Studiengebühren
Ab dem Sommersemester 2012 werden in Baden-Württemberg keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben. Sie brauchen deshalb keine Anträge auf Befreiung von der Studiengebühr zu stellen.
Der Studentenwerksbeitrag (76,85 €) und die Verwaltungskostenpauschale (40,- €) werden nach wie vor eingezogen.
Ausnahme: Die Studiengänge International Industrial Management und Innovationsmanagement sind nach wie vor Studiengebührenpflichtig.
Bitte verwenden Sie hierfür unten stehende Formulare.
FAQs zu den Studiengebühren
Studiengebühren
Wo bekomme ich Beitragsquittungen?
Beitragsquittungen können Sie jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung über LSF ausdrucken, bzw. als PDF speichern. Beitragsquittungen für ältere Semester können nachträglich leider nicht mehr erstellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Ihre Kontoauszüge.
