Corona-Infos
für die Fakultät BW
Ersatzleistung für Auslandsaufenthalt für TBB-Studierende
Der Prüfungsausschuss der Fakultät BW hat am 16.10.2020 einen Beschluss zu möglichen Ersatzleistungen gefasst. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen (a) und (b), die zur Gewährung der Ersatzleistung erfüllt sein müssen.
Der Prüfungsausschuss der Fakultät BW hat am 06.10.2020 gemäß der § 7 Abs. 2 der Coronasatzung der Hochschule Esslingen vom 19.08.2020 folgenden Beschluss gefasst.
Studierende des Studiengangs „Internationale Technische Betriebswirtschaft“, die das gemäß § 34 Kapitel II Nr. 2.1 Abs. 5 der Studien- und Prüfungsordnung erforderliche Studiensemester im Ausland auf Grund der COVID-19 (Corona)-Pandemie im Wintersemester 2020/2021 nicht erbringen können, können ersatzweise eine der unten genannten Leistungen (1) oder (2) erbringen, sofern die beiden folgenden Bedingungen (a) und (b) erfüllt sind:
(a) Der*die Studierende hatte im Wintersemester 2020/2021 ein praktisches oder theoretisches Studiensemester im Ausland geplant, kann es wegen der Coronakrise jedoch nicht antreten, oder hatte ein solches Auslandssemester bereits angetreten und musste es wegen der Coronakrise abbrechen
und
(b) ein Verschieben des Studiensemesters im Ausland in ein späteres Semester würde zur Verlängerung der Studiendauer oder einer anderen besonderen Härte führen.
Ein besonderer Härtefall kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein bereits begonnenes Auslandssemester abgebrochen werden musste.
Vom Vorliegen der Bedingung (b) wird auch ausgegangen, wenn das Studium planmäßig im Wintersemester 2020/2021 oder im Sommersemester 2021 abgeschlossen wird und zum Zeitpunkt der Beantragung der Ersatzleistung nur 30 bzw. 60 CP offen sind.
Die Erfüllung der beiden Voraussetzungen (a) und (b) ist durch entsprechende Nachweise (z. B. Nominierung der ausländischen Hochschule bzw. Praktikantenvertrag und Notenauszug; ggf. Nachweis des Vorliegens einer besonderen Härte) durch den/die Studierende/n zu belegen.
Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen (a) und (b) trifft der Prüfungsausschuss nach Antrag des/der Studierenden.
Bei Vorliegen der beiden Voraussetzungen (a) und (b) kann die Leistung „Auslandssemester“ durch eine der folgenden Ersatzleistungen erbracht werden:
(1) Durch Belegung und erfolgreichen Abschluss von Kursen (auch Online-Kursen) an der ausländischen Hochschule, an der ursprünglich das Auslandssemester geplant war, im Umfang von mindestens 12 ECTS.
oder
(2) Durch Herstellung eines Videos zum Auslandssemester, das die folgenden Kriterien erfüllt:
a. Dauer des Videos: 10 Minuten
b. Sprache des Videos:
b1) Landessprache des ursprünglich geplanten Auslandssemesters (außer deutsch) und deutsche Untertitel oder
b2) Englisch
c. Inhalt des Videos:
c1) Vorstellung des Landes, in dem das Auslandssemesters ursprünglich geplant war,
c2) der Kultur,
c3) der Hochschule oder des Unternehmens, und
c4) Hinweise und Tipps zum organisatorischen Ablauf (Visum, Bewerbung, Kurswahl,…) für andere Studierende, die einen solchen Auslandsaufenthalt planen. Der genaue Inhalt ist mit dem Betreuer des Videos abzustimmen.
d) Betreuer des Videos können insbesondere sein: Prof. Dr. Uta Mathis, Prof. Dr. Dorothee Brauner, Prof. Dr. Oliver Dürr.
e) Das Video ist spätestens am 31.01.2021 abzugeben.
(3) Der Prüfungsausschuss der Fakultät BW kann diese Liste durch Benennung weiterer möglicher Ersatzleistungen ergänzen. In diesem Fall werden die weiteren möglichen Ersatzleistungen den betroffenen Studierenden in geeigneter Weise bekannt gemacht.
Diese Regelung gilt für das Wintersemester 2020/2021. Wenn die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weiterhin andauern, wird der Prüfungsausschuss der Fakultät BW eine Verlängerung der Ersatzregelung über das Wintersemester 2020/2021 hinaus prüfen.
Prof. Dr. Peter Plappert
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Coronasatzung der Hochschule Esslingen
Versandt im Auftrag des Rektorats
Um die Folgen der Corona-Krise für Studienerfolg und Studienverlauf auch im Wintersemester 2020/21 abzumildern, wurde am 18. August 2020 eine neue Corona-Satzung vom Senat der Hochschule Esslingen einstimmig verabschiedet. Sie gilt für alle Bachelor‐ und Masterstudiengänge (mit Ausnahme der berufsbegleitenden Masterstudiengänge) der Hochschule Esslingen.
Hier finden Sie die aktuelle Corona Satzung vom 18. August 2020.
Weitere Infos und FAQs finden Sie auf der zentralen Seite der HE zu allen Corona-Fragen.
weitere Links und Infos
Die Hochschule Esslingen hat eine zentrale Info-Seite zum Thema "Corona" angelegt, die stets aktualisiert wird.
Bitte schauen Sie sich auch die Hochschul-Seite zum Thema Corona an, vielleicht werden Ihre Fragen dort beantwortet.