Moderne Technik und Umweltschutz: Dafür braucht es Ingenieurinnen und Ingenieure

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Sollen Umweltschutz und moderne Technik gelingen, sind Ingenieurinnen und Ingenieure gefordert. Menschen und Natur sind auf effiziente und zugleich umweltschonende Techniken angewiesen - dafür schafft der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen. Ein wichtiges Instrument dabei ist das Immissionsschutzrecht.

Damit dieses Recht - gerade auch beim Studium - kein „Buch mit sieben Siegeln“ bleibt, war am 7. Dezember 2022 beim Kolloquium der Fakultät Angewandte Naturwissenschaften, Energie- und Gebäudetechnik der Hochschule Esslingen Dr. Hans-Joachim Keller, Geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens ProVis GmbH, als Vortragender eingeladen. Er berichtete zum Thema „Genehmigungsverfahren und Anlagenüberwachung - Frühzeitige Planungsbegleitung zwingend“. Mit über 90 Zuhörern war das von Prof. Dr.-Ing. Werner Braun im Online Modus geleitete Kolloquium wieder sehr gut besucht.

Der Vortragende konnte dabei als studierter Verfahrensingenieur auf 35 Jahre Erfahrung im Umweltschutzbereich zurückgreifen. Zunächst erläuterte Dr. Keller, dass all jene Anlagen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig seien, die in besonderem Maße geeignet seien, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen; dies betreffe auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen. In besonderer Weise umweltrelevant seien dabei Anlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie unterliegen würden.

Vielfach werde bei Neuplanungen oder Änderungsplanungen zum einen die Dauer eines Genehmigungsverfahrens übersehen und zum anderen die rechtlichen Vorgaben. Deshalb sei es wichtig, die dabei berührten Rechtsvorschriften sowie die grundsätzlichen Anforderungen, die an den Anlagenbetreiber gestellt würden, genau zu kennen und zu beachten. Die Erfüllung dieser Anforderungen werde, sobald die Anlage in Betrieb sei, behördlich überwacht.

Es sei erforderlich, dass sich die betroffenen Ingenieure die entsprechenden Rechtsbegriffe zu eigen machten, die in den Gesetzen, Verordnungen, Technischen Anleitungen, Regeln und Richtlinien enthalten seien; sich gründlich mit den jeweiligen Rechtsvorschriften zu befassen sei unabdingbar. Es gehe um den rechtssicheren Umgang mit den jeweiligen Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Ausnahmen, Übergangsvorschriften und Rechtsfolgen.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) seien insbesondere dessen Zweck und Geltungsbereich sowie Begriffsbestimmungen und Fragen der Genehmigung allgemein formuliert...

Weitere Informationen

Artikel-PDF zum Kolloquium der Fakultät Angewandte Naturwissenschaften, Energie- und Gebäudetechnik

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