Bewerben mit
ausländischem Schulabschluss
Bewerbung für das Wintersemester 2023/24
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung für das Wintersemester 2023/2024.
Die Bewerbungsphase beginnt am 2. Mai 2023.
Bereits startklar für das Studium?

Ihr Zeugnis wurde bereits anerkannt und Sie haben bereits die entsprechenden Unterlagen und Qualifikationen vorliegen? Wunderbar, dann sind Sie startklar für Ihre Bewerbung.
Ausländisches Zeugnis anerkennen lassen
Bitte beantragen Sie die Anerkennung rechtzeitig, da diese Ihren Bewerbungsunterlagen an die Hochschule Esslingen beigefügt werden muss.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Zeugnis müssen dies mit Angabe der Durchschnittsnote beim Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.
Zum Regierungspräsidium Stuttgart
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Zeugnis müssen ihren Abschluss beim Studienkolleg Konstanz anerkennen lassen. Dort wird geprüft, ob die ausländischen Nachweise mit einem deutschen Hochschulzugang vergleichbar sind und es wird eine deutsche Note errechnet.
Zum Studienkolleg Konstanz (Bewerber aus dem Ausland)
Sprachkenntnisse/Deutschprüfung
Unsere Studiengänge werden hauptsächlich in deutscher Sprache unterrichtet. Aus diesem Grund müssen Ausländer mit ausländischen Zeugnissen spätestens bei der Einschreibung an der Hochschule Esslingen eine Deutschprüfung nachweisen. Wir akzeptieren folgende Nachweise:
- DSH-Prüfung mit Niveaustufe 2 oder 3
- TestDaf-Prüfung (Die Prüfung gilt mit einem Durchschnitt von 4,0 als bestanden)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Sprachprüfung telc C1 Hochschule
Studiengebühren
Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland
Für Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, werden grundsätzlich Studiengebühren fällig. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500 Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllen Sie diese und weisen uns dies rechtzeitig vor der Immatrikulation durch entsprechende Unterlagen nach, müssen Sie die Studiengebühr für internationale Studierende nicht bezahlen.
Antragsformular zur Befreiung von Studiengebühren
Formular zur Befreiung von der Studiengebührenplicht (Deutsch und Englisch)
Bitte reichen Sie zur Prüfung der Befreiungsmöglichkeit das Formular und die entsprechenden Nachweise bereits mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Diese müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Hinweis: Eine Befreiung während eines Urlaubssemesters, eines praktischen Pflicht-Studiensemesters und für Studierende mit Behinderung kann ggf. möglich sein. Weitere Befreiungen aufgrund verschiedener Voraussetzungen sind in Ausnahmefällen für internationale Studierende möglich. Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Zulassungs- und Auswahlverfahren
Die Zulassungs- und Auswahlverfahren der Hochschule Esslingen sind in den folgenden Satzungen geregelt:
- Auswahlkriterien_BTB_nichtamtliche_Lesefassung_2021-01-27.pdf
- Auswahlkriterien_Bachelor_Soziales_nichtamtliche_Lesefassung_2022-02-14.pdf
- Auswahlkriterien_WNB_Fassung_2021-04-27.pdf
- Auswahlsatzung_höhere_Semester_Bachelor_Master_Fassung_2020-07-07.pdf
- Auswahlsatzung_nichtamtliche_Lesefassung_2023-01-26.pdf
- Zulassungs-und Immatrikulationsordnung_nichtamtliche_Lesefassung_2023-01-26.pdf
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Bewerbung und Einschreibung