Rückmeldefrist für das Wintersemester 2012/13
ist vom 2. bis zum 23. Juli 2012


Die Lastschrift erfolgt im Zeitraum vom 24. bis 31. Juli 2012.
Die Chipkarten können ab dem 25. Juli 2012 an den SB-Stationen verlängert werden.

 

Die Rückmeldung erfolgt über die Online-Funktion Lehre-Studium-Forschung (LSF) im oben genannten Zeitraum. Dafür benötigen Sie Transaktionsnummern (TAN).

In der Eingabemaske "Bezahlen & Rückmelden", tragen Sie bitte die Kontonummer und Bankleitzahl der Person ein, von deren Konto der Betrag eingezogen werden soll. Dies kann Ihre eigene Bankverbindung sein oder die Bankverbindung einer/eines Angehörigen. Bitte achten Sie darauf, dass das Konto im Abbuchungszeitraum ausreichend gedeckt ist. Im Fall von Lastschrift-Rückläufen wegen fehlender Kontodeckung oder wegen fehlerhafter Bankverbindungsdaten werden der Hochschule 3,00 Euro belastet, die wir Ihnen zusammen mit der Nachfristgebühr von 10,00 € weiter berechnen müssen. Bitte überprüfen Sie die erfassten Daten daher genau, bevor Sie die Rückmeldung durchführen.

Unmittelbar nach Absendung Ihrer Daten können Sie sich sofort Bescheinigungen für das Wintersemester 2012/13 ausdrucken. Nach der Rückmeldung ist auch noch der Ausdruck von Immatrikulationsbescheinigungen für das Sommersemester 2012 möglich.

Wir bitten Sie, die Rückmeldefrist unbedingt einzuhalten. Nichtrückmeldung kann zur Exmatrikulation von Amts wegen führen.




FAQs zur Online Rückmeldung

Online Rückmeldung

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Muss ich mich rückmelden wenn ich im nächsten Semester meine Bachelorarbeit schreibe?


Wenn Sie im Wintersemester 2012/13 Ihre Bachelorarbeit schreiben, müssen Sie sich auf jeden Fall rückmelden.

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Wann werden die Beiträge von meinem Konto abgebucht?


Die Lastschrift erfolgt im Zeitraum vom 24. bis 31. Juli 2012.

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Was muss ich tun, wenn ich mich bei der Eingabe der Bankdaten vertippt habe? Kann ich das nachträglich noch ändern?


Nein, können Sie nicht. Bitte warten Sie ab, bis Sie von uns ein Schreiben erhalten. Dort stehen alle weiteren Informationen, die Sie benötigen um sich noch für das nächste Semester zurück zu melden.

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Wieso muss ich 13,00 € zusätzlich bezahlen?


Im Fall von Lastschrift-Rückläufen wegen fehlender Kontodeckung oder wegen fehlerhafter Bankverbindungsdaten werden der Hochschule 3,00 Euro belastet, die wir Ihnen zusammen mit der Nachfristgebühr von 10,00 € weiter berechnen müssen. Bitte überprüfen Sie die erfassten Daten daher genau, bevor Sie die Rückmeldung durchführen.

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Was passiert wenn ich vergesse mich zurück zu melden?


Wenn Sie vergessen sich rückzumelden und unser Mahnschreiben mit einer weiteren Frist zur Rückmeldung auch vergessen, dann werden Sie von uns von Amts wegen Exmatrikuliert wegen fehlender Rückmeldung.

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Welche Beiträge muss ich bei der Rückmeldung bezahlen?


Für die Rückmeldung müssen Sie den Studentenwerksbeitrag in Höhe von 78,00 € und den Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 € bezahlen. Insgesamt sind dies 118,00 €.

Studierende in den Master-Studiengängen Innovationsmanagement (IMM) und International Industrial Management (IM) müssen weiterhin Studiengebühren bezahlen.
IMM=  500,00 €
IM =   1.200,00 €

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Wo finde ich die Online-Rückmeldung?


