Praxissemester

Die Praktikantenbetreuung erfolgt durch das Praktikantenamt und die Professoren der Fakultät Informationstechnik.

Für die Diplom-Studiengänge werden laut Studien- und Prüfungsordnung zwei praktische Studiensemester ("Praxissemester", "PS") gefordert, nämlich das 1. PS im dritten und das 2. PS im sechsten Studiensemester. In den Bachelor-Studiengängen ist nur ein Praxissemester erforderlich und zwar im fünften Studiensemester (fachliches Äquivalent zum bisherigen 2. PS der Diplom-Studiengänge). Die formale Abwicklung innerhalb der Fakultät ist für alle praktischen Studiensemester identisch.

Die Durchführung der Blockveranstaltungen und die Betreuung der Studierenden während der praktischen Studiensemester erfolgt in Zusammenarbeit mit weiteren Professoren der Fakultät.

Leitung Praktikantenamt

Prof. Dipl.-Ing. Rainer Doster

   Telefon: +49 711 397 - 4211
   Telefax: +49 711 397 - 4214

 Rainer.Doster(at)hs-esslingen.de

 

Auslandspraktika

Ansprechpartner in der Fakultät Informationstechnik:

Prof. Dr.-Ing. Kai Warendorf

   Telefon: +49 711 397 - 4169
   Telefax: +49 711 397 - 4214

 Kai.Warendorf(at)hs-esslingen(dot)de

    und

Prof. Dr. Dominik Schoop

   Telefon: +49 711 397 - 4467
   Telefax: +49 711 397 - 4214

Dominik.Schoop(at)hs-esslingen(dot)de

Meldung der Praxisstelle

Zur Organisation der Betreuungsbesuche muss der Praktikantenplatz so früh wie möglich, spätestens aber bei Antritt der Praxisstelle, dem Praktikantenamtsleiter mit dem Formular "Meldung der Praxisstelle" oder online unter Meldung zur Praxisstelle mitgeteilt werden. Weiterhin muss eine Kopie des Arbeitsvertrages an das Praktikantenamt eingereicht werden. Eine von manchen Ausbildungsbetrieben geforderte Bescheinigung, dass es sich laut Studien- und Prüfungsordnung um ein Pflichtpraktikum handelt, wird ggf. im Sekretariat der Fakultät ausgestellt.

Meldung_der_Praxisstelle.pdf

Tätigkeitsnachweis

Am Ende der betrieblichen Praxiszeit stellt die Ausbildungsfirma einen sog. Tätigkeitsnachweis aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit mit Beginn, Ende und Fehlzeiten ausweist. Es sind auch hierzu am einfachsten Vordrucke der Hochschule Esslingen zu verwenden ("Tätigkeitsnachweis für das praktische Studiensemester"). Dieser Tätigkeitsnachweis ist zu Beginn des nachfolgenden Semesters beim Praktikantenamt der Hochschule Esslingen abzugeben. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben.

Der Tätigkeitsnachweis ist eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, die im Original bei den persönlichen Akten im Studentensekretariat verbleibt. Am einfachsten ist es, wenn der Vordruck verwendet wird, da dort alle relevanten Informationen abgefragt werden.

Ein Tätigkeitsnachweis kann auch formlos ausgestellt werden; Muss jedoch mindestens folgende Informationen über das Praktikum enthalten:

  • erster und letzter Arbeitstag
  • Anzahl der Fehltage bzw. den Vermerk "keine Fehltage in Anspruch genommen" o.ä.
  • Tätigkeiten in Stichworten
  • Firmenstempel mit Unterschrift

Taetigkeitsnachweis.pdf