Bewerben mit
ausländischem Schulabschluss

Bereits startklar für das Studium?

Dein Zeugnis wurde bereits anerkannt und Du hast bereits die entsprechenden Unterlagen und Qualifikationen vorliegen? Wunderbar, dann bist Du startklar für Deine Bewerbung.

Bewerben für einen Bachelor-Studiengang

Ausländisches Zeugnis anerkennen lassen

Bitte beantrage die Anerkennung rechtzeitig, da diese Deinen Bewerbungsunterlagen an die Hochschule Esslingen beigefügt werden muss.


Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Zeugnis müssen dies mit Angabe der Durchschnittsnote beim Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.

Zum Regierungspräsidium Stuttgart


Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Zeugnis müssen ihren Abschluss beim Studienkolleg Konstanz anerkennen lassen. Dort wird geprüft, ob die ausländischen Nachweise mit einem deutschen Hochschulzugang vergleichbar sind und es wird eine deutsche Note errechnet.

Zum Studienkolleg Konstanz (Bewerber aus dem Ausland)


Sprachkenntnisse/Deutschprüfung

Unsere Studiengänge werden hauptsächlich in deutscher Sprache unterrichtet. Aus diesem Grund müssen Ausländer mit ausländischen Zeugnissen spätestens bei der Einschreibung an der Hochschule Esslingen eine Deutschprüfung nachweisen. Wir akzeptieren folgende Nachweise:

Deutsch-Sprachkurs für internationale Regelstudierende

Sie haben bereits fortgeschrittene Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 erworben und möchten Ihre Sprachkenntnisse vertiefen? Für internationale Regelstudierende bietet das Sprachenzentrum den Kurs "Deutsch als Fremdsprache: Mittelstufe C1.1 " an.

Zum Sprachkurs

Studiengebühren

Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland

Für Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, werden grundsätzlich Studiengebühren fällig. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500 Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllst Du diese und weist uns dies rechtzeitig vor der Immatrikulation durch entsprechende Unterlagen nach, musst Du die Studiengebühr für internationale Studierende nicht bezahlen.

Antragsformular zur Befreiung von Studiengebühren

Formular zur Befreiung von der Studiengebührenplicht (Deutsch und Englisch)

Bitte reiche zur Prüfung der Befreiungsmöglichkeit das Formular und die entsprechenden Nachweise bereits mit Deinen Bewerbungsunterlagen ein. Diese müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Hinweis: Eine Befreiung während eines Urlaubssemesters, eines praktischen Pflicht-Studiensemesters und für Studierende mit Behinderung kann ggf. möglich sein. Weitere Befreiungen aufgrund verschiedener Voraussetzungen sind in Ausnahmefällen für internationale Studierende möglich. Weitere Informationen findest Du beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Zulassungs- und Auswahlverfahren

Die Zulassungs- und Auswahlverfahren der Hochschule Esslingen sind in den folgenden Satzungen geregelt:

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