Studiengebühren

Über die Verwendung der Studiengebühren der Fakultät Betriebswirtschaft entscheidet der in der Regel einmal je Semester tagende Ausschuss Studiengebühren der Fakultät. Dem Ausschuss gehören sechs Professoren und sechs von den studentischen Mitgliedern des Fakultätrates benannte Studierende an.

Einreichung von Vorschlägen

Vorschläge für die Verwendung der Studiengebühren können Sie jederzeit direkt im Intranet unter Studiengebühren Online Funktionen machen. Allgemein können Studiengebühren nicht für Forschungsmaßnahmen, nicht für Baumaßnahmen und in der Regel nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die einzelnen Studierenden zuordenbar sind (beispielsweise einen Laptop für jeden Studierenden).

Zugewiesene Mittel

Der Fakultät wird jedes Semester ein Teil der von ihren Studierenden bezahlten Studiengebühren zur Verwendung zugewiesen. Zusätzlich erhält die Fakultät proportional zu ihrer Studierendenzahl aus Studiengebühren finanzierte Mitarbeiterstellen:

• SS 2007: 109.137 € Studiengebühren, 3 Mitarbeiter
• WS 2007/8: 118.293 € Studiengebühren, 3 Mitarbeiter
• SS 2008: 114.678 € Studiengebühren, 3 Mitarbeiter
• WS 2008/09: 84.290 € Studiengebühren, 2 Mitarbeiter
• SS 2009: 65.130 € Studiengebühren, 2 Mitarbeiter
• WS 2009/10: 49.970 € Studiengebühren, 2 Mitarbeiter
• SS 2010: 78.850 € Studiengebühren, 2 Mitarbeiter

Hochschulseitig abgelehnte Vorschläge

• SS2007: Durchführung von Workshops durch die Fachschaft BW zu Themen wie Bewerbungstraining; Grund für die Ablehnung durch die Hochschulleitung: Entsprechende Maßnahmen sollen fakultätsübergreifend angeboten werden
• SS2007: Reisekostenunterstützung und Unterstützung von Lehrmitteln bei Auslandsstudien; Grund für die Ablehnung durch die Hochschulleitung: Es bestehen bereits genug Fördermöglichkeiten