Gastwissenschaftler

Gastwissenschaftler

Die Zuständigkeit für die Betreuung von Gastwissenschaftlern ist abhängig davon, in welchem Rahmen die Dozentur stattfindet:

  • Für Gastdozenten aus Europa, die im Rahmen von ERASMUS organisiert werden, liegt die Betreuung in der Zuständigkeit der Fakultät. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Heimathochschule.
  • Alle weiteren Dozenturen, für die keine Mittel über unsere Hochschule bereitgestellt werden, fallen ebenfalls in die organisatorische Verantwortung der Fakultät.
  • Die Betreuung von Gastwissenschaftlern, die ein Stipendium erhalten und deren Aufenthalt vertraglich mit der Hochschulleitung und einem Finanzierungspartner vereinbart wurde, erfolgt gemeinsam durch das AAA und der jeweiligen Fakultät.

Unterbringung von Gastwissenschaftlern im Wohnheim

Falls eine Unterbringung von Gastwissenschaftlern in einem unserer Wohnheime gewünscht wird, ist das grundsätzlich möglich. Nähere Informationen zu den Mietbedingungen für Gastwissenschaftler finden Sie hier in unserem Downloadbereich.

Informationsmaterial und Bewirtung 

Wir stellen den Fakultäten gern Informationsmaterial für ihre Gastdozenten zur Verfügung. Sie erhalten die Unterlagen bei Brigitte Riebartsch.

Für die Bewirtung von Besuchern von unseren Partnerhochschulen stehen dem Akademischen Auslandsamt in begrenztem Umfang Mittel zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich bei Diana Budde, ob und in welcher Höhe Bewirtungskosten übernommen werden können.

Statistische Erfassung

Für die statistische Erfassung aller Gastdozenturen an der Hochschule Esslingen ist ebenfalls das Akademische Auslandsamt zuständig. Zu diesem Zweck möchten wir die Betreuer von Gastwissenschaftlern bitten, dem AAA die notwendigen Daten mitzuteilen. Alle erforderlichen Formulare finden Sie hier in unserem Downloadbereich.
Zuständige Ansprechpartnerin ist Brigitte Riebartsch.