Beurlaubung
FAQs zur Beurlaubung
Beurlaubung
Wie wirkt sich eine Beurlaubung auf die Krankenversicherungspflicht aus?
Grundsätzlich wird die Krankenversicherungspflicht der Studierenden durch die Beurlaubung nicht berührt. Das Versicherungsverhältnis kann jedoch zum Ruhen kommen, wenn z. B. auf Grund des Wehrdienstes freie Heilfürsorge gewährt wird oder die Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften eintritt. Auskünfte erteilen im Einzelfall die Krankenkassen.
Aus welchem Grund kann ich mich beurlauben lassen?
Für die Beurlaubung maßgebliche Gründe können sein:
- Studium an einer ausländischen Hochschule oder Sprachschule,
- Krankheit, die den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie die Erbringung der erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen verhindert,
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst,
- Pflege oder Versorgung eines Ehegatten oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist,
- wenn wegen bevorstehender Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltungen besucht werden können,
- Verbüßen einer Freiheitsstrafe,
- Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.
Was bedeutet Beurlaubung?
Bei einer Beurlaubung wird das Semester nicht auf die Höchststudiendauer angerechnet. Dies bedeutet, dass Sie keine Vorlesungen besuchen dürfen und auch keine Prüfungsleistungen erbringen dürfen.
Darf ich Prüfungen schreiben wenn ich beurlaubt bin?
Sie sind nicht berechtigt, Prüfungsleistungen abzulegen.
Darf ich Vorlesungen besuchen wenn ich beurlaubt bin?
Bei einer Beurlaubung sind Sie nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Welche Beiträge müssen für ein Urlaubssemesters bezahlt werden?
Sie müssen den Studentenwerksbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag bezahlen. Eine Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag und vom Studentenwerksbeitrag ist nicht möglich.
Muss ich mich rückmelden, wenn ich mich das nächste Semester beurlauben lasse?
Ja, Sie müssen sich in das Urlaubssemester rückmelden.
Welche Nachweise brauche ich für die Beurlaubung?
Wenn Sie sich beurlauben lassen wegen
-einem Auslandssemester, dann brauchen wir von Ihnen einen Nachweis der ausländischen Hochschule, aus der ersichtlich ist, dass Sie im nächsten Semester dort studieren werden.
- Krankheit, dann brauchen wir von Ihnen ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie in dem zu beurlaubten Semester nicht studienfähig sind und aus diesem Grund nicht an den Vorlesungen teilnehmen können.
- Ableistung einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient, dann brauchen wir von Ihnen einen Praktikantenvertrag und die schriftliche Zustimmung Ihres Studiengangleiters.
- Schwangerschaft, dann brauchen wir von Ihnen Kopien der Seiten Ihres Mutterpasses, aus denen ersichtlich ist, wann der errechnete Geburtstermin ist.
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, dann müssen Sie uns den Einberufungsbescheid vorlegen.
Wann muss ich den Antrag auf Beurlaubung stellen?
Der Antrag ist für das nachfolgende Semester spätestens innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen; ansonsten ist die Beurlaubung unverzüglich zu beantragen, nachdem der Beurlaubungsgrund eingetreten ist.
