Nutzungsbedingungen, -Installation, -Updates

Nutzungsbedingungen, Installations- und Update-Anweisungen der Sophos Antivirus-Lösung durch Hochschulangehörige der Hochschule Esslingen (Studierende und Bedienstete).

1) Nutzungsbedingungen

  • Das Rechenzentrum der Hochschule Esslingen überlässt dem Nutzer das Programmpaket SOPHOS Anti-Virus, im Folgenden SAV-Programmpaket genannt.


  • Nutzer im Sinne des Nutzungsvertrags können alle Einrichtungen der Hochschule Esslingen (Fakultäten, Labore, Institute, Zentrale Einrichtungen u.s.w) sowie deren Mitarbeiter/innen und Studierende sein - im Folgenden Nutzer genannt.


  • Der Nutzer darf dieses  Programmpaket nur auf den ihm privat installierten und ihm gehörenden Workstations/PC benutzen. Zusätzlich dazu ist die Benutzung auf privaten Rechnern der Nutzer ("home computer") für nicht-kommerziellen Einsatz gestattet.


  • Der Nutzer erwirbt kein Eigentumsrecht an dem ihm überlassenen SAV-Programmpaket. Er erhält lediglich die Genehmigung, das SAV-Programmpaket für wissenschaftliche Fragestellungen zu benutzen. Die Genehmigung für einen kommerziellen oder industriellen Einsatz ist hierdurch nicht erteilt.


  • Der Nutzer darf dieses SAV-Programmpaket nicht an Dritte weitergeben, verkaufen oder durch Dritte nutzen lassen. Er hat ferner Vorkehrungen zu treffen, um dieses SAV-Programmpaket vor unbefugter Benutzung zu schützen.


  • Das SAV-Programmpaket kann - wie jede umfangreiche Software auch - Fehler enthalten. Gewährleistungsansprüche an das Rechenzentrum sind ausgeschlossen. Das Rechenzentrum übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die sich aus dieser Überlassung ergeben.


  • Der Nutzer haftet dem Rechenzentrum gegenüber für alle entstandenen Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung dem Rechenzentrum entstehen.


  • Wenn der Nutzer gegen Punkte dieser Überlassungsvereinbarung verstößt, kann das Rechenzentrum die Überlassung sofort - ohne vorherige Ankündigung - widerrufen und sie damit beenden.


  • Kündigt der Lizenzgeber dem Rechenzentrum die Lizenz wegen eines Verstoßes eines Nutzers gegen die Lizenzbedingungen, muss das Rechenzentrum die Überlassung ebenfalls umgehend - ohne vorherige Ankündigung - widerrufen und sie damit beenden.


  • Für alle rechtlichen Beziehungen mit dem Rechenzentrum gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Esslingen.


  • Die Überlassung der Software erfolgt in der Regel Online (per WWW).

2) Installation

3) Automatische Updates