Promovieren? Das war bislang nur an Universitäten möglich. Doch um genau dies zu ändern, schlossen sich 2022 insgesamt 24 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg zum Promotionsverband HAW zusammen. Um das Promotionsrecht zu erhalten, müssen laut Weiterentwicklungsklausel des Landeshochschulgesetzes (§ 76 Abs. 2) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ziel des Promotionsverbands HAW war es, diese zu schaffen. Mit Erfolg: Das Wissenschaftsministerium verlieh den HAWs das Promotionsrecht. In dem Bestreben immer aktiv vorne mit dabei: die Hochschule Esslingen.
Kürzlich war es nun soweit: Am 19. September fand die erste echte HAW-Promotion in Baden-Württemberg ihren Abschluss. Beteiligt war unter anderem auch ein Professor der Hochschule Esslingen. Ein historisches Ereignis und ein Meilenstein in der Entwicklung des Hochschultyps.
Erste HAW-Promotion bringt einen Doktor der Rechtswissenschaften hervor
Konkret ging es um die Promotion von Florian Feigl, eines Volljuristen und Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung, zum Thema „Der Volkseinwand. Das suspensive fakultative Referendum auf Antrag des Volkes“. Erstbetreuer war Prof. Dr. Arne Pautsch, Zweitbetreuer Prof. Dr. Volker M. Haug (beide Hochschule Ludwigsburg). Als Drittbetreuer fungierte der Esslinger Prof. Dr. Christopher Schmidt, der an der Hochschule Esslingen zudem eigene Doktoranden betreut. Vorsitzender der Prüfungskommission war Prof. Dr. Andreas Pattar (Hochschule Kehl).
Die Prüfung begann mit einem Vortrag des Doktoranden zu den zentralen Themenbereichen der Dissertation. Dafür erläuterte Florian Feigl in einem ersten Schritt die Funktion des Volkseinwandes, der ein Referendum des Volkes zu einem parlamentsbeschlossenen Gesetz darstellt. Es handelt sich um ein direktdemokratisches Instrument, das erst in jüngerer Zeit Eingang in die verfassungsrechtliche und -politische Diskussion (vor allem in Sachsen und Thüringen) gefunden hat. Das Referendum findet auf Antrag des Volkes statt und führt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Volksabstimmung, bei der das Volk der Gesetzesvorlage zustimmen oder sie ablehnen kann. Das vom Parlament beschlossene Gesetz kann bis zur Abstimmung durch das Volk nicht in Kraft treten, weil mit der Erhebung des Referendums eine Suspensivwirkung eintritt. Als Referenz für den Volkseinwand gilt das Nachbarland Schweiz, wo es in der Staatspraxis als suspensives fakultatives Referendum seit langem gebräuchlich ist.
Im weiteren Verlauf erläuterte der Doktorand den Kern seiner wissenschaftlichen Arbeit: die landesverfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volkseinwandes, dessen Grenzen und die Herausforderungen einer Umsetzung im Landesverfassungsrecht.
Erste echte HAW-Promotion erregt viel Aufmerksamkeit
Als Gäste nahmen an der ersten Promotionsprüfung der Vorsitzende des Promotionsverbandes, Prof. Dr. Andreas Frey, der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr.-Ing. Oliver Lenzen und die Geschäftsführerin des Promotionsverbandes Regina Rapp teil. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) war durch Prorektorin Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher vertreten.
Mit der erfolgreich bestandenen Prüfung hat Florian Feigl den akademischen Grad eines Doktors der Rechtwissenschaften (Dr. iur.) erworben.

