Anbahnung neuer Kooperationen
Bei der Vielzahl der bestehenden Partnerschaften, die mit Leben zu füllen sind, können neue nur hinzukommen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Daher wurde mit der Hochschulleitung ein Verfahren entwickelt, das bei der Anbahnung neuer Hochschulpartnerschaften unbedingt zu beachten ist. Die Kriterien für die Verlängerung oder den Neuabschluss eines „Memorandum of Understanding“ (MOU) orientieren sich an der Internationalisierungsstrategie der Hochschule Esslingen und werden in dem „Merkblatt zur Anbahnung neuer Kooperationen mit ausländischen Hochschulen“ dargestellt.
In der Regel findet die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern entweder auf Fakultätsebene oder auf Hochschulebene statt.
Fakultätsebene - Fakultätspartner
Der Abschluss eines Kooperationsvertrags auf Fakultätsebene ist immer dann empfehlenswert, wenn eine Fakultät an einer Zusammenarbeit mit einem Fachbereich des ausländischen Kooperationspartners interessiert ist. Gegenstand der Kooperationen sind z. B. gemeinsam durchgeführte Forschungsvorhaben, Wissenstransfer in Forschung und Lehre sowie Programme für den Austausch von Wissenschaftlern. Die Vertragsverhandlungen erfolgen durch die jeweilige Fakultät.
Hochschulebene - Keypartner
Der Abschluss eines Kooperationsvertrags auf Hochschulebene setzt Studierendenaustausch und möglichst Kontakte von Wissenschaftlern mehrerer Institute/Fakultäten zu dem ausländischen Kooperationspartner voraus.
Gegenstand der Kooperation sind auch hier z. B. gemeinsam durchgeführte Forschungsvorhaben, Wissenstransfer in Forschung und Lehre sowie Programme für den Austausch von Wissenschaftlern und vor allem von Studierenden. Die Vorklärungen zu Verträgen erfolgen durch die Fakultäten, die Vertragsverhandlungen durch das Akademische Auslandsamt. Die Aktivitäten des AAA und der zentralen Hochschulebene konzentrieren sich auf die Keypartner.
In unserer Online-Datenbank Partnerhochschulen finden Sie alle aktuell bestehenden Partnerschaften.
Bitte informieren Sie das Akademische Auslandsamt bereits im Vorfeld der Planung über eine neue beabsichtigte Kooperation.
Das oben genannte Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zum Ablauf sowie die „Checkliste Hochschuldaten“ finden Sie hier in unserem Downloadbereich.

