Präsenz: Die Lehre im Wintersemester 2021/2022

Hochschule - Studium

Im kommenden Wintersemester möchte die Hochschule Esslingen wegen des hohen Praxisbezugs so viele Präsenzveranstaltungen wie möglich anbieten. Nach den aktuellen Planungen wird der Fokus auf den Präsenzvorlesungen liegen. Es wird vereinzelt aber auch eine Mischung aus Online- und Präsenz-Lehre sowie hybride Lehre möglich sein.

3 G ist gesetzlich vorgeschrieben: Stichprobenkontrolle

Für die Präsenzlehre ist eine Überprüfung der 3 G durch die Corona-Verordnung Studienbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Studierende ohne 3 G-Nachweis dürfen die Hochschulgebäude nicht betreten und auch nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Bitte führen Sie als Studierender immer Ihren 3-G-Nachweis sowie Ihren Studierenden- oder Personalausweis mit sich. Die Kontrolle der 3 G wird mittels Stichproben durchgeführt.

Registrierung

Eine Registrierung zur Nachverfolgung über anny ist weiterhin Pflicht und wird stichprobenartig mit dem 3 G-Nachweis kontrolliert. Die Verweigerung einer Registrierung zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Hier finden Sie alle Informationen (nach Login im Intranet). Für Ausnahmefälle gibt es die Möglichkeit zur Registrierung über ein Papierformular, das in den Räumen ausliegt.

Corona-Seite auf der Homepage: alle aktuellen Infos

Auf unserer Corona Seite im Internet sind alle Informationen zum Wintersemester 21/22 aufgeführt. Die aktuellen Informationen rund um die Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind, werden auf dieser Seite veröffentlicht: Fragen zum Vorlesungsbetrieb, Fragen zur 3 G-Kontrolle, Fragen zum Gesundheitsschutz.

Bitte beachten Sie, dass wir die Rahmenbedingungen und Vorgaben vom Ministerium erhalten. Der Hochschule ist es ein großes Anliegen, diese möglichst einfach und unkompliziert für alle Hochschulangehörigen umzusetzen.

Maskenpflicht auf dem Hochschulgelände

Die Gebäude der Hochschule Esslingen werden ab dem 27. September wieder für alle Hochschulangehörigen geöffnet sein. Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Hochschulgelände, in allen Hochschulgebäuden sowie auf sämtlichen Verkehrswegen und -flächen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes (FFP2, KN95) besteht.

Zutrittsverbot mit typischen Symptomen

Personen mit typischen Symptomen ist die Teilnahme am Präsenzstudienbetrieb nicht gestattet. Typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

apply

Interesse geweckt? Informier dich! über unser Studienangebot