Richtlinien zum praktischen Studiensemester

Dauer des praktischen Studiensemesters

Für die erfolgreiche Teilnahme am praktischen Studiensemester müssen 100 Arbeitstage im ausbildenden Betrieb absolviert werden. Der Betrieb bestätigt dies im Tätigkeitsnachweis, der zusammen mit dem Bericht abzugeben ist. Ein Zeugnis muss nicht vorgelegt werden.

Meldung der Praxisstelle

Von den Studierenden ist vor Antritt der Praxisstelle dem Praktikantenamtsleiter des Studiengangs die Adresse der Praxisstelle, des Betreuers und das Tätigkeitsprofil zu melden. Die Meldung der Praxissemesterstelle erfolgt Online.

Bescheinigung für die Praxissemesterstelle

Einige Praxissemesterstellen benötigen eine Bescheinigung der Hochschule, dass das Praktikum laut Studien- und Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum ist. Diese Bescheinigung ist online in LSF verfügbar und kann von dort heruntergeladen werden.

Anerkennung

Zur Anerkennung des praktischen Studiensemesters muss erbracht werden:

  • Meldung der Praxissemesterstelle
  • 100 Präsenztage im Betrieb
  • termingerechte Abgabe des Praxissemesterberichts bei Frau Illi
  • 15-minütiges Referat ( innerhalb der ersten drei Wochen der Vorlesungszeit)
  • Abgabe des Tätigkeitsnachweises auf dem Vordruck der Hochschule Esslingen bei Frau Illi

Prüfungen im praktischen Studiensemester

Während des praktischen Studiensemesters dürfen Prüfungsleistungen erstmalig erbracht werden, sofern keine anderen Bestimmungen der SPO entgegenstehen.

Weitere Informationen zum praktischen Studiensemester