veröffentlicht. Zur Übersicht der weiterbildenden Masterstudiengänge


Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland

Für Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, werden grundsätzlich Studiengebühren fällig. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500 Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllst Du diese und weist uns dies rechtzeitig vor der Immatrikulation durch entsprechende Unterlagen nach, bist Du gegebenfalls von der Gebührenpflicht ausgenommen, bzw. kannst von dieser befreit werden und musst die Studiengebühren nicht bezahlen.

Antragsformular zur Befreiung von Studiengebühren

Formular zur Befreiung von der Studiengebührenpflicht

Bitte reiche zur Prüfung der Befreiungsmöglichkeit das deutsche Formular und die entsprechenden Nachweise bereits mit Deinen Bewerbungsunterlagen ein. Diese müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.


Allgemeiner Hinweis zu Studiengebühren

Eine Befreiung von Gebühren während eines Urlaubssemesters, eines praktischen Pflicht-Studiensemesters und für Studierende mit Behinderung kann ggf. möglich sein. Weitere Befreiungen aufgrund verschiedener Voraussetzungen sind in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen erhältst Du beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

 

Kann ich nach Erhalt der Zulassung ein Parallelstudium an der Hochschule Esslingen aufnehmen?

Wenn Du bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert bist, ein zweiter nicht konsekutiver Studienabschluss aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist, kannst Du eine Einschreibung in ein Parallelstudium beantragen.

Bitte fülle hierzu den entsprechenden Antrag aus und lade ihn anschließend gemeinsam mit allen angegebenen Dokumenten zur Einschreibung hoch.

Formular Parallelstudium

 

Datenschutzhinweise

Die Datenschutzerklärung für Studienbewerber:innen, Studierende und Ehemalige klärt Dich über die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten durch die Hochschule Esslingen und die Dir nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Rechte gemäß Art. 13, 14 und 21 DS-GVO auf.

Datenschutzerklärung für Studienbewerber/innen, Studierende und Ehemalige

Zulassung und Auswahlverfahren

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