Einmal pro Jahr ist die Teilnahme an der Brandschutzunterweisung nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend.
Brandschutzunterweisung für Beschäftigte und Lehrende
09:00-10:00 Uhr
Ort: Online-Veranstaltung
Veranstalter: Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
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