Kurz- und Langzeitdozenturen

Die "Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland im DAAD" vermittelt und fördert lang- und kurzfristige Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte an ausländischen Hochschulen.

Kurzzeitdozenturen - Förderbedingungen und Leistungen

Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die

  • der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen
  • im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts- bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen
  • die weitere Zusammenarbeit mit ehemaligen Stipendiaten fördern
  • der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen.

Dozenturen im Undergraduate-Bereich können nur in Ausnahmefällen gefördert werden, insbesondere dann, wenn Engpässe im Lehrangebot der Gasthochschule überbrückt werden müssen.

Dauer: 4-6 Wochen

Leistungen: Reisekosten und folgende Aufentahlstkosten: Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes werden tägliche Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung gewährt; sie betragen je nach Land zwischen EUR 47 und EUR 188. Der Zuschuss zur Verpflegung wird bei Aufenthalt an demselben Ort vom 15. Tag an um 10 Prozent gekürzt. Auf Antrag kann vor Antritt der Reise ein Abschlag gezahlt werden.

Die weiteren Einzelheiten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des DAAD unter Kurzzeitdozenturen

Langzeitdozenturen im Ausland - Förderbedingungen und Leistungen

Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die

  • der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen
  • im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts- bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen
  • der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Langzeitdozentur setzt den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, die die Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft definiert und die erforderliche Infrastruktur bereitstellt (Arbeitsplatz, ortsübliche Vergütung, Zugang zu den wissenschaftlichen und verwaltungsmäßigen Hilfsmitteln).

Dauer: mindestens 1 Jahr

Leistungen: Da die wissenschaftliche Lehrkraft mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis eingeht, wird sie in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der DAAD zahlt zusätzlich zum Gehalt der Hochschule eine Ausgleichszulage.

Außerdem können Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, ein Mietzuschuss, Schulbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kostenerstattung im Rahmen des Gesundheitsdienstes und Beihilfen in Krankheitsfällen gewährt werden. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden. Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen, für Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten. Auf Antrag kann nach der Beendigung der Dozentur für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden.

Die weiteren Einzelheiten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des DAAD unter Langzeitdozenturen