Stornierung der Einschreibung Wenn Du den Studienplatz (noch) nicht annehmen möchtest

Du kannst Deine Einschreibung bis zum Tag vor der Einführungsveranstaltung stornieren. Du erhältst dann alle bezahlten Gebühren rückerstattet.

Bitte sende uns diese Anträge zusammen mit Deinem Studierendenausweis zurück:
Stornierung des Studienplatzes
Antrag auf Rückerstattung der Gebühren

Hinweis: Wenn Du Deine Einschreibung ab dem Tag der Einführungsveranstaltung rückgängig machen möchtest, musst Du Dich exmatrikulieren lassen, da die Stornierung nicht mehr möglich ist.

Solltest Du Dein Zulassungsangebot bereits angenommen haben, aber noch nicht endgültig eingeschrieben sein, dann genügt für die Stornierung eine formlose Mitteilung per E-Mail an den Studierendenservice, dass Du die Studienplatzannahme stornieren möchtest.

Kein Interesse am Studienplatz mehr

Wenn Du die Zulassung nicht annehmen möchtest, weil Du Dich schon an einer anderen Hochschule immatrikuliert hast, teile uns dies bitte über HEonline mit. Im Portal klickst Du dafür auf „Studienplatzangebot ablehnen“. Wenn Du uns keine Rückmeldung zum Zulassungsangebot gibst, wird der Studienplatz anderweitig vergeben, sobald die Einschreibefrist verstrichen ist.


Nichtannahme wegen Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr etc. (Vorwegauswahl)

Solltest Du wegen

  • derzeitiger oder künftiger Ableistung eines Dienstes (Wehr-/Zivildienst),
  • einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in,
  • eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder
  • der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der Angehörigen

den Studienplatz nicht annehmen können, darfst Du Dich nicht einschreiben. Eine Absage des Studienplatzes Deinerseits ist nicht erforderlich.

Nach Ende Deiner Dienstzeit beziehungsweise Tätigkeit kannst Du Dich einfach neu bewerben. Bitte bewahre daher den Zulassungsbescheid für eine spätere Wiederbewerbung sorgfältig auf. Nach Dienstende hast Du Anspruch auf ein sehr gutes Auswahlkriterium: die VorwegauswahlBitte führe Deine Wiederbewerbung rechtzeitig durch. 

Deinem Wiederbewerbungsantrag füge bitte bei:

  • eine Kopie des Zulassungsbescheides, sowie
  • eine Kopie der Wehr-/Zivildienstbescheinigung (Beginn/Ende) oder eine Bescheinigung über die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder einen Nachweis über die Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen nach § 14 Abs. 1 Ziff. 4 der Hochschulvergabeverordnung für Baden-Württemberg (HVVO).

Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss das Dienstende zu einem Wintersemester auf 31. August, zu einem Sommersemester auf 28./29. Februar bestätigt sein.

Beachte bitte, dass wir nur Hauptanträge von Bewerberinnen und Bewerbern bei der Vorwegauswahl von Studienplätzen berücksichtigen können, die bereits während dem obigen Dienst eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten hatten und das Studium nicht aufnehmen konnten. Die Vorwegauswahl ist bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Dienstende möglich.


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