In welchem räumlichen Kontext findet das Leben von Menschen mit Behinderung statt? Welchen Einfluss haben Menschen mit Behinderung auf Planung und Gestaltung dieses räumlichen Kontextes? Aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich die Pflicht ableiten, die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Auslegung des gesamten deutschen Rechts zu berücksichtigen. Wie geht jedoch die Praxis mit diesen Vorgaben um? Welche Sichtweise haben die unterschiedlichen Fachdisziplinen auf diese Fragen? Nach den Fachvorträgen im ersten Teil wird im zweiten Teil die Gelegenheit zum Austausch in Arbeitsgruppen gegeben.
Dieser Fachtag richtet sich an:
Mitarbeitende und Engagierte aus den Bereichen: Stadtplanung (auch aus dem Bereich der Baurechtämter) und Sozialplanung, Menschen mit Behinderung, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Träger:innen aus dem Bereich der Behindertenhilfe, Ehrenamtliche, Lehrende und Studierende der beteiligten Hochschulen
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