Studiensemester an Partnerhochschulen
Austauschmöglichkeiten auf der ganzen Welt

Aktuelle Meldung
Das Bewerbungsverfahren für Auslandssemester findet regulär statt und Bewerbungen für das Hochschuljahr 2021/22 sind möglich. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Studierendenaustausch im kommenden Hochschuljahr durch die Pandemie beeinträchtigt wird. Mögliche Auswirkungen könnten zum Beispiel Reisewarnungen, Absage von Präsenzveranstaltungen und Verschiebung der Semesterzeiten sein.
Regelungen zur Verschiebung des Auslandssemesters und Wechsel der Partnerhochschule (alle) und Ersatzleistungen (TBB)
- Das Auslandssemester kann innerhalb eines Hochschuljahres verschoben werden, so lange es die Fristen der Partnerhochschulen zulassen.
- Ein Wechsel der Partnerhochschule ist problemlos möglich, wenn noch Austauschplätze verfügbar sind und die Fristen der Partnerhochschulen dies zulassen.
- Die Verschiebung des Auslandssemesters in ein neues Hochschuljahr ist leider nicht möglich. Es ist eine neue Bewerbung erforderlich.
- Mögliche Ersatzleistungen für Studierende des Studiengangs TBB
Vorteile eines Auslandssemesters an einer Partnerhochschule
- Sie zahlen keine Studiengebühren.
- An allen Partnerhochschulen außer in Argentinien werden Kurse auf Englisch angeboten.
- Die Bewerbung wird über das International Office abgewickelt.
Die Austauschmöglichkeiten für Ihren Studiengang finden Sie in der Online-Datenbank der HE-Partnerhochschulen (Link siehe unten).
Wählen Sie in der Eingabemaske "Studiensemester an Partnerhochschulen" oder "Double Degree" und Ihren Studiengang. Wichtiger Hinweis: Es werden für Ihren Studiengang nicht nur Partnerhochschulen mit passgenauen Kursen angezeigt, sondern alle Hochschulen, mit denen ein Vertrag für Ihre Fakultät besteht. Falls Sie bestimmte Vorlesungen speziell für Ihren Studiengang belegen möchten, informieren Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung auf der Website der Wunschhochschule über die Lehrangebote.
Online-Datenbank der HE-Partnerhochschulen
Vorbereitung
Vorbereitung
Da es (vor allem bei Stipendiengebern) externe Bewerbungsfristen gibt, die ca. 1 - 1,5 Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthaltes enden, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen und Vorbereitungen beginnen. Sie können sich aber auch relativ kurzfristig um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule bewerben. Wir nehmen bis zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfristen der Partnerhochschulen Bewerbungen an.
Wahl der Hochschule
In unserer Partnerhochschul-Datenbank finden Sie unter "Mehr Informationen" alles Wissenswerte über Ihre Wunschhochschulen:
- Platzverfügbarkeit
- Semesterzeiten
- Kursangebot
- Bewerbungsfristen
Information und Vorbereitung
- Websites der Partnerhochschulen
- Erfahrungsberichte finden Sie ebenfalls in unserer Online-Datenbank unter dem Reiter "Erfahrungsberichte"
- International Friends Programm
- Infoveranstaltungen
- Auslandsbeauftragte der Fakultäten
Auslandsbeauftragte der Fakultäten
Die Auslandsbeauftragten sind für die internationalen Angelegenheiten der Fakultät und für die Kurswahl und Anerkennung zuständig.
Angewandte Naturwissenschaften
Prof. Dr. Bettina Weiss
Betriebswirtschaft
Prof. Dr. Uta Mathis
Fahrzeugtechnik
Prof. Dr. Hermann Lücken oder Prof. Dr. Peter Häfele
Grundlagen
Prof. Dr. Marcel Wiedemann
Gebäude - Energie - Umwelttechnik
Informationstechnik
Prof. Dr. Dominik Schoop oder Prof. Dr. Kai Warendorf
Maschinenbau
Prof. Dr. Stefan Rösler
Mechatronik und Elektrotechnik
Prof. Dr. Georg Schmidt
Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege
Prof. Dr. Marion Moehle
Wirtschaftsingenieurwesen
Prof. Dr. Rainer Elste
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule erfolgt ausschließlich online. Sie können bis zu drei Wunschhochschulen angeben. Bitte stimmen Sie die Wahl Ihrer Wunschhochschulen unbedingt mit dem International Office (per Mail oder in der WebEx-Sprechstunde) ab, bevor Sie Ihre Bewerbung starten.
Ihre Stipendienbewerbung reichen Sie zusammen mit der Bewerbung um den Studienplatz ein. Eine nachträgliche Stipendienbewerbung ist nicht möglich.
BEWERBUNGSZEITRAUM 1. RUNDE DER PLATZVERGABE
Die Online-Bewerbung für die erste Runde der Platzvergabe ist vom 1. Dezember 20 bis zum 31. Januar 21 möglich. Das Datum Ihrer Bewerbung innerhalb dieses Zeitraums spielt keine Rolle, da die Platzvergabe erst nach dem 31. Januar an Hand eines zentralen Rankings erfolgt.
