Studieren mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit
Die Hochschule Esslingen möchte Studierende, die an einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden, in ihrer Ausbildung unterstützen. Ansprechpersonen zu Fragen der Vereinbarkeit finden sich in der Zentralen Studienberatung.
Studierende, deren Behinderung oder chronische Krankheit sich studienerschwerend auswirkt, werden von Studiengebühren befreit (LHGebG §6(1)3). Informatioenen zu Befreiungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Studierenden, denen es nicht möglich ist Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen (SPO §10(3).
Hier finden Sie Informationen zu Stipendienmöglichkeiten.
Informationen über Assistenz für Studierende mit Behinderung finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V.
Kontaktadresse
Hochschule Esslingen
Zentrale Studienberatung
Kanalstr. 33
73728 Esslingen
Telefon +49(0)711.397-32 12
zentralestudienberatung(at)hs-esslingen.de
