Die Online-Prüfungsanmeldung ist aktiviert von Montag, 30.04.2012 bis Montag, 21.05.2012.
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FAQs zum Thema Prüfungen
Wo kann ich mich für Prüfungen anmelden?
Bitte melden Sie sich auf der Portalseite der Hochschule Esslingen an (www.hs-esslingen.de/he-portal).Nach dieser Anmeldung sehen Sie auf der linken Seite im Portal den Link auf „Lehre-Studium–Forschung (LSF)“.
Studierende der Fakultät SAGP finden hier finden Sie eine Beschreibung zur Prüfungsanmeldung.
Können Prüfungen auch im praktischen Studiensemester abgelegt werden?
Ja, wenn es mit der Praxisarbeit vereinbar ist, können Prüfungen auch im praktischen Studiensemester abgelegt werden.
Können bestandene Prüfungen wiederholt werden?
Nein, bereits bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Wie oft können Prüfungen wiederholt werden?
Prüfungen können auf jeden Fall ein Mal wiederholt werden. Dazu müssen Sie sich erneut zur Prüfung anmelden. Für bis zu drei Prüfungsleistungen im gesamten Studium, davon im ersten Studienabschnitt allerdings für höchstens bis zu zwei Prüfungsleistungen, haben Sie sogar einen dritten Prüfungsversuch frei. Wenn dieses Kontingent verbraucht ist, erfolgt aber unweigerlich der AUSSCHLUSS vom Studium.
Achten Sie unbedingt auf die maximalen Studienzeiten! Verzögern Sie nötigen Prüfungsversuche nicht!
Was passiert, wenn ich an einem Prüfungstermin verhindert bin?
Wenn Sie am Prüfungstag an einer angemeldeten Prüfung wegen Erkrankung oder eines anderen Grundes, den Sie nicht zu vertreten haben, nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich einen Rücktritt beantragen. Verwenden Sie dazu bitte das dieses Formular. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit beizufügen.
Ich bin ein/e CDHAW-Student/in. Wie kann ich Prüfungen anmelden?
Sie müssen keine Prüfungsanmeldung durchführen. Die Anmeldung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt durch das Prüfungsamt im Einvernehmen mit Ihrem/Ihrer zuständigen Studiendekan/in.
Wie melde ich mich von Prüfungen ab?
Studierende in den Bachelorstudiengängen können nach Ablauf des Prüfungsanmeldezeitraumes angemeldete Studien- und Prüfungsleistungen bis 29.06.2012 über LSF wieder abmelden. Eine Abmeldung nach diesem Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Ebenso ist eine Abmeldung von einer Studien- und Prüfungsleistung nicht mehr möglich, wenn diese bereits angetreten wurde. Beachten Sie bitte, dass eine Studien- bzw. Prüfungsleistung als „nicht bestanden (5,0)“ bewertet wird, wenn Sie es versäumen, die Studien- bzw. Prüfungsleistung rechtzeitig abzumelden und dann den Prüfungstermin nicht wahrnehmen bzw. versäumen, ohne dass ein genehmigter Rücktritt wegen Erkrankung oder eines anderen triftigen Grundes, der von Ihnen nicht zu vertreten ist, vorliegt.
Studierende in den Masterstudiengängen müssen nach Ablauf des Prüfungsanmeldezeitraumes den Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen bei der Leitung des Studienganges beantragen. Das Formular dazu finden Sie hier.
Wie mache ich als Incoming-Studierende/r die Prüfungsanmeldung?
Austauschstudierende können ihre Prüfungen nicht online anmelden, sondern nur per Formular. Bitte beachten Sie, dass für Incoming-Studierende eine kürzere Frist gilt: Montag, 30. April – Freitag, 11. Mai 2012
- Das Anmeldeformular finden Sie hier.
- Gehen Sie mit Ihrem Stundenplan zu Ihrem Betreuer in der Fakultät und füllen das Anmeldeformular gemeinsam mit dem Betreuer aus.
- Bitte überprüfen Sie, dass Sie sich für ALLE Prüfungsleistungen (auch für Labore, falls notwendig) angemeldet haben. Es ist sehr wichtig, dass die Informationen (Kursname, Kursnummer, Dozent etc) alle komplett und richtig ausgefüllt sind.
Geben Sie das ausgefüllte Formular direkt beim Prüfungsamt ab: Campus Esslingen Stadtmitte, Raum S 1.127, Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 09:00 - 11:30 Uhr, Di 09:00 - 15:00 Uhr
Können Drittversuche auch online angemeldet werden?
Eine Online-Anmeldung von Drittversuchen ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt oder den Studierendenservice Flandernstraße bzw. Göppingen.
Bis wann muss ich die Prüfungsleistungen erbracht haben?
Beachten Sie bitte, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen für die Bachelorvorprüfung nach vier Semestern (angerechnete Semester werden mitgezählt) und alle Studien- und Prüfungsleistungen für die Bachelorprüfung (einschl. der Bachelorarbeit) nach zehn Semestern (angerechnete Semester werden mitgezählt) erfolgreich erbracht sein müssen. Es ist deshalb ratsam, keine Prüfungen, insbesondere Wiederholungsprüfungen, zu schieben.
Ist die Prüfungsanmeldung verbindlich?
JA! Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen.
Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist versäumt habe?
Wenn Sie die Anmeldefrist aus Gründen die Sie nicht zu vertreten haben versäumen, können Sie die Prüfungsanmeldung bis zum 01.06.2012, 11:30 Uhr im Prüfungsamt oder bei den Studierendenservicestellen in Göppingen oder der Flandernstraße nachholen. Es wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Bringen Sie dazu bitte einen Ausdruck Ihrer ggfs. bereits online getätigten Prüfungsanmeldungen mit.
Nach dem 01.06.2012 ist eine Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht mehr möglich!
