Gebühren und Befreiungsmöglichkeiten

In Baden-Württemberg werden ab dem Sommersemester 2012 keine Studiengebühren mehr erhoben. (Ausnahmen: Studiengang International Industrial Management: 1.200 Euro und Studiengang Innovationsmanagement: 500 Euro) erhoben. Zu zahlen sind von allen Studierenden der Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro und der Studentenwerksbeitrag von 76,85 Euro (Ausnahme Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften im Sommersemester 39 Euro).

Befreiungsmöglichkeiten "International Industrial Management" und "Innovationsmanagement"

Sie können eine Befreiung von der Studiengebühr beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie pflegen und erziehen ein Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • Sie sind behindert oder chronisch krank

Außerdem sind Sie von der Studiengebühr befreit, wenn

  • Sie beurlaubt sind und der Urlaubsantrag vor Beginn der Vorlesungszeit eingegangen ist

Weitere Informationen zu den Befreiungsmöglichkeiten und die Anträge finden Sie hier:

Antrag auf Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen

Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr wegen Kindererziehung

Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr wegen Behinderung

Fristen

Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen zur Antragsstellung: Ihr Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit eingehen. Geht er später ein, muss er abgelehnt werden!

Am besten stellen Sie Ihren Befreiungsantrag vor Beginn der Rückmeldung bis 15.06./30.11., dann müssen Sie bei der Rückmeldung die Studiengebühr nicht bezahlen. 

Studierende, die sich neu einschreiben, stellen den Antrag am besten zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung, dann brauchen sie die Studiengebühr bei der Immatrikulation nicht zu bezahlen.

Befreiung vom Studentenwerksbeitrag

Nach der Beitragsordnung des Studentenwerks Stuttgart gibt es bei einer Beurlaubung keine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag.

Vom Beitragsanteil zur Finanzierung des StudiTicket (38,65 Euro) können schwerbehinderte Studierende befreit werden, die zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind.

Bitte bezahlen Sie bei der Einschreibung/Rückmeldung den vollen Studentenwerksbeitrag und richten Sie dann einen formlosen Antrag mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises an das Studentenwerk Stuttgart, Rosenbergstr. 18, 70174 Stuttgart.

Kontakt

Bei Fragen zu Studiengebühren nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

Frau Tanja Verch
Tel.: +49(0)711.397 - 3062
E-Mail: Tanja.Verch(at)hs-esslingen.de