Verwendung von Studiengebühren
Die Studiengebühren werden an der Hochschule Esslingen gezielt für die Lehre und die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt.
Von den Einnahmen wird der Verwaltungskostenanteil abgezogen. Aus dem sich daraus ergebenden Studiengebührenaufkommen (netto) erhalten die Fakultäten 45 % und für Stellen weitere 25 %; für zentrale Aufgaben werden 25 % und für studentische Projekte 5 % verwendet. Die Summe, welche eine einzelne Fakultät erhält, richtet sich nach der Zahl ihrer Studierenden (Studierende außerhalb des Praxissemesters und nicht Beurlaubte).
Durch das Studiengebührengesetz ist geregelt, dass die Mittel zweckgebunden für die Erfüllung der Aufgaben in Studium und Lehre eingesetzt werden müssen. An der Hochschule Esslingen wird diese Vorgabe durch die paritätische Beteiligung und Mitgestaltung der Studierenden in den Ausschüssen auf Fakultätsebene sowie in der Zentralen Studiengebührenkommission auf Rektoratsebene sichergestellt.
Die Gebühren werden verwendet z.B. für:
- studentische Hilfskräfte
- Skripte
- Studium generale
- Bibliothek (Zeitschriften etc.)
- Exkursionen
- Software
- Supervision
- Personal
- Fachschaft
Kontaktadresse
Hochschule Esslingen
Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege
Flandernstr. 101
73732 Esslingen
Telefon +49(0)711.397-45 20
Telefax +49(0)711.397-45 25
pflegeinfo(at)hs-esslingen.de
