Wer ist das Volk? – Warum die Einführung von Referenden helfen kann, Pegida und AfD kleinzuhalten

Seit den Pegida-Demonstrationen kommt Sachsen nicht aus den Schlagzeilen. Die Bild-Zeitung hat getitelt: „Warum ist Sachsen so braun?“ und die Frankfurter Rundschau berichtete kürzlich, Sachsen bliebe „der Sehnsuchtsort der Rechten“. Der rechte Rand nimmt für sich in Anspruch, das Volk zu vertreten, und vereinnahmt dafür – in unhistorischer Weise – das Motto der Friedlichen Revolution von 1989, wenn es durch die Straßen schallt: „Wir sind das Volk!“

 

Bei dieser Ausgangslage mag es auf den ersten Blick verwundern, dass der sächsische Ministerpräsident Kretschmer vor der Landtagswahl 2019 in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung DIE ZEIT unter dem Titel „Dem Volk das letzte Wort!“ die Einführung eines „Volkseinwands“ vorgeschlagen hatte. Seine Idee: Binnen einer festgelegten Frist soll durch Sammlung von Unterschriften eine Volksabstimmung über ein vom Landtag beschlossenes Gesetz erzwungen werden können. Zur Begründung führte Kretschmer an, dass den Bürgerinnen und Bürgern die „Lust an unserer Demokratie (…) nicht vergangen“ sei, im Gegenteil: Die Menschen wollten „wirklich mitgestalten“ und „mitentscheiden, nicht nur über Personen und Parteiprogramme, sondern auch über ganz konkrete Themen und Gesetze.“

 

Nach der Landtagswahl hat der Volkseinwand Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD gefunden. Der Bundessprecher von „Mehr Demokratie e.V.“, Ralf-Uwe Beck, erklärte daraufhin: „Sachsen kann Verfassungsgeschichte schreiben“. Das ist keine Übertreibung. Denn tatsächlich würde es sich bei Einführung des Volkseinwands um eine wesentliche Erweiterung der Instrumente direkter Demokratie handeln. Eine solche Regelung, die z.B. in der Schweiz oft zur Anwendung kommt, kennen bisher weder der Bund noch die Bundesländer. Doch wäre der Volkseinwand nicht eine Steilvorlage für AfD & Co.? Oder kann der Volkseinwand andersherum einen Beitrag leisten, Populisten in die Schranken zu weisen?

 

Diese Fragen wird Rechtsanwalt und Direktor des DISUD Dr. Peter Neumann im Rahmen eines Vortrags am 21.6.2021 um 18.00 Uhr beantworten. Eingeladen sind Angehörige der Hochschule Esslingen, aber auch interessierte Bürger*innen, Presse und Politik. Der Eintritt ist frei. Der Vortrag findet vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in digitaler Form statt.

 

Die Teilnahme ist möglich unter diesem Link.

 

Die Hochschule Esslingen ist stolz darauf, mit Dr. Neumann einen über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus renommierten Experten gewonnen zu haben. Neumann, Jahrgang 1963, hat zwischen 1997 und 2002 den Landesverband von „Mehr Demokratie e.V.“ in Nordrhein-Westfalen aufgebaut. Während dieser Zeit hat er maßgeblich den Prozess zur Reform der Landesverfassung begleitet. Seit 2004 ist Neumann Direktor des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD an der TUD), mit dem die Hochschule Esslingen bereits mehrfach kooperiert hat (z.B. bei der Herausgabe des Sammelbands „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Stuttgart“). 2006 wurde er an der Universität zu Köln mit der Bestnote (summa cum laude) zum Thema „Sachunmittelbare Demokratie im Bundes- und Landesverfassungsrecht promoviert“ – einem Grundlagenwerk, das bereits einige Jahre später zum Klassiker avancierte. Zugleich ist er Lehrbeauftragter an der TU Dresden und an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung. Von den Landtagen wird er seit 2000 regelmäßig als Sachverständiger zu Fragen des Verfassungs- und Kommunalverfassungsrechts angefragt (u.a. Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen). Den Blick über den Tellerrand der Bundesrepublik hat er sich durch die von ihm geleiteten Tagungen „Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext“ sowie durch zahlreiche Studienaufenthalte im Ausland gewahrt. Neben dem DISUD an der TUD ist Neumann Direktor des Dresdner Osteuropa Instituts. 2011 wurde er zum Honorarkonsul der Republik Kroatien ernannt. Im selben Jahr wurde ihm zur Anerkennung besonderer Verdienste um die Europäische Einigung die Europamedaille des Europäischen Parlaments verliehen.

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