Studiensemester an Partnerhochschulen
Austauschmöglichkeiten auf der ganzen Welt

Aktuelle Meldung
Das Bewerbungsverfahren für Auslandssemester findet regulär statt und Bewerbungen für das Hochschuljahr 2022/23 sind möglich. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Studierendenaustausch im kommenden Hochschuljahr durch die Pandemie beeinträchtigt wird.
Vorteile eines Auslandssemesters an einer Partnerhochschule
- Sie zahlen keine Studiengebühren.
- An allen Partnerhochschulen außer in Argentinien werden Kurse auf Englisch angeboten.
- Die Bewerbung wird über das International Office abgewickelt.
Die Austauschmöglichkeiten für Ihren Studiengang finden Sie in der Online-Datenbank der HE-Partnerhochschulen (Link siehe unten).
Wählen Sie in der Eingabemaske "Studiensemester an Partnerhochschulen" oder "Double Degree" und Ihren Studiengang.
Online-Datenbank der HE-Partnerhochschulen
Wichtiger Hinweis: Es werden für Ihren Studiengang nicht nur Partnerhochschulen mit passgenauen Kursen angezeigt, sondern alle Hochschulen, mit denen ein Vertrag für Ihre Fakultät besteht. Falls Sie bestimmte Vorlesungen speziell für Ihren Studiengang belegen möchten, informieren Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung auf der Website Ihrer Wunschhochschule über die Kursangebote.
Finanzierung
Finanzierung
Stipendien über die Hochschule Esslingen
Die attraktivsten Fördermöglichkeiten für ein Auslandssemester gibt es direkt an der Hochschule Esslingen. Die Mittel werden von der Europäischen Union, der Baden-Württemberg Stiftung (Baden-Württemberg STIPENDIUM), vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (PROMOS) und der Hochschule Esslingen selbst (Auslandszuschuss) zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt direkt durch das International Office. Die Zusagequote für ein Stipendium ist an der Hochschule Esslingen sehr hoch.
Ihre Vorteile: kurze Bewerbungsfristen, einfache Bewerbung, gute Chancen auf eine Zusage!
Im Intranetportal finden Sie detaillierte Informationen.
Voraussetzungen und Fristen sowie zur Bewerbung.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule erfolgt ausschließlich online. Sie können bis zu drei Wunschhochschulen angeben. Bitte stimmen Sie die Wahl Ihrer Wunschhochschulen unbedingt mit dem International Office (per Mail oder in der WebEx-Sprechstunde) ab, bevor Sie Ihre Bewerbung starten. Ihre Stipendienbewerbung reichen Sie zusammen mit der Bewerbung um den Studienplatz ein. Eine nachträgliche Bewerbung um ein Stipendium ist nicht möglich.
Alle Informationen zu den Fristen und zum Bewerbungsprozess sowie den Link zur Online Bewerbung finden Sie im Intranetportal.
Kurswahl und Anerkennung
Kurswahl und Anerkennung
Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (sowohl Äquivalenzfächer als auch Zusatzfächer) muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts mit der Fakultät vereinbart und nach dem Auslandsaufenthalt dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Hierfür müssen entsprechende Formulare verwendet werden.
Im Intranetportal finden Sie weitere Informationen.
Rückmeldung und Beurlaubung
Rückmeldung und Beurlaubung
Sie müssen sich auch für das Auslandssemester und das Semester danach form- und fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Die Frist zur Rückmeldung wird von der Hochschule festgesetzt und im jeweils vorhergehenden Semester hochschulöffentlich bekanntgemacht.
Für das Auslandssemester können Studierende sich beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung ist für das nachfolgende Semester spätestens innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen. Beurlaubungen für zurückliegende Semester sind ausgeschlossen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen.
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen an der HE zu besuchen und Studien- und Prüfungsleistungen abzulegen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausland und die Anerkennung selbiger sind davon nicht betroffen.
Verschiebung und Rücktritt
Verschiebung und Rücktritt
Verschiebung des Auslandssemesters innerhalb eines Hochschuljahres
Das Auslandssemester kann innerhalb eines Hochschuljahres verschoben werden, so lange es die Fristen der Partnerhochschulen zulassen.
Verschiebung des Auslandssemesters in ein neues Hochschuljahr
Die Verschiebung des Auslandssemesters in ein neues Hochschuljahr ist leider nicht möglich. Es ist eine neue Bewerbung erforderlich.
Wechsel der Partnerhochschule
Ein Wechsel der Partnerhochschule ist problemlos möglich, wenn noch Austauschplätze verfügbar sind und die Fristen der Partnerhochschulen dies zulassen.
Rücktritt vom Auslandssemester
Es ist jederzeit möglich, vom Austauschplatz zurückzutreten, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Wichtige private Gründe können zum Beispiel Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Schwangerschaft sein. Leider besteht bei einem privaten Rücktrittsgrund keine Möglichkeit, bereits getätigte finanzielle Ausgaben zu erstatten.
Einschränkungen durch die Pandemie zählen zu den wichtigen Rücktrittsgründen. In diesem Fall können bereits getätigte finanzielle Ausgaben in einigen Fällen (zum Beispiel durch Erasmus+) erstattet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Koordinatorin, um die Erstattungsmöglichkeiten zu erfragen.
Ersatzleistungen (TBB)
Mögliche Ersatzleistungen für Studierende des Studiengangs TBB