So schreiben Sie sich ein
Zulassungsbescheid erhalten?
Sie haben nach Ende der Bewerbungsfrist ein Angebot der Hochschule Esslingen angenommen und den Zulassungsbescheid erhalten.
Bitte bewahren Sie diesen gut auf - er enthält wichtige Informationen.
Einschreibung
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Hochschule Esslingen entscheiden.
Der nächste Schritt ist die Einschreibung - so geht's:
1. Antrag ausfüllen
Antrag auf Einschreibung ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen.
Sollten Sie weitere Seiten für die Vorstudienzeiten an anderen Hochschulen/Universitäten benötigen, nutzen Sie bitte das Beiblatt.
2. Unterlagen zusenden
Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Einschreibefrist (siehe Zulassungsbescheid) zu.
In jedem Fall benötigen wir
- Antrag auf Einschreibung
Möglicherweise benötigen wir weitere Dokumente (siehe auch Zulassungsbescheid) - wie zum Beispiel:
- Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum (wenn in Ihrem Studiengang erforderlich)
- Exmatrikulationsbescheinigungen (wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben)
Musterbeispiel eine Exmatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der Aufenthaltsberechtigung (nur für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU mit ausländischer Hochschulreife)
- Nur bei Master-Studiengängen: Bescheinigung über fehlende Abschlussdokumente.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post zu:
Adresse:
Hochschule Esslingen
- Zulassungsamt -
Kanalstr. 33
73728 Esslingen
3. Obligatorische Gebühren überweisen
Vergessen Sie nicht, die obligatorischen Gebühren (u.a. Studierendenwerksbeitrag, Verwaltungsgebühr) zu überweisen. Die Gebühren bezahlen Sie gesamt an die auf dem Zulassungsbescheid angegebene Kontoverbindung. Dort steht auch die Höhe des Betrags, den Sie bis zur Einschreibefrist überweisen müssen.
4. Begrüssungsschreiben mit weiteren Informationen
Geschafft. Wenn uns alle Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen, erhalten Sie in einigen Wochen ein Informationsschreiben per Post.
Es enthält weitere Hinweise zu Ihren Zugangsdaten, Studienbescheinigungen und weiteren wichtigen Dokumenten.
Sie möchten sich schon ein wenig über Ihre Hochschule informieren?
Studierendenausweis & Immatrikulationsbescheinigung
Immatrikulationsbescheinigung
IMMATRIKULATIONSBESCHEINIGUNG NACH § 9 BAFÖG
Sie erhalten mit ihrer Studienbescheinigung eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAFÖG.
Die Bescheinigung ersetzt das Formblatt 2 für Ihren BAföG-Antrag.Sie ist von BAföG-Empfängerinnen/-Empfängern dem Studierendenwerk Stuttgart, Amt für Ausbildungsförderung, Holzgartenstr. 11, 70174 Stuttgart, zuzuleiten. Eine manuelle Bestätigung des Formulars (Formblatt 2) erfolgt von uns nicht.
Ermäßigung für Bus & Bahn
FAHRPREISERMÄSSIGUNG BEI DER DEUTSCHEN BAHN UND DEN SONSTIGEN VERKEHRSBETRIEBEN
Innerhalb des VVS-Gebiets fahren Sie von Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags jeweils ganztags kostenfrei. Für alle anderen Fahrten benötigen Sie ein Studiticket.
Die Bescheinigung für Fahrpreisermäßigung für Verkehrsbetriebe außerhalb des VVS-Gebiets ist jeweils auf dem im Antrag vorgesehenen Bestätigungsfeld anzubringen. Anträge auf Fahrpreisermäßigung werden von der Hochschule nicht gesondert bestätigt.
FAQ und detaillierte Informationen
Einschreibefrist
Was ist die Einschreibefrist?
Bitte beachten Sie bei der Einschreibung unbedingt die Einschreibefrist. Wie lange Sie Zeit haben, sich einzuschreiben, steht auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Bis zu diesem Datum muss der Antrag auf Einschreibung mit allen im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen an der Hochschule und die zu bezahlenden Gebühren auf dem Konto der Landesoberkasse eingegangen sein.
Wenn Sie einzelne Unterlagen nicht bis zum Ende der Einschreibefrist einreichen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studierendensekretariat auf.
Die Einschreibefrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. wenn Sie diese Frist versäumen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich einzuschreiben und der Studienplatz wird anderweitig vergeben.
Obligatorische Beiträge
Obligatorische Beiträge
Den Verwaltungsbeitrag und die Beiträge zum Studierendenwerk sowie den Studierendenschaftsbeitrag müssen Sie bis zur Rückmeldefrist überweisen.
Auf Ihrem Zulassungsbescheid steht, wie hoch die Gebühren für Ihren Studiengang sind.
Bitte rechtzeitig bezahlen
Bitte überweisen Sie den Betrag rechtzeitig an die im Zulassungsbescheid angegebene Bankverbindung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den im Zulassungsbescheid benannten Verwendungszweck vollständig und korrekt angeben, da sonst Ihre Zahlung bei der Landesoberkasse unserer Hochschule nicht zugeordnet werden kann (an der Landesoberkasse gehen Zahlungen für alle Hochschulen in Baden-Württemberg ein). Hier ist vor allem der komplette Verwendungszweck unter Angabe der Bewerbernummer von Wichtigkeit, die Sie ebenfalls auf dem Zulassungsbescheid finden.
Ihre Einschreibung erfolgt nur dann, wenn Ihre Zahlung bis zum Ende der Einschreibefrist bei der Landesoberkasse eingegangen ist. Nehmen Sie die Überweisung deshalb rechtzeitig vor.
Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag
WER KANN VOM STUDIERENDENWERKSBEITRAG BEFREIT WERDEN?
Schwerbehinderte Studierende können anteilig vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird Ihnen auf Antrag der Beitragsanteil zur Finanzierung des StudiTickets erstattet. Bitte bezahlen Sie bei der Einschreibung/Rückmeldung zunächst den vollen Studierendenwerksbeitrag und richten Sie dann einen formlosen Antrag mit Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Studierendenwerk Stuttgart, Rosenbergstr. 18, 70174 Stuttgart.
Vorpraktikum
Nachweis zum Vorpraktikum
Mit Ausnahme der Ingenieurpädagogik Studiengänge sind die Vorpraktika, bedingt durch die Corona Satzung für das Wintersemester ausgesetzt.
Studiengang | Zeitpunkt |
---|---|
| Das Vorpraktikum (8 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein. |
| Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein. |
| Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein. |
| Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein. |
Details erhalten Sie in den Richtlinien zum Vorpraktikum.
Exmatrikulationsbescheinigung
BEREITS AN EINER ANDEREN HOCHSCHULE EINGESCHRIEBEN?
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule einen Studienplatz angenommen haben, müssen Sie diesen stornieren, bzw. sich dort exmatrikulieren, da Sie nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sein dürfen.
Passfoto für den Studierendenausweis
Wichtige Hinweise zum Hochladen des Passfotos
Ohne Passfoto können wir Ihnen keinen Studierendenausweis ausstellen. Nach Ihrer Einschreibung erhalten Sie ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Hochschulnetz. In diesem Schreiben finden Sie Informationen, was Sie beim Hochladen Ihres Passfotos beachten müssen.