Praktisches Studiensemester

Für die Anmeldung des praktischen Studiensemesters nutzen sie bitte das Online Formular
(SAGP Studenten bitte hier klicken)



 

FAQs zum praktischen Studiensemester

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Kann ich mein praktisches Studiensemester vorziehen?


Wenn Sie das praktische Studiensemester vorziehen möchten, dann müssen Sie einen formlosen Antrag auf Vorziehung des 5. Semesters (Praktisches Studiensemester) beim Studierendensekretariat (Stadtmitte) stellen. Das praktische Studiensemester darf nur dann absolviert werden, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen für die Bachelor-Vorprüfung erfolgreich erbracht sind. Dies bedeutet, dass es sein kann, dass wir Ihren Antrag vorerst genehmigen und nach Feststellung der Nichtzulassung ins praktische Studiensemester, Sie wieder ins 4. Semester rückstufen werden. Sie würden in diesem Fall per Bescheid informiert werden. Die Feststellung und Bescheiderstellung wäre in einem Sommersemester im März und in einem Wintersemester im September. Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen Schritt mit Ihrem Praxisamtsleiter zu besprechen.