BEWERBUNGSZEITRAUM 2. RUNDE DER PLATZVERGABE
Ab dem 1. März 21 können Sie sich auf freie Plätze an Partnerhochschulen bewerben. Die Plätze werden nach dem Kriterium „Wer zuerst kommt-mahlt zuerst“ vergeben. Wir nehmen Bewerbungen bis ca. 2 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfristen der Partnerhochschulen (siehe Online-Datenbank) entgegen.
Auslandssemester wann | Beginn Bewerbungs- | Ende der 1. Runde der Platzvergabe | Ende der Bewerbungsfrist für die 2. Runde |
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Winter- | 01.12.2020 | 31.01.2021 | bis ca. 07/21 je nach Hochschule |
Sommer- semester 22 | 01.12.2020 | 31.01.2021 | bis ca. 11/21 je nach Hochschule |
HIER FINDEN SIE DEN LINK ZUR => ONLINE BEWERBUNG
Bitte nutzen Sie Firefox oder Google Chrome (jeweils nur die neueste Version) für die Online-Bewerbung. Den Registrierungslink erhalten Sie per Mail. Überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner, falls Sie die Registrierungs-Mail nicht erhalten.
Bereiten Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen zum Hochladen vor. Pflichtdokumente sind mit * gekennzeichnet. Für die Bewerbung benötigen Sie einen Reisepass! Falls Sie keinen haben, beantragen Sie umgehend einen, da dies einige Wochen dauern kann.
Chancen auf einen Austauschplatz und Kriterien der Platzvergabe
Die Chancen, einen Platz an einer Partnerhochschule und ein Stipendium zu bekommen, sind sehr gut. Alle Bewerbungen werden in der Fakultät bewertet. Die Platzvergabe erfolgt nach Rücksprache mit den Auslandsbeauftragten der Fakultäten an Hand der Kriterien akademische Leistung, Sprachkenntnisse, Qualität der Bewerbung, Motivation, Flexibilität bezüglich Länder- und Hochschulwahl, Engagement an der Hochschule Esslingen oder in Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und viele mehr.
Sollte in Einzelfällen eine Bewerbung von der Fakultät (z.B. wegen fehlender Prüfungsleistungen) nicht bestätigt werden, besteht die Möglichkeit, die Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals im International Office zur Nominierung vorzulegen. Hierfür ist eine Freigabe durch die Fakultät erforderlich.
Nominierung durch die Hochschule Esslingen und Bewerbung an der Partnerhochschule
Sie werden nach der 1. Vergaberunde und in der weiteren Bewerbungsperiode zeitnah nach Ihrer Bewerbung per E-Mail über die Platzvergabe informiert und bewerben sich erst dann eigenständig an der Partnerhochschule. Die Informationen über den Bewerbungsprozess erhalten Sie per Mail vom International Office bzw. direkt von der Partnerhochschule, an der wir Sie nominiert haben.
Zusage der Partnerhochschule
Bis ca. Ende Juni (Auslandsaufenthalte im Wintersemester) bzw. ca. Ende Dezember (Auslandsaufenthalte im Sommersemester) erhalten Sie die Zusage der Partnerhochschule.
Wiedervorlage der Bewerbung
Wiedervorlage der Bewerbung
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine Bewerbung von der Fakultät (zum Beispiel wegen fehlender Prüfungsleistungen) nicht im ersten Anlauf bestätigt wird. Dies teilen wir Ihnen umgehend mit. Sie haben in dem Fall die Möglichkeit, Ihre Bewerbung für dasselbe Hochschuljahr zur Neubewertung einzureichen.
Ablauf
Wiedervorlage für dasselbe Hochschuljahr
Wenn Ihre Bewerbung vorläufig zurückgestellt wurde, senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Bewerbung zur Wiedervorlage in der Fakultät sowie das Formular Freigabe der Bewerbung PDF zu.
Sie können sich an den/die Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät wenden und Ihre Bewerbung neu bewerten lassen. Wenn die Fakultät Ihre Bewerbung für dasselbe Hochschuljahr freigibt, ist keine erneute Bewerbung nötig, reichen Sie bitte nur das Freigabe-Formular ein.
Wiedervorlage für ein späteres Hochschuljahr
Wenn Sie Ihre Bewerbung für ein späteres Hochschuljahr vorlegen möchten, müssen Sie sich komplett neu online bewerben.
Kurswahl und Anerkennung
Kurswahl und Anerkennung
Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (sowohl Äquivalenzfächer als auch Zusatzfächer) muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts mit der Fakultät vereinbart und nach dem Auslandsaufenthalt dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Hierfür müssen entsprechende Formulare verwendet werden.
Im Intranetportal finden Sie alle Informationen und Formulare zur Kurswahl und Anerkennung.
Rückmeldung und Beurlaubung
Rückmeldung und Beurlaubung
Sie müssen sich auch für das Auslandssemester und das Semester danach form- und fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Die Frist zur Rückmeldung wird von der Hochschule festgesetzt und im jeweils vorhergehenden Semester hochschulöffentlich bekanntgemacht.
Für das Auslandssemester können Studierende sich beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung ist für das nachfolgende Semester spätestens innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen. Beurlaubungen für zurückliegende Semester sind ausgeschlossen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen.
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen an der HE zu besuchen und Studien- und Prüfungsleistungen abzulegen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausland und die Anerkennung selbiger sind davon nicht betroffen.