Die Rückmeldung finden Sie in LSF unter "Meine Funktionen" - "Studiumsverwaltung" - "Bezahlen & Rückmelden".
https://idp.hs-esslingen.de/idp/Authn/UserPassword

Beurlaubung

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Muss ich mich rückmelden, wenn ich mich beurlauben lassen habe?


Ja, Sie müssen sich auf jeden Fall rückmelden, da der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 78,00 €, sowie der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 € bezahlt werden müssen.

Praxissemester

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Ich habe keine Praxisstelle gefunden, was muss ich machen?


Falls Sie im Wintersemester 2012/13 das praktische Studiensemester nicht ableisten werden, müssen Sie sich rückstufen lassen. Den Rückstufungsantrag finden Sie hier.  Bitte reichen Sie den Rückstufungsantrag innerhalb der Rückmeldefrist im Studierendensekretariat in der Stadtmitte bzw. bei den Studierendenservicebüros am Standort Flandernstraße oder Göppingen ein; ansonsten ist der Rückstufungsantrag unverzüglich zu stellen.

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Muss ich mich rückmelden, wenn ich das Praxissemester absolviere?


Ja, Sie müssen sich auf jeden Fall rückmelden, da der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 78,00 €, sowie der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 € bezahlt werden müssen.

Absolventinnen/Absolventen

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Muss ich mich rückmelden, wenn ich mein Studium in diesem Semester absolviere?


Sollten Sie Ihr Studium mit Ablauf des Sommersemesters 2012 abschließen, dürfen Sie sich nicht rückmelden. Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen zum 31.08.2012. Sofern Sie noch keinen Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses gestellt haben, holen Sie dies bitte umgehend nach und reichen diesen beim Prüfungsamt ein. Die entsprechenden Formulare für Diplom-, Bachelor- und Masterzeugnisse finden Sie hier.

Chipkartenverlängerung

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Ich habe keine aktiven TAN mehr, was muss ich machen?


Sollte es vorkommen, dass Sie keine gültigen TAN mehr haben, können Sie die Nacherstellung einer neuen TAN-Liste schriftlich während den Öffnungszeiten im Studierendensekretariat Stadtmitte (Zi. S 01.125), im Studierendenservice Flandernstraße (Zi. F 01.010) oder im Fakultätssekretariat in Göppingen (Zi. G 04.105) beantragen. Die neue TAN-Liste muss persönlich gegen Vorlage des Studierendenausweises (Chipkarte) und Zahlung einer Gebühr von 3,- € beantragt und abgeholt werden.

Falls Sie selbst nicht die Möglichkeit haben, während der Öffnungszeiten bei uns vorbei zu kommen, kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person die TAN-Liste für Sie beantragen, bezahlen und mitnehmen.

 

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Ab wann kann ich meine Chipkarte verlängern?


Die Chipkarten können ab dem 25. Juli 2012 an den SB-Stationen verlängert werden.

TAN

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Ich habe keine TAN-Nummern mehr? Was muss ich nun tun?


Kommen Sie während den Öffnungszeiten entweder bei uns im Studierendensekretariat in der Stadtmitte oder in den Studierendenservicebüros in der Flandernstraße oder in Göppingen vorbei, dann werden wir für Sie eine neue TAN-Liste erstellen. Die Neuerstellung einer TAN-Liste ist gebührenpflichtig und kostet 3,00 €.

Falls Sie selber nicht die Möglichkeit haben, während den Öffnungszeiten bei uns vorbei zu kommen, kann dies auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person für Sie beantragen, bezahlen und mitnehmen.

Rückstufung

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Bis wann kann ich mich rückstufen lassen?


Der Rückstufungsantrag sollte spätestens innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden; ansonsten ist der Rückstufungsantrag unverzüglich zu stellen.

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Ich habe einen Antrag auf Rückstufung gestellt und habe mich bereits rückgemeldet. Warum bin ich immer noch im falschen Semester eingestuft?


Die Rückstufungsanträge können erst nach erfolgter Rückmeldung von uns bearbeitet werden. Da wir nicht wissen, wann sich wer rückmeldet, erfolgt die Bearbeitung der Rückstufungsanträge jeden zweiten Tag.