Bauleitplanung Inklusiv?

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. iur. Alexander Schmid, Prof. Dr. rer. pol. Arnold Pracht

Wissenschaftliche Mitarbeiterin:
Lara Kollmannsberger

Studentische Mitarbeiterinnen:
Anna Schreiner
Lisa Grünwald

Ehemalige Projektmitarbeiterin:
Selina Müller
 

Laufzeit: Januar- Dezember 2023

Projektbeschreibung:

Seit 2009 hat sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechts-konvention zur Umsetzung dieser verpflichtet. Dies umfasst die Berücksichtigung und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, unter anderem auch bei allen Planungsprozessen in Kommunen. Ein zentraler Bereich ist dabei die Stadtplanung und insbesondere die kommunale Bauleitplanung, bei der durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die Art der Bebauung in einem Prozess festgelegt werden. Dafür ist insbesondere das Baugesetzbuch als rechtliche Grundlage von Bedeutung.

Aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich die Pflicht ableiten, die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Auslegung des gesamten deutschen Rechts zu berücksichtigen.

Ziel des Forschungsprojekts ist es zu untersuchen, wie dies in der Praxis umgesetzt wird. Insbesondere wird dabei der Frage nachgegangen, inwiefern die Sozialplanung und Sozialraumplanung mit der kommunalen Bauleitplanung verknüpft wird und wie Menschen mit Behinderung am Prozess der Bauleitplanverfahren beteiligt werden. Dazu werden insbesondere Kommunen befragt, die bereits Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben, um zu herauszufinden inwiefern deren Ansätze auch auf andere Kommunen übertragbar sind.


Fachtag Bauleitplanung Inklusiv?

Zusammenwirken von Bauleitplanung, Sozialplanung und Partizipation von Menschen mit Behinderung

In welchem räumlichen Kontext findet das Leben von Menschen mit Behinderung statt? Welchen Einfluss haben Menschen mit Behinderung auf Planung und Gestaltung dieses räumlichen Kontextes? Aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich die Pflicht ableiten, die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Auslegung des gesamten deutschen Rechts zu berücksichtigen. Wie geht jedoch die Praxis mit diesen Vorgaben um? Welche Sichtweise haben die unterschiedlichen Fachdisziplinen auf diese Fragen? Nach den Fachvorträgen im ersten Teil wird im zweiten Teil die Gelegenheit zum Austausch in Arbeitsgruppen gegeben.

Dieser Fachtag richtet sich an:
Mitarbeitende und Engagierte aus den Bereichen: Stadtplanung (auch aus dem Bereich der Baurechtämter) und Sozialplanung, Menschen mit Behinderung, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Träger:innen aus dem Bereich der Behindertenhilfe, Ehrenamtliche, Lehrende und Studierende der beteiligten Hochschulen


Programm:
12.01.2024 (14:00-18:00 Uhr)

Programm als PDF

  • 13.45 Uhr: Ankommen in der Aula Flandernstraße
  • 14.00 Uhr: Grußwort Andrea Lindlohr MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg
  • 14.10 Uhr Begrüßung (Prof. Dr. rer. pol. Arnold Pracht)
  • 14.20 Uhr: Bauleitplanung und Inklusion (Prof. Dr. iur. Alexander Schmid / Prof. Dr. rer. pol. Arnold Pracht)
  • 14.40 Uhr: Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren - auch eine Stärkung der Inklusion? (Prof. Dr.-Ing. Robin Ganser und Prof. Dr. iur. Alexander Kukk der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen)
  • 15.00 Uhr: Beteiligungsrechtliche Möglichkeiten der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Inklusion (Dr. iur. Marc Zeccola der Universität Stuttgart)
  • 15.20 Uhr: Spannungsfeld Barrierefreiheit: zwischen Theorie und Praxis (Mohamed Zakzak, Inklusionbeauftragter der Stadt Pforzheim)
  • 15.40 Uhr: Diskussion der Fachvorträge
  • 16.00 Uhr: Pause
  • 16.20 Uhr: Arbeitsgruppen

    -Arbeitsgruppe 1: Möglichkeiten von Partizipation von Menschen mit Behinderung im Kontext planen und bauen

          Moderation und Input: Elvira Martin, Tübingen. Unter Mitwirkung von 1A Zugang

         -Arbeitsgruppe 2: Rechtliche Verzahnung von UN-BRK, Bauleitplanung und Sozialplanung

          Moderation: Prof. Dr. iur. Alexander Schmid
          Input: Jennifer Langer, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Stadt Stuttgart

         -Arbeitsgruppe 3: Organisatorische Verzahnung von Bauleitplanung, Sozialplanung und der Funktion der:des
          Beauftragten für Menschen mit Behinderung

          Moderation: Prof. Dr. rer. pol. Arnold Pracht
          Input: Ursula Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung/ Helga Dieringer, Abteilungsleitung Städtebauliche Planung, Stadt Mannheim
     

  • 17.10 Uhr: Kurzbericht über Ergebnisse der Arbeitsgruppen und abschließende Diskussion, auch zu den
    Vorträgen aus Teil 1
  • 18.00 Uhr: Ende des Fachtages
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