Unterhaltspflicht
Durch eine Ausbildung wird es erst möglich, dass ein junger Mensch den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Daher müssen Eltern dieses Vorhaben finanziell unterstützen. Das Unterhaltsrechts ist sehr kompliziert und es kommt letzten Endes immer auf den Einzelfall an. Grob kann man aber sagen, dass die Eltern verpflichtet sind, die erste Ausbildung zu finanzieren. Sie sind auch dann in der Pflicht, wenn ein Studium in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zu einer vorangegangenen Ausbildung steht.
Eine Orientierungshilfe, wie viel Unterhalt angemessen ist, bieten folgende Berechnungen:
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranschlagt einen Regelbedarf von 640€ im Monat für einen Studenten / eine Studentin, der/die nicht bei den Eltern wohnt. Die tatsächliche Höhe hängt aber auch von dem finanziellen Spielraum der Eltern und der Anzahl der Geschwister, die ebenso unterhaltsberechtigt sind, ab. Die Düsseldorfer Tabelle gibt einen Überblick, bei welchem Einkommen, welche Orientierungsgrößen gelten, damit auch den Eltern genug Geld zum Leben bleibt.
- Das Deutsche Studentenwerk berechnet den Bedarf eines Studenten / einer Studentin auf 414€, bzw. 512€ monatlich, wenn der Student / die Studentin nicht mehr bei den Eltern wohnt (bei hoher Miete und/oder Zahlung der studentischen Krankenversicherung liegt der Betrag etwas höher).
