Industriekolloquium

Die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs sieht im Hauptstudium das Pflichtfach Industriekolloquium vor.

Dieses Pflichtfach wird erfüllt durch die Teilnahme an mindestens sechs technisch-wissenschaftlichen Vorträgen in den Industriekolloquien der Fakultät Maschinenbau. Vorträge außerhalb der Fakultät werden nicht mehr anerkannt.

Die Teilnahme an den Vorträgen wird durch Austeilen einer Teilnahmebestätigung am Ende des Kolloquiums bestätigt. Die geltenden Richtlinien zum Industriekolloquium können dem Dokument zu diesem Abschnitt entnommen werden
Dokumente zum Abschnitt: merkblatt_industriekolloquium.pdf

Industriekolloquiums-Termine

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Termine und Veranstaltungsorte der Vorträge im Rahmen des Industriekolloqiums der Rubrik "Aktuelles" der Fakultät Maschinenbau im Internet oder den Aushängen.

Ausarbeitung

Über den Inhalt des Vortrags ist auf mindestens einem DIN A4 Blatt in Maschinenschrift zu berichten. Die Ausarbeitung muss eine Einzelleistung darstellen und darf nicht in der Gruppe erarbeitet werden. Für jeden Vortrag ist ein persönliches Fazit am Ende der jeweiligen Ausarbeitung auszuführen. Die gesammelten Berichte einschl. Teilnahmebestätigung sind in der Regel in der vorletzten Vorlesungswoche des Semesters (genaue Termine siehe Aushang oder "MB-Termine für Studierende"), in dem der Leistungsnachweis (Prüfung) Industriekolloquium angemeldet wurde, im Fakultätssekretariat ( Frau Bosler ) bis jeweils freitags, 12:00 Uhr abzugeben. Die Abgabe wird im Fakultätssekretariat bestätigt. Verspätete Abgaben und/oder unvollständige Berichte gelten als „nicht bestanden“.

Form der Ausarbeitung:
Die Vorträge sind chronologisch und gelocht in einem Schnellhefter abzulegen (keine Prospekthüllen verwenden).

  • Blatt 1: Inhaltsverzeichnis Industriekolloquium (s. Dokument oben)
  • Blatt 2 - 7: Teilnahmebestätigungen
  • Blatt 8 - .. : Ausarbeitungen zu den Einzelvorträgen


Die Berichte können im darauf folgenden Semester wieder im Fakultätssekretariat abgeholt werden. Dort werden sie nach Abgabe ein Semester aufbewahrt. Nach diesem Zeitraum werden die nicht abgeholten Berichte entsorgt.

Bei Fragen zum Industriekolloquium wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr.-Ing. Alexander Friedrich
Dokumente zum Abschnitt: inhaltsverzeichnis_industriekolloquium.pdf