Große Erleichterung und Freude bei Christian Nick: Nach der erfolgreichen Verteidigung seiner Dissertation erhielt er die Bestnote 1,0 und schloss seine Promotion mit „summa cum laude“ ab.
Für die Hochschule Esslingen ist die Promotion von Christian Nick an der Fakultät Soziale Arbeit, Bildung und Pflege von besonderer Bedeutung: Es handelt sich um die erste eigenständige Promotion an der Hochschule über den Promotionsverband. Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) wurden bislang in der Regel in Kooperation mit Universitäten durchgeführt.
Bedeutender Schritt für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Rektor Prof. Christof Wolfmaier betont die zunehmende Bedeutung eigenständiger Promotionsmöglichkeiten an HAWs:
„Kooperative Promotionen waren in der Vergangenheit die einzige Möglichkeit, exzellente HAW-Absolvierende zur Promotion zu führen. Umso stolzer sind wir auf die außerordentliche Leistung von Herrn Nick, der als erster Promovend der Fakultät Soziale Arbeit an der Hochschule Esslingen dieses Ziel erreicht hat.
Für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist die Einführung des Promotionsrechts über den Promotionsverband ein großer Erfolg, denn auch sie können eigenständig wissenschaftlichen Nachwuchs auf höchstem Niveau ausbilden. Insbesondere die traditionelle Verankerung der Anwendungsorientierung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bietet Chancen, sich auch mit Promotionsarbeiten in ihrem Hochschulprofil von den Universitäten zu emanzipieren.“ Der Rektor bringt ferner seine Freude zum Ausdruck, dass der Promotionsverband allen Fachgebieten an der Hochschule Esslingen den Weg zur Promotion geöffnet hat.
Die Promotion von Christian Nick zeigt, dass Forschung an HAWs wissenschaftlich exzellent und gesellschaftlich relevant ist. Besonders hebt Wolfmaier die Nähe zur Praxis hervor:
„Kurze Wege, geringe Reibungsverluste sowie eine hohe Umsetzungs- und Transfergeschwindigkeit ermöglichen Forschung nah an der Anwendung und mit direkter gesellschaftlicher Relevanz.“ An Christian Nick richtet Wolfmaier abschließend persönliche Worte: „Tragen Sie Ihre Arbeit in die Welt hinaus und machen Sie ihre gesellschaftliche Bedeutung sichtbar.“
Bezüge zur Sozialwissenschaft
Die Promotion Nicks vertritt das sozialwissenschaftliche Profil der Hochschule passgenau. Christopher Schmidt betont:
„Der Doktorand hat die Bedeutung des Erziehungsgedankens für die Jugendwohlfahrt und die Jugendgerichtshilfe herausgearbeitet. Dabei ist er nicht stehen geblieben, sondern konnte aufzeigen, dass die Kinder- und Jugendhilfe nur durch die Sozialpädagogik ihre heutige Bedeutung gewinnen konnte.“
Die Dissertation trägt den Titel: „Die Weimarer Jugendgesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung von Reichsjugendwohlfahrts- und Jugendgerichtsgesetz – Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Betrachtung der Entwicklung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie des Jugendstrafverfahrens“.
Mit seiner Dissertation untersucht Nick die Entwicklung der Jugendgesetzgebung vom Ende des 19. Jahrhunderts bis in die Zeit der Weimarer Republik. Im Mittelpunkt stehen dabei das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922 sowie das Jugendgerichtsgesetz (JGG) von 1923. In der Prüfungskommission hatte Professor Andreas Pattar (Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl) den Vorsitz inne; neben Professor Schmidt als Erstbetreuer war Professor Marc Sieper (Evangelische Hochschule Ludwigsburg) als Zweitgutachter vertreten.
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