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Ausländische und staatenlose Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrem Zulassungsantrag einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache beilegen.

Folgende Nachweise werden anerkannt:
- DSH-Prüfung mit Niveaustufe 2 oder 3
- TestDaf-Prüfung

Im Durchschnitt aller vier Teilprüfungen muss mindestens die Niveaustufe TDN 4 oder TDN 5 erreicht werden. Alle Teilprüfungen müssen mindestens die Niveaustufe TDN 3 haben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.testdaf